- 09.10.2012, 19:15:15
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EU-Unterausschuss zu EU-Budget 2014-2020: Kritik bleibt aufrecht Abgeordnete begrüßen Grundsatzeinigung über Finanztransaktionssteuer
Wien (PK) - Bis Ende 2013 sollte es eine Einigung über den
zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2014-2020 geben,
rechtzeitig vor Auslaufen des derzeit geltenden Budgets. Ein
Vorschlag der Kommission liegt seit 29. Juni 2011 vor, er wird
seitdem intensiv diskutiert, die Kritik an den geplanten
Ausgabensteigerungen seitens der Mitgliedstaaten, darunter auch
Österreich, hält jedoch an.
Staatssekretär Reinhold Lopatka sprach sich im heutigen EU-
Unterausschuss gegen die von der Kommission angestrebten Mehrausgaben
für den kommenden Finanzrahmen aus und trat für bessere und
gezieltere Ausgaben der EU - Schlagwort "spend better - not more"
ein. Es müsse zu deutlichen Einsparungen gegenüber dem
Kommissionvorschlag kommen, sagte er, kein auch noch so kleiner
Bereich dürfe davon ausgenommen werden. Ihm gehe es um eine Balance,
vor allem dürfe Österreich gegenüber anderen Ländern - etwa in der
Frage der Rabatte - nicht schlechter gestellt werden. Man spreche
sich vor allem mit jenen Ländern ab, die zu den Nettozahlern gehören,
und von dieser Gruppe gebe es auch konkrete Änderungsvorschläge.
Wichtig sei, dass das EU-Budget Zukunftsfähigkeit signalisiert, dass
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden, skizzierte
Lopatka. Deshalb unterstütze Österreich zusätzliche Investitionen
etwa im Bereich Innovation und Forschung sowie Klimaschutz.
Derzeit stehe man mitten in den Verhandlungen, berichtete der
Staatssekretär und zeigte sich zuversichtlich, dass man im Rat Ende
November zu einem Abschluss kommen wird. Das Europäische Parlament
wird sich dann im ersten Halbjahr 2013 damit beschäftigen.
Der EU-Unterausschuss hat bereits im September des Vorjahres seine
Bedenken mittels eines die Regierungsmitglieder bindenden Antrags auf
Stellungnahme formuliert. Darin sprechen sich die Abgeordneten für
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer - möglichst ab 2014 -
sowie für eine entsprechende Mittelausstattung für die Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) aus. Nicht einverstanden erklärten sich damals die
Ausschussmitglieder mit der ins Auge gefassten Pauschalvergütung
anstelle der bisherigen Rabatte, da dies zu Lasten Österreichs ginge
(siehe PK-Meldung Nr. 845/2011).
Der Linie des Staatssekretärs schlossen sich auch die Abgeordneten
Christine Muttonen (S) und Wolfgang Gerstl (V) an. Der allgemeine EU-
Haushalt sei eindeutig zu hoch gegriffen, bemerkten beide.
Abgeordnete Christine Muttonen wies auf die großen anstehenden
wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen hin, die vor
allem angesichts hoher Arbeitslosenraten innerhalb der EU zu
bewältigen sind.
Die Abgeordneten von FPÖ und BZÖ (Abgeordneter Johannes Hübner und
Abgeordneter Gerhard Huber) lehnten die vorliegenden Pläne der EU
dezidiert ab und brachten dazu auch Anträge ein, die jedoch auf die
Ablehnung der drei anderen Parteien stießen.
Lediglich die Grünen hielten vor dem Hintergrund der aktuellen
wirtschaftlichen und sozialen Situation innerhalb der EU eine
Erhöhung des Finanzrahmens für notwendig. Wenn man nachhaltiges
Wachstum erzielen und Arbeitslosigkeit und Armut erfolgreich
bekämpfen wolle, dann stelle der Vorschlag der Kommission eher die
unterste Latte dar, meinte etwa Abgeordneter Bruno Rossmann (G). Um
die gemeinsam vereinbarten europäischen Ziele zu erreichen, bedarf es
seiner Meinung nach einer Aufstockung des EU-Haushalts gegenüber 2013
um mindestens 5%. Sein Antrag auf Stellungnahme wurde aber von den
anderen Fraktionen nicht unterstützt und blieb daher in der
Minderheit.
Anerkennung für Österreichs Verhandlungsgeschick bei
Finanztransaktionssteuer
Unisono wurde von den Ausschussmitgliedern die Einigung von elf EU-
Staaten über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Rahmen
der Verstärkten Zusammenarbeit begrüßt. Die Finanztransaktionssteuer
könne nicht nur zur Stabilisierung des EU-Haushalts, sondern auch der
nationalen Budgets beitragen, meinte etwa Abgeordnete Christine
Muttonen (S). Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten Wolfgang Gerstl
(V) und Bruno Rossmann (G). Ein dezidiertes Lob für die
Verhandlungstaktik der österreichischen Seite, insbesondere der
Finanzministerin, kam von Abgeordnetem Werner Kogler (G) in diesem
Zusammenhang.
Staatssekretär Reinhold Lopatka bemerkte dazu, man sei noch nicht am
Ziel, zumal grundlegende Fragen, wie etwa die Bemessungsgrundlage,
noch ungeklärt seien. Auch herrsche noch keine Einigkeit darüber, was
mit den eingehobenen Mitteln passiere. Jedenfalls sei mit der
heutigen Einigung ein Durchbruch gelungen, stellte er zufrieden fest.
Der Vorschlag der EU-Kommission für den neuen EU-Finanzrahmen
Geht es nach der EU-Kommission soll das Finanzierungssystem des EU-
Budgets radikal reformiert werden. Während sich ein Großteil des EU-
Budgets derzeit aus direkten Zahlungen der Mitgliedstaaten - Beiträge
gemäß dem jeweiligen Bruttoinlandseinkommen sowie ein Anteil aus den
Mehrwertsteuereinnahmen - zusammensetzt, soll in Zukunft ein
beträchtlicher Teil (bis 2020 ca. 40%) durch Einnahmen aus einer
Finanztransaktionssteuer sowie einer EU-Mehrwertsteuer ab 2018
lukriert werden.
Auch das bisherige Rabatt-System steht im Visier der Kommission. Der
UK-Rabatt für Großbritannien, der Rabatt auf den UK-Rabatt sowie die
Mehrwertsteuerreduktionen für Österreich, Deutschland, die
Niederlande und Schweden und die Pauschalvergütungen für die
Niederlande und Schweden beabsichtigt man durch ein reines
Pauschalvergütungssystem zu ersetzen. Dies stößt auf heimischen
Widerstand, da im Gegensatz zu Großbritannien, Deutschland,
Niederlande und Schweden für Österreich keine Pauschalvergütungen
mehr vorgesehen sind.
Insgesamt sieht Kommissionsvorschlag für den 7-jährigen Rahmen
Verpflichtungsermächtigungen in der Höhe von 1.025 Mrd. € vor,
Zahlungsermächtigungen im Ausmaß von 972,2 Mrd. €. Außerhalb des
genannten Finanzrahmens sollen die Fonds und Programme mit 58 Mrd. €
finanziert werden. Dazu zählen der EEF (Europäischer
Entwicklungsfonds) mit rund 30,3 Mrd. €, ITER (internationales
Forschungsprojekt, mit dem Ziel, aus Kernverschmelzung Energie zu
gewinnen) mit rund 2,7 Mrd. € und GMS (Europäisches
Erdbeobachtungsprogramm) mit rund 5,84 Mrd. €. Dafür sollen die EU-
Staaten mit bilateralen Beiträgen aufkommen. In diese Rubrik fallen
auch die Soforthilfereserve (ca. 2,45 Mrd. €), der Europäische
Globalisierungsfonds (3 Mrd. €), der Europäische Solidaritätsfonds (7
Mrd. €), ein Flexibilisierungsinstrument (3,5 Mrd. €) und eine
Reserve für Krisen im Agrarsektor (3,5 Mrd. €). Dazu kommt noch der
Globale Klima- und Artenvielfaltsfonds, der zwar vorgesehen, aber
noch nicht dotiert ist.
Besonderes Augenmerk will die EU in Hinkunft den Politikbereichen
Forschung und Innovation, Bildung sowie Förderung kleiner und
mittlerer Unternehmen schenken. Die Mittel dafür sollen daher
aufgestockt werden. Schwerpunkte dabei bilden unter dem Titel
"Bildung Europa" die Förderung transnationaler Lernmöglichkeiten,
Freiwilligentätigkeit sowie außerschulische und non-formale Bildung
sowie das Programm "Kreatives Europa". Neu hinzu kommt eine
Initiative im Bereich Sport. Das Programm "Horizont 2020" ist darauf
angelegt, den F&E-Anteil des EU-BIP auf 3% anzuheben. Auch für
"Auswärtiges Handeln" wird ein deutlich höheres Budget in Aussicht
genommen. Allgemein will die Kommission der Umwelt- und Klimapolitik
eine wichtigere Rolle zukommen lassen, dies auch im Hinblick auf die
"Europa 2020 Strategie" sowie auf die 2020-Ziele zur Verringerung des
Treibhausausstoßes und des Energiebedarfs um je 20% sowie zur
Erhöhung erneuerbarer Energieträger auf 20%. Die Förderregime
innerhalb der Struktur- und Kohäsionspolitik, wofür laut Vorschlag
rund 336 Mrd. € zur Verfügung stehen, sollen nahezu unverändert
bleiben. Hinzu kommen 40 Mrd. € für die neue Infrastruktur-Fazilität
"Connecting Europe", das die Bereiche Energie, Verkehr sowie
Informations- und Kommunikationstechnologie umfasst. In die GAP
sollen rund 387 Mrd. € fließen, die Direktzahlungen (1. Säule der GAP
mit rund 282 Mrd. €) sollen in größerem Ausmaß an ökologische
Kriterien gebunden werden. Unter die Dotierung für den Bereich
Inneres fallen Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen
und die Bekämpfung illegaler Migration (Migrations- und Asylfonds)
sowie der Sicherung der Außengrenzen. Im Haushaltsvorschlag sind des
weiteren Mittel für die justizielle Zusammenarbeit, insbesondere für
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Strafverfolgung, sowie
für Gesundheit und Verbraucherschutz vorgesehen. Die
Verwaltungsausgaben sollen gemäß vorliegenden Papieren um 10% auf
62,6 Mrd. € steigen.
Konkret lagen dem Ausschuss die Mitteilung der Kommission (Teil I:
Ein Haushalt für "Europa 2020" und Teil II: Ein Haushalt für "Europa
2020" - Politikbereiche im Überblick) sowie der Vorschlag für eine
Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens und eine
sogenannte Verhandlungsbox vor.
Gemäß dem Vertrag von Lissabon wird der mehrjährige Finanzrahmen nun
im Primärrecht verankert und ist somit keine interinstitutionelle
Vereinbarung mehr. Der Rat hat daher in Zukunft einstimmig eine
Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens zu erlassen,
dies kann er jedoch erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments
(EP) tun. Dort genügt ein Mehrheitsbeschluss. Das EP kann jedoch
keine Änderungen vornehmen, es kann den Finanzrahmen nur als
Gesamtpaket billigen oder ablehnen. Das heißt, es bedarf noch
eingehender Verhandlungen mit dem EP. Wird bis Ende 2013 keine
Einigung erzielt, dann werden die Obergrenzen von 2013 auch für 2014
gelten, plus 2% Inflationsausgleich. Ohne neue Rechtsgrundlage können
in diesem Fall aber keine Mittel für mehrjährige Programme gebunden
werden.
SPÖ: Sozialen Pfeiler der EU stärken
Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit und der prekären sozialen
Situation in vielen EU-Staaten müsse der kommende Finanzrahmen die
Grundlage zur Bewältigung der anstehenden wirtschafts- und
sozialpolitischen Herausforderungen bilden, betonte in ihrer
Stellungnahme Abgeordnete Christine Muttonen (S). Notwendig sei, die
Wirtschaft breiter und robuster aufzustellen. Diese Ideen seien in
der "Europa 2020 Strategie" festgelegt und daher sei es erforderlich,
mehr Mittel für Bildung, Forschung, Innovation und transeuropäische
Netze aufzuwenden.
Muttonen zufolge ist die EU aber auch gefordert, ihren sozialen
Pfeiler zu stärken, weshalb der Europäische Sozialfonds entsprechend
zu dotieren sei. Das von der EU vorgeschlagene Gesamtvolumen des
Budgets sei eindeutig zu hoch, betonte die SPÖ-Mandatarin, man stehe
vor der Aufgabe, die Ausgabenstruktur zu konsolidieren und
effizienter zu gestalten, um ausreichend Mittel für die genannten
Ziele zur Verfügung zu haben.
ÖVP: Österreich darf bei Rabatten nicht zum Handkuss kommen
Bei der Abschaffung der Rabatte dürfe Österreich nicht zum Handkuss
kommen, stellte Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) unmissverständlich
fest. Die österreichische Verhandlungsposition solle vor allem auch
den Nutzen für das österreichische Budget im Auge behalten. Gerstl
sprach sich ferner gegen das Einfrieren der Mittel im Rahmen der
Agrarpolitik aus und trat für mehr Investitionen in das Schienennetz
ein. Insbesondere forderte er die Senkung der Verwaltungskosten auf
EU-Ebene.
Sein Klubkollege Karl Donabauer meinte, bei den kommenden
Verhandlungen stehe man noch vor großen Herausforderungen, zumal die
einzelnen Kernmaterien sich kompliziert gestalten. Es werde nicht nur
um die Mittelverteilung gehen, sondern eine wesentliche Frage werde
darin liegen, wie man in Europa wieder Arbeit schafft. Auch im
Hinblick auf die Finanztransaktionssteuer seien noch viele Fragen
offen, insbesondere was ihre Funktionalität betrifft, meinte
Donabauer.
FPÖ: EU darf keine Steuern und Abgaben direkt lukrieren
Die Einführung der Finanztransaktionssteuer sei nur dann zu
unterstützen, wenn diese zwar europäisch geregelt, aber national
eingehoben wird, forderte Abgeordneter Johannes Hübner (F) in seinem
Antrag auf Ausschussfeststellung. Hinsichtlich des mehrjährigen
Finanzrahmens tritt die FPÖ für eine deutliche Ausgabenkürzung und
gegen jede Erhöhung ein. Hübner kritisierte vor allem, dass der
Vorschlag der Kommission eine Realsteigerung um 7% vorsieht. Die
Subventionsverteilung und Selbstverwaltung werde hochgefahren und
führe zu einer weiteren Aufblähung des Haushalts, stellte er fest.
Hübner bezeichnete darüber hinaus die Regionalförderung der
Nettozahler als eine sinnlose Verwaltung, besser wäre es seiner
Meinung nach, wenn diese Staaten die Regionalförderung selbst
finanzierten, dafür aber ihre Beiträge für die EU reduzieren könnten.
So sei das gegenwärtige System jedoch völlig intransparent, da die
Geldflüsse völlig verschleiert würden.
Dazu bemerkte Staatssekretär Reinhold Lopatka, die Benachteiligung
einzelner Regionen könne nur über den Umweg der EU ausgeglichen
werden. Hier stünden gute Kontrollmechanismen und wesentlich bessere
Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung. Er halte das derzeitige System
im Sinne des europäischen Gedankens für richtig.
Der Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und
Grünen abgelehnt und blieb damit in der Minderheit.
Grüne: Nachhaltige Politik braucht höheres EU-Budget
Als eine unterste Latte angesichts der aktuellen wirtschafts-,
sozial- und umweltpolitischen Herausforderungen bezeichnete
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) den Budgetvorschlag der EU-
Kommission. Seiner Meinung nach gefährde bereits dieser die Ziele der
"Europa 2020 Strategie", zumal die jüngsten Prognosen für die
Eurozone nicht positiv ausfallen. Eine weitere Kürzung des
Budgetvorschlags der Kommission würde in eine Negativspirale führen,
zu Lasten des sozialen Wohlstands gehen und Arbeitslosigkeit sowie
Armut erhöhen. Das zeige auch die Politik, die man derzeit gegenüber
den Krisenländern anwendet, fügte er hinzu.
In einem Antrag auf Stellungnahme fordern die Grünen daher eine
Erhöhung des EU-Haushalts 2014-2020 um 5% gegenüber 2013, eine höhere
Dotierung der Regionalförderung, die Einrichtung eines Fonds zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie eine verstärkte
Finanzierung von Infrastruktur für umweltgerechte und nachhaltige
Infrastrukturnetzwerke. Darüber hinaus sollen den Grünen zufolge
mindestens 80% der Mittel für Forschung und Innovation in die
Bereiche erneuerbare Energie und Energieeffizienz fließen. Des
Weiteren fordern die Grünen eine tiefgreifende Reform der GAP mit dem
Ziel, von der Förderung agrarischer Großindustrie wegzukommen und die
Gelder für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Er könne sich eine
Deckelung bei der Direktförderung mit 300.000 € vorstellen, sagte
Rossmann. Grundsätzlich befürworte er nicht nur eine Erhöhung des
Budgets, sondern er könne sich durchaus auch Umschichtungen
vorstellen. In diesem Zusammenhang stellte Rossmann die Abschaffung
nicht nachhaltiger Programme, wie etwa ITER, zur Diskussion und
meinte, frei werdende Gelder sollten etwa auch in den Europäischen
Sozialfonds fließen, dem die Mittel mittlerweile ausgegangen sind.
Der Grüne Finanzexperte kann sich die vollständige Finanzierung des
EU-Haushalts durch Eigenmittel vorstellen, insbesondere durch eine
Finanztransaktionssteuer und diverse Umweltabgaben bei gleichzeitiger
Abschaffung nationaler Beiträge und des ungerechten, intransparenten
Rabattsystems.
Er wurde darin von Abgeordnetem Werner Kogler (G) unterstützt. Den
Kritikern der EU-Verwaltung hielt Kogler entgegen, die EU sei durch
ihre Instrumente Rechnungshof und OLAF hinsichtlich der Transparenz
gut aufgestellt. Auch die EU-Verwaltung sei insgesamt effizienter als
etwa jene in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland,
merkte er an.
Auch der Antrag der Grünen blieb aufgrund mangelnder Unterstützung
der anderen Fraktionen in der Minderheit.
BZÖ: Änderungen des Eigenmittelsystems dürfen nicht zu einer
Belastung Österreichs führen
Die Empfänger der EU-Budgetmittel seien weniger die EU-BürgerInnen,
sondern vielmehr die Banken, stellte Abgeordneter Gerhard Huber (B)
eingangs seines Statements fest. Vor allem kritisierte er, dass nur
17% der bäuerlichen Betriebe von rund 90% aller Agrarförderungen
profitieren, damit gingen die Gelder am ländlichen Raum vorbei.
In seinem Antrag auf Stellungnahme, der ebenfalls von SPÖ, ÖVP und
Grünen mehrheitlich abgelehnt wurde, spricht er sich strikt gegen den
Vorschlag der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen aus
und fordert die Bundesregierung auf, jede Form einer Änderung der
Gestaltung des Eigenmittelsystems, die zu einer Belastung Österreichs
führt, sowie jegliche Erhöhung des österreichischen EU-Beitrags
abzulehnen. Bei Verwendung der Einnahmen aus einer allfälligen
Finanztransaktionssteuer für Zwecke der Eigenmittelfinanzierung des
EU-Haushalts sollte nach Ansicht des BZÖ der österreichische EU-
Beitrag sinken. Insbesondere tritt das BZÖ für eine Reduktion der EU-
Verwaltungskosten ein.
Lopatka: In gegenwärtiger Situation kann Österreich auf Rabatt nicht
verzichten
In seiner Replik auf die vorangegangene Diskussion hielt
Staatssekretär Reinhold Lopatka fest, auch für ihn wäre ein System
ohne Rabatte optimal. Aufgrund des massiven Widerstands durch
Großbritannien werde man eine derartige Systemänderung jedoch nicht
schaffen, und vor diesem Hintergrund könne er auch auf adäquate
Abschläge für Österreich im Interesse der SteuerzahlerInnen nicht
verzichten.
Grundlage für das künftige EU-Budget müsse es sein, Instrumente in
der Hand zu haben, um die Arbeitslosigkeit zu senken und den
Wachstums- und Beschäftigungspakt umzusetzen. Lopatka verteidigte
auch die verstärkten Bemühungen um den auswärtigen Handel, die Mittel
für die Zusammenarbeit mit Drittländern sowie zur Krisenbewältigung
in Regionen außerhalb Europas. Das diene auch der österreichischen
Wirtschaft, denn als Exportland sei man auf intensive Zusammenarbeit
und eine positive Entwicklung in außereuropäischen Ländern
angewiesen. Er befürworte daher insbesondere die
Nachbarschaftsinstrumente wie etwa die Donauraum-Strategie.
Der Staatssekretär sprach sich ferner mit Nachdruck für die Erhaltung
der multifunktionalen Landwirtschaft aus. Die ländliche Entwicklung
müsse weiterhin entsprechend gefördert werden, sagte er. Eine
Verschlechterung würde einer Bestrafung erfolgreicher Programme
gleichkommen. Was die Kohäsionspolitik betrifft, so sollten alle EU-
Regionen förderbar sein. Lopatka unterstützte auch die Schaffung von
so genannten Übergangsregionen. Die Förderungen sollten Lopatka
zufolge stärker als bisher mit einer makroökonomischen
Konditionalität verbunden sein, sie sollten nicht punktuell erfolgen,
sondern im Einklang mit dem Gesamtsystem stehen. (Fortsetzung EU-
Unterausschuss)
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