- 10.10.2012, 19:57:06
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Menschenrechtsausschuss behandelt Justizthemen Antrag auf Prüfung des Sachwalterschaftsrechts angenommen
Wien (PK) - Von Menschenhandel bis Obsorgeregelungen und der
Nachbetreuung von Häftlingen thematisierten heute die Mitglieder des
Menschenrechtsausschusses zahlreiche menschenrechtlich relevante
Fragen bei einer Aktuellen Aussprache mit Justizministerin Beatrix
Karl.
Der Ausschuss beschäftigte sich zudem mit zwei Anträgen der Grünen an
die Justizministerin. Die Forderung nach einer Überprüfung bzw.
Novelle des Sachwalterschaftsrechts nahmen die Ausschussmitglieder in
Form eines gesamtändernden Abänderungsantrags einstimmig an. Der
zweite G-Antrag befasste sich mit einer Schwerpunktsetzung zum
Themenbereich organisierte Kriminalität in der Ausbildung von
RichteramtsanwärterInnen und wurde mehrheitlich vertagt.
Karl: Menschenhandel ist grenzüberschreitend zu bekämpfen
Menschenhandel als Teil der organisierten Kriminalität sprachen die
Abgeordneten Judith Schwentner, Alev Korun (beide G) und Petra Bayer
(S) in ihren Fragen an Justizministerin Karl an. Schwentner bezog
sich konkret auf die Bürgerinitiative "Stoppt Sexhandel mit Kindern
und Jugendlichen" und erkundigte sich, ob die Prozessbegleitung bei
Verfahren mit minderjährigen Opfern sichergestellt ist. Außerdem
forderte sie Schulungen für RicherInnen und StaatsanwältInnen, um das
Erkennen des Tatbestands Menschenhandel in der Justiz
sicherzustellen. Korun bemängelte, dass generell kaum
Entschädigungsmöglichkeiten für Opfer von Menschenhandel bestünden,
wie eine Studie des Vereins LEFÖ zeige, da von Täterseite meist kein
Schadensersatz erfolge. Die G-Mandatarin erwähnte auch die Empfehlung
des Europarats, Österreich solle sich mit seiner Gesetzeslage gegen
Menschenhandel kritisch auseinandersetzen und fragte wie ihre
Vorrednerin nach aktuellen Verurteilungszahlen bei Verfahren wegen
Menschenhandels, da sie vermutete, es gebe weitaus mehr Anklagen als
tatsächlich verurteilte Täter. Für Abgeordnete Bayer war der
internationale Erfahrungsaustausch über Opferschutzmaßnahmen im
Rahmen des Menschenhandels bedeutend und sie interessierte sich für
entsprechende Initiativen seitens des Justizministeriums.
Eine Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen sei bei Verfahren
zu Menschenhandel bundesweit gegeben, unterrichtete Karl die
Fragestellerinnen. Konkrete Zahlen zu den Verurteilungen würden
schriftlich nachgereicht. Hinsichtlich der Schulungsprogramme sagte
Karl, vor wenigen Tagen sei ein Erlass des Ministeriums an alle
Oberlandesgerichte ergangen, den Schwerpunkt Menschenhandel in der
RichteramtsanwärterInnenausbildung zu integrieren. Zusätzlich gebe es
bereits jetzt zahlreiche inländische und internationale Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen, in denen RichterInnen und StaatsanwältInnen
mit dem Themenbereich der organisierten Kriminalität vertraut werden
und mit KollegInnen anderer Länder Best-Practice Beispiele etwa zur
Opferbetreuung austauschen könnten. Allerdings, merkte die
Justizministerin an, sei zur effektiven Bekämpfung des organisierten
Verbrechens auch eine verbesserte Schulung der Kriminalpolizei
notwendig.
Der Entschließungsantrag (2073/A[E]) an die Justizministerin von den
G-Abgeordneten Alev Korun und Albert Steinhauser, in dem ein
verpflichtender Schulungsschwerpunkt zu Mechanismen und
Funktionsweisen organisierter Kriminalität und Menschenhandel
gefordert wird, wurde am Ende der Debatte auf Antrag des Abgeordneten
Franz Glaser (V) mehrheitlich vertagt. Die Mandatare Glaser und
Wolfgang Großruck (beide V) sprachen sich dafür aus, die Wirkung des
ministeriellen Erlasses an die Oberlandesgerichte zum Thema
Menschenhandel abzuwarten und dann zu evaluieren, ob zusätzliche
Schritte zur Verbesserung der juristischen Ausbildung auf diesem
Gebiet nötig seien.
Neuerung in Obsorgefragen, Mängel bei Nachbetreuung von Häftlingen
Das von Justizministerin Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-
Hosek heute präsentierte Familienrechtspaket erwähnte Abgeordnete
Christine Marek (V) und begrüßte insbesondere, dass bei Trennung der
Eltern ein Kontaktrecht anstatt des Besuchsrechts installiert worden
ist. Abgeordneter Glaser wertete die neue Regelung zur gemeinsamen
Obsorge positiv, denn diese nütze nicht zuletzt unverheirateten
Vätern, die bislang nach einer Trennung von der Partnerin häufig
vergeblich Kontakt zum gemeinsamen Kind gesucht hätten. Abgeordneter
Bernhard Vock (F) sprach in diesem Zusammenhang die bisher oft
jahrelangen Obsorgestreitigkeiten an und fragte, wann die gemeinsame
Obsorge eines getrennten Paares nun Regelfall werde.
Nach Trennungen im Streit gebe es mit der neuen Bestimmung eine
sechsmonatige Phase, in der beide Elternteile Obsorgerechte und
-pflichten für ihr Kind hätten und Vereinbarungen über den weiteren
Kontakt mit dem Kind sowie über Unterhaltsleistungen getroffen werden
sollten, erläuterte die Justizministerin. Erst danach würde eine
endgültige richterliche Entscheidung erfolgen, wobei immer das
Kindeswohl der Maßstab sei. Auch unverheiratete Väter könnten ab nun
den Antrag auf Obsorge stellen, selbst wenn das nicht dem Willen der
Mutter entspreche, führte Karl weiter aus. Bezüglich Umwandlung des
Besuchsrechts in Kontaktrecht beschrieb die Ministerin Maßnahmen wie
den Einsatz von Besuchsmittlern und den Ausbau der
Familiengerichtshilfe. Dadurch sollten die Konflikte über
Kontaktfragen bereinigt beziehungsweise mit einvernehmlichen Lösungen
raschere Verfahren gewährleistet werden.
Zur Frage der Nachbetreuung entlassener Häftlinge, die Abgeordneter
Albert Steinhauser (G) gestellt hatte, gestand die Justizministerin
Verbesserungsbedarf ein. Steinhauser hatte bekrittelt, dass Personen
oftmals über ihre Haftzeit hinaus im Maßnahmenvollzug die Freiheit
entzogen werde und befand, dieser Umstand sei wohl im Fehlen von
Nachbetreuungseinrichtungen begründet. Außerdem hinge die Haftdauer
oft von Gutachten ab, deren Qualität zu hinterfragen sei, so
Steinhauser. Tatsächlich seien Personen im Maßnahmenvollzug häufig
Pflegefälle, für die es keine passenden Nachbetreuungseinrichtungen
gebe, replizierte die Ministerin. Um das zu ändern, sei jedoch die
Mitwirkung der Bundeländer nötig, erklärte Karl und sprach sich für
weitere Verhandlungen mit den Ländern zu diesem Sozialthema aus. Zur
Problematik bei Gutachten meinte Karl, die GutachterInnenausbildung
liege in Händen der Universitäten und der Ärztekammer, doch würden
Sachverständige alle fünf Jahre von den Landesgerichten auf ihre
Qualität hin überprüft.
Folterverbot, Tierschützerprozess, Verhetzungsparagraph,
Burgenlandkroaten, NS-Verbotsgesetz
Auf die Anmerkung von Steinhauser und Bayer hin, im österreichischen
Recht bestehe noch immer eine Lücke zum Folterverbot, informierte die
Justizministerin den Ausschuss, dass der Entwurf für einen
Paragraphen dazu fertiggestellt worden sei und kündigte die Umsetzung
bis Jahresende an.
Entschädigungszahlungen für die hohen Anwaltskosten der
freigesprochenen Angeklagten des Tierschützerprozesses und die
Novellierung des sogenannten Terrorismusparagraphen 278a StGB sowie
die Auswirkungen des neugefassten Verhetzungsparagraphen, der auch
die Hetze gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung unter
Strafe stellt, thematisierten die Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl
und Ewald Sacher (beide S). Karl bemerkte, ein Evaluierungsbericht
mit Änderungsvorschlägen zu 278a StGB sei dem Parlament bereits
zugegangen, aus budgetären Gründen könne sie jedoch eine vollständige
Kostenrückerstattung an die Angeklagten des Tierschützerprozesses (es
seien noch nicht alle Urteile rechtskräftig) zusagen. Bislang habe es
keine Strafanträge wegen Hetze gegen sexuelle Ausrichtung gegeben,
doch sei diese Regelung erst seit Anfang dieses Jahres in Kraft,
erinnerte die Justizministerin.
Abgeordneter Gerhard Huber (B) bemängelte, im Burgenland gebe es nur
in Eisenstadt kroatischsprechende Richter, was einen Missstand für
die kroatische Minderheit des Burgenlands darstelle, da sie ein Recht
auf Verfahren in ihrer Muttersprache habe. Lange Gerichtsverfahren
seien außerdem eine Folge daraus, so Huber. Karl erwiderte, dass, wie
im Volksgruppengesetz vorgesehen, in den sechs burgenländischen
Bezirksgerichten der Gebrauch des Kroatischen durch DolmetscherInnen
sichergestellt werde. Es gebe im Burgenland derzeit schlicht nicht
genügend RichterInnen, die der kroatischen Sprache mächtig sind.
Die Frage nach Maßnahmen gegen die Zunahme von Verstößen gegen das
NS-Verbotsgesetz, die Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) aufwarf,
beantwortete die Ministerin mit dem Hinweis, dass derartige Delikte
vermehrt im Internet begangen würden. Das erschwere die Ermittlungen,
daher sei präventive Aufklärungsarbeit, vor allem bei Jugendlichen,
umso wichtiger.
Novelle zum Sachwalterschaftsrecht angeregt
Das österreichische System der Sachwalterschaft verstoße gegen das
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, das für
Österreich seit 2008 verbindlich ist, kritisierte Abgeordneter Albert
Steinhauser. Durch eine Sachwalterbestellung verlören Personen
derzeit automatisch das Recht, selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen.
Dies entspreche nicht der gleichberechtigten Rechts- und
Handlungsfähigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung, monierte
der G-Abgeordnete. Er brachte daher gemeinsam mit den Abgeordneten
Großruck und Kirchgatterer einen diesbezüglichen Entschließungsantrag
(2072/A[E]) in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrages an die
Justizministerin ein. Die Ministerin wird darin ersucht, das
bestehende Sachwalterschaftsrecht zu prüfen und gegebenenfalls eine
Novellierung vorzunehmen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
(Schluss)
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