- 09.10.2012, 19:02:46
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Töchterle spricht sich für neue Modelle der Studienfinanzierung aus Wissenschaftsausschuss diskutiert soziale Lage der Studierenden
Wien (PK) - Der Wissenschaftsausschuss befasste sich in seiner
heutigen Sitzung mit dem Bericht zur sozialen Lage der Studierenden
2012 und dem Tätigkeitsbericht des Österreichischen
Wissenschaftsrates über die Jahre 2009, 2010 und 2011. Außerdem
standen zwei Regierungsvorlagen zur Debatte. Sowohl die Übernahme der
Geschäftsanteile von Wiener Neustadt an MedAustron durch den Bund
sowie ein Abkommen zwischen Österreich und Albanien über
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit wurden einstimmig
angenommen.
Behandelt wurden außerdem eine Reihe von Anträgen der Opposition zu
den Themen Bildungs- und Forschungspolitik, welche vertagt bzw. dem
Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses zugewiesen wurden.
Töchterle für eine "große Lösung" bei Studienförderungen
In einem einleitenden Statement hielt Wissenschaftsminister Karlheinz
Töchterle zum Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2012" (III-
355 d.B.) fest, dass die sozialen Förderungen von Studierenden seines
Ressorts im Jahr 2011 etwa 504 Mio. € betragen hätten. Der leichte
Rückgang gegenüber früheren Jahren ergebe sich aus dem Wegfall der
Studienzuschüsse, die im Zusammenhang mit den Studiengebühren gewährt
wurden. Die soziale Treffsicherheit der Studienförderung sei recht
hoch, meinte der Minister. Der Bericht zeige allerdings auch, dass
die soziale Durchmischung der Studierenden sich zuungunsten der
niedrigeren sozialen Schichten verschiebe. Problematisch sei auch
eine im internationalen Durchschnitt hohe durchschnittliche
Studiendauer in Österreich, das sei mit der hohen Zahl inaktiver
Studierenden verbunden. Hier zeige das Beispiel der
Medizinuniversitäten, dass Zugangsregelungen sicherstellen, dass vor
allem jene eine Studium aufnehmen, die einen zügigen Abschluss
anstreben, und diese auch bessere Studienbedingungen vorfinden.
Die zentralen Ergebnisse der "Studierenden-Sozialerhebung 2011", die
im Sommersemester des Vorjahrs vom Institut für Höhere Studien (IHS)
durchgeführt wurde, beruhe auf der Befragung von über 44.000
Studierenden an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen
Hochschulen. Der Anteil von 63 % erwerbstätiger Studierender liege im
europäischen Mittelfeld und sei seiner Einschätzung nach nicht Grund
zur Sorge, da die Erwerbstätigkeit meist leicht mit dem Studium
vereinbar sei. Der Anstieg der Erwerbsquote zeige auch, dass es jetzt
mehr ältere Studierende gebe, die dem Trend des lebensbegleitenden
Lernens folgend ein Studium aufnehmen.
Die Schlussfolgerung für Bundesminister Karlheinz Töchterle ist, dass
sichergestellt werden muss, dass ein zügiges Studieren mit
entsprechender finanzieller Absicherung sichergestellt sein müsse.
Dazu sei für ihn auch die Ergänzung des Systems der
Studienförderungen durch ein Kreditmodell denkbar. Ein Schritt zur
Weiterentwicklung dieser Überlegungen sei mit der Einrichtung einer
Arbeitsgruppe im Rahmen der Hochschulkonferenz erfolgt.
Debatte zu Arbeit und Studium, Hochschulzugang, Studienfinanzierung
Die Debatte eröffnete Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) mit
kritischen Anmerkungen zur freien Wahlmöglichkeit eines Studiums. Es
gebe jetzt eindeutige Ungerechtigkeiten, die aus Fehlplanungen und
Mängeln in den Studienzugangsregelungen resultierten. So werde etwa
Zahnmedizin benützt, um später in die Humanmedizin zu wechseln.
Ungerecht sei auch, wenn aus Gründen der Gender-Politik qualifizierte
Studienanwärter keinen Studienplatz erhalten könnten. Abgeordneter
Bernhard Vock (F) meinte, hinter dem hohen Anteil von geringfügig
beschäftigten Studierenden vergebe sich oft das Problem einer
Ausbeutung in ungeregelten Arbeitsverhältnissen und Schwarzarbeit.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) sah Änderungsbedarf beim System der
Studienbeihilfen. Dieses sollten auch älteren Studierenden zur
Verfügung stehen, um lebensbegleitendes Lernen zu fördern. Auch seien
Kinder aus Arbeiterfamilien beim Bezug offenbar benachteiligt.
Grünewald bemängelte auch fehlende Heimplätze für Studierende. G-
Abgeordnete Helene Jarmer sah vor allem die Barrierefreiheit an den
Hochschulen und im Studium noch nicht umgesetzt. Ein besonderes
Anliegen war ihr, dass die Zugangsbeschränkungen für Menschen mit
Behinderungen an Pädagogischen Hochschulen fallen, diese seien
einfach nicht mehr zeitgemäß. Ihre Fraktionskollegin Ruperta
Lichtenecker (G) erkundigte sich nach dem Zeitplan der vom Minister
angekündigten "großen Lösungen".
Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V) meinte hingegen, es
sei erfreulich, dass sich die Quote des Hochschulzugangs in den
Altersjahrgängen erhöht habe. Für ältere Studierende gebe es eine
Reihe von Maßnahmen, wie die Bildungskarenz, in dieser Richtung
sollte man weitergehen, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Studium
zu verbessern.
Abgeordneter Kurt List (B) meinte, die hohen Zahlen von ausländischen
Studierenden verwiesen auf "Studiengebührenflüchtlingen" aus anderen
Ländern. Diese sollten einen entsprechenden Studienbeitrag zahlen.
Abgeordneter Stefan Markowitz (B) meinte, dass Zugangsbeschränkungen
und Studiengebühren unerlässlich seien, auch um die Studiendauer zu
verkürzen, der Minister habe hier die Unterstützung seiner Fraktion.
Er erkenne auch ein Umdenken innerhalb der SPÖ in diesen Fragen.
Abgeordneter Elmar Mayer (S) kritisierte die fehlende
Heimplatzfinanzierung, die Studierende aus den Bundesländern
benachteilige. Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (S) zeigte sich
unzufrieden darüber, dass Kinder aus Arbeiterfamilien in Durchschnitt
weniger Studienförderungen als Kinder aus anderen sozialen Schichten
erhalten. Sein Fraktionskollegin Andrea Kuntzl meinte, die notwendige
Weiterentwicklung der Studienförderungen brauche eine Valorisierung
der Stipendien und Beihilfen. Prinzipiell sollte das System der
Studienförderung von der derzeit bestehenden Verbindung mit einem
bestimmten Lebensabschnitt abgekoppelt und damit offener werden.
Skeptisch stehe sie aber einem Kreditsystem gegenüber, das könnte vor
allem Studierenden aus niedrigeren Schichten beim Berufseinstieg zur
Belastung werden.
In Beantwortung von Detailfragen der Abgeordneten hielt
Wissenschaftsminister Töchterle fest, dass er mit der Medizinischen
Universität eine Kulanzlösung in der Frage jener Studenten, die trotz
ausreichender Testergebnisse keinen Studienplatz erhalten hatten,
vereinbart habe. Prinzipiell müsse er aber betonen, dass das Angebot
der Studienplätze sich nicht an der Nachfrage orientieren könne, es
gebe einfach Grenzen des hier Möglichen. Derzeit sei von Seiten
seines Ressorts eine Bewertung der Situation bei den Studienbeihilfen
im Gange, die bis Ende des Jahres vorliegen werde.
Was die finanzielle Absicherung der Studierenden angehe, so könne
diese nicht ausschließlich aus öffentlichen Geldern erfolgen. Daher
brauche man hier umfassende Lösungen, das Modell eines Studienkredits
sei ein Teil davon. Einen fixen Zeitplan für die von ihm angestrebten
Lösungen gebe es noch nicht.
Die hohe Zahl ausländischer Studierender sei ein Aspekt einer
erwünschten Internationalisierung der Hochschulen. Es sei aber
jedenfalls auch wünschenswert, dass diese Studierenden einen Beitrag
zur Finanzierung des Hochschulstandorts Österreich leisten.
Was die Vereinbarkeit von Arbeit und Studium betrifft, hätten
Fachhochschulen es hier leichter, darauf einzugehen. Universitäten
würden hier hingegen schnell an die Grenzen ihrer Personalkapazitäten
stoßen. Es sei aber Teil der Leistungsvereinbarungen, dass die
Universitäten ihr Angebot für arbeitende Studierende ausbauen. Er sei
sich auch bewusst, dass die Barrierefreiheit im Studium für Menschen
mit Behinderung noch nicht gänzlich erreicht sei. Die Hochschulen
arbeiteten aber kontinuierlich daran, diese Barrieren abzubauen,
betonte Töchterle.
Der Bericht wurde vom Ausschuss mit Mehrheit, gegen die Stimmen der
Grünen, zur Kenntnis genommen.
Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates 2009-2011
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ nahmen die Abgeordneten
den Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über
die Jahre 2009, 2010 und 2011 (III-342 d.B.) zur Kenntnis. Der
Bericht gibt Auskunft über die Aufgaben, das Selbstverständnis und
die Arbeitsweise des Österreichischen Wissenschaftsrates und enthält
unter anderem kurze Abrisse der 12 im Berichtszeitraum
ausgesprochenen Stellungnahmen und Empfehlungen. Eine der zentralen
Forderungen des Rates ist es, an der Orientierungsmarke, bis zum Jahr
2020 für den tertiären Sektor aus öffentlichen Mitteln 2 % des BIP
aufzuwenden, unbedingt festzuhalten.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle betonte im Rahmen der
Ausschussberatungen, er schätze den Wissenschaftsrat sehr und führe
mit ihm einen intensiven Dialog. Immer wieder wende er sich mit
konkreten Fragen an den Rat und benütze dessen Expertise so gut er
könne.
Was die Bereitstellung von zwei Prozent des BIP für den tertiären
Sektor bis zum Jahr 2020 betrifft, sei Österreich "am Pfad", sagte
Töchterle. Es brauche aber enorme Finanzierungsanstrengungen, um am
Weg zu bleiben. Letzte gesicherte Zahlen gibt es laut Töchterle vom
Jahr 2009, damals wandte Österreich für den tertiären Sektor 1,44 %
des BIP auf, wobei 1,39 % der Mittel von der öffentlichen Hand und
nur 0,05 % vom privaten Sektor kamen. Mit der öffentlichen
Finanzierung liegt Österreich demnach deutlich über dem EU-
Durchschnitt, während die Aufwendungen von Privaten in Österreich nur
ein Sechstel des EU-Schnitts ausmachen. Töchterle will sich daher,
wie er betonte, verstärkt um private Mittel bemühen.
In Bezug auf die weiteren Forderungen des Wissenschaftsrates hielt
Töchterle fest, die Mittel für die Grundlagenforschung seien zuletzt
deutlich gestiegen. Die Verhandlungen über einen Hochschulplan und
über die Studienplatzfinanzierung seien im Laufen. Überdies habe man
ein wegweisendes Qualitätssicherungsgesetz für die Universitäten
verabschiedet und sei dabei, außeruniversitäre Akademien und
Institute in die Universitäten zu integrieren.
Kritik von Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) an der ungleichen
Behandlung des Institutes for Science and Technology (ISTA) und der
Universitäten, hielt Töchterle entgegen, man solle das ISTA und die
Universitäten nicht gegeneinander ausspielen. Die Finanzierung der
Universitäten sei auf Dauer gesichert, bekräftigte er. Abgeordneter
Andrea Kuntzl (S) teilte Töchterle mit, dass das jährliche Budget des
Wissenschaftsrates 500.000 € betrage, sechs Personen in der
Geschäftsstelle arbeiten und vier von zwölf Mitgliedern Frauen sind.
Ausdrückliches Lob für den Wissenschaftsrat äußerten die Abgeordneten
Kurt List (B) und Katharina Cortolezis-Schlager (V). List warf
Wissenschaftsminister Töchterle allerdings vor, beim Hochschulplan
säumig zu sein. Cortolezis-Schlager wies hingegen unter anderem
darauf hin, dass Österreich beim Ausbau der Autonomie der
Universitäten Deutschland weit voraus sei.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) gab zu bedenken, dass bis zum Jahr
2020 deutlich mehr als 6 Mrd. € benötigt würden, um das Ziel, 2 % des
BIP für den tertiären Sektor aufzuwenden, zu erreichen. "Das wird
sich wahrscheinlich nicht ausgehen", zeigt er sich skeptisch. Seiner
Ansicht nach droht Österreich außerdem im Bereich der
Grundlagenforschung den Anschluss zu verlieren.
Sowohl Grünewald als auch Abgeordnete Karin Hakl (V) brachten
außerdem das Thema Medizinuniversitäten zur Sprache, wobei sich Hakl
gegen eine Wiedervereinigung der Stammuniversität Innsbruck mit der
Medizinischen Universität Innsbruck aussprach.
Wissenschaftsminister Töchterle hielt zum Thema Med-Unis fest, die
Nachzahlungen für den klinischen Mehraufwand an Tirol würden aus
Rücklagen und nicht aus der Hochschulmilliarde finanziert. Insgesamt
drängte Töchterle allerdings auf neue Verträge in diesem Bereich, da
die Abgeltungen für den klinischen Mehraufwand der drei
Medizinuniversitäten seiner Ansicht nach viel zu hoch sind. Die
Vereinbarung mit Wien, die AKH-Ärzte zu hundert Prozent zu bezahlen,
läuft im Jahr 2015 aus, das sollte man ihm zufolge für neue
Vereinbarungen mit Graz, Wien und Innsbruck nutzen. Politisch werde
es nicht möglich sein, den Ländern die Finanzierung der Krankenhäuser
zur Gänze zu übertragen, meinte Töchterle realistisch, er sprach sich
aber dafür aus, künftig nur den tatsächlichen klinischen Mehraufwand
abzugelten und den Rest über den Finanzausgleich zu lösen.
Bund übernimmt Geschäftsanteile von MedAustron
Einstimmig billigte der Wissenschaftsausschuss ein eigenes
Bundesgesetz (1811 d.B.), mit dem die Übernahme der Geschäftsanteile
von Wiener Neustadt am Krebsforschungs- und Krebstherapiezentrum
MedAustron durch den Bund realisiert wird. Zwar äußerten die Grünen
und die FPÖ Bedenken, dass die wissenschaftliche Forschung beim
Projekt zu kurz kommen könnte, auch sie stimmten letztendlich aber
für das Gesetz.
Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) rechnet bei MedAustron, wie er
sagte, mit einer hohen Umweg-Rentabilität. Das Zentrum koste zwar
viel Geld, bringe aber auch viel Nutzen für die Bevölkerung und sei
wichtig für den medizinischen Fortschritt, ist er überzeugt.
Karlsböck ist auch zuversichtlich, dass der Hauptverband die
Behandlungen finanzieren wird.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) wies auf die "harsche Kritik" des
Rechnungshofs an den Kostenberechnungen hin. Das Projekt könne
sinnvoll sein, meinte er, er warnte aber vor "einer Querfinanzierung
des Niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll durch das
Wissenschaftsministerium". Da es vorrangig um die onkologische
Versorgung österreichischer und ausländischer Patienten gehe, könnte
die Wissenschaft unter die Räder kommen, fürchtet er. Seine
Fraktionskollegin Ruperta Lichtenecker brachte die Kritik des
Rechnungshofs am Standort von MedAustron zur Sprache.
Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) machte darauf aufmerksam, dass durch
das Projekt jährlich bis zu 1.400 Personen die Chance auf eine
Ionentherapie erhalten werden. Ihre Fraktionskollegin Eva-Maria
Himmelbauer verwies auf den Forschungsmehrwert für die Universitäten.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hob hervor, dass die Kosten
den Bundes für MedAustron gedeckelt seien. Der Bund übernehme maximal
41 Mio. € Errichtungskosten und 118 Mio. € für Betriebskosten über
einen Zeitraum von 14 Jahren, skizzierte er. Die gesamten
Errichtungskosten betragen ihm zufolge 200 Mio. €. Die medizinische
Betreuung von PatientInnen habe Vorrang, sagte Töchterle, es sei aber
vertraglich gesichert, dass die TU Wien und die Med-Uni Wien den
Ionenstrahl zu Forschungszwecken nutzen können.
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Albanien
Ebenfalls einstimmig passierte ein Abkommen mit Albanien über
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1892 d.B.) den Ausschuss.
Damit soll die Forschungskooperation zwischen Österreich und Albanien
auf eine stabile Basis gestellt und die gemeinsame Teilnahme an
europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen
stimuliert werden. Für die Finanzierung von Mobilitätskosten im
Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte ist jährlich ein Betrag von
maximal 90.000 € aus den Budgetmitteln des Wissenschaftsministeriums
vorgesehen.
In der Debatte urgierten die Abgeordneten Kurt Grünewald (G) und
Stefan Markowitz (B) eine Evaluierung dieses und ähnlicher Abkommen.
Laut Wissenschaftsminister Töchterle gibt es derzeit rund zwanzig
solcher Verträge.
Studiengebühren: Oppositionsanträge wandern in den Unterausschuss
In weiterer Folge diskutierten die Mitglieder des
Wissenschaftsausschusses auf Basis von Oppositionsanträgen unter
anderem über die Finanzierung der Universitäten, die Wiedereinführung
von Studiengebühren, das Thema Tierversuche und biomedizinische
Forschung. So stand etwa die Forderung der FPÖ zur Debatte, die
Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten künftig auf fünf Jahre
abzuschließen, um den Hochschulen einen längeren Planungshorizont zu
ermöglichen. Die Grünen haben in einem Entschließungsantrag
verschiedene Anliegen des Bildungsvolksbegehrens aufgegriffen und
drängen unter anderem darauf, die Mittel für die Universitäten bis
zum Jahr 2020 sukzessive auf 2 % des BIP anzuheben. Zum Thema
Studienbeiträge haben sowohl die FPÖ (2051/A[E]) als auch das BZÖ
(2048/A[E]) Vorschläge vorgelegt. Das BZÖ spricht sich weiters für
eine Teilnahme Österreichs an einer internationalen
Stipendiendatenbank aus (1964/A[E]).
Auf Antrag der Koalitionsparteien wurden sämtliche Anträge zum Thema
Universitäten dem Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses zur
Vorberatung zugewiesen.
Zuvor hatten sich Abgeordneter Kurt Grünewald (G) und Abgeordneter
Stefan Markowitz (B) grundsätzlich positiv zum Vorschlag der FPÖ
geäußert, längerfristige Leistungsvereinbarungen mit den
Universitäten abzuschließen. Es gebe zwar auch eine Schattenseite,
weil sich die Universitäten fünf Jahre lang zu finanziell nicht
abgesicherten Leistungen verpflichten müssten, meinte Grünewald, die
Idee per se sei aber "nicht schlecht".
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) ist hingegen skeptisch.
Sie machte geltend, dass von den Universitäten bislang noch kein
entsprechender Wunsch an die Politik herangetragen wurde, und wies
darauf hin, dass abrupte Budgetkürzungen für die Universitäten
ohnehin nicht möglich seien. Was das Bildungs-Volksbegehren betrifft,
sind laut Cortolezis-Schlager einige Punkte bereits umgesetzt.
Mit der Zuweisung der fünf Oppositionsanträge hat der Unterausschuss
des Wissenschaftsausschusses neben zwei Regierungsberichten nun schon
mehr als 40 Oppositionsanträge zu beraten, was Abgeordneten Kurt
Grünewald zu der Bemerkung veranlasste, dass der Unterausschuss zum
Archiv bzw. zur "Rumpelkammer" zu werden drohe.
Tierversuchsgesetz: Koalition verhandelt
Vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag des BZÖ, in dem
Abgeordneter Rainer Widmann und seine FraktionskollegInnen ein
zeitgemäßes Tierversuchsgesetz in Österreich fordern. Wie
Abgeordneter Kurt List in der Debatte erklärte, geht es dem BZÖ unter
anderem darum, verpflichtende Schaden-Nutzen-Analysen bei
Genehmigungsverfahren von Tierversuchen vorzuschreiben.
Abgeordneter Bernhard Vock (F) machte darauf aufmerksam, dass
Österreich bei der Umsetzung von EU-Vorgaben in Verzug ist.
Die Vertagung des Antrags wurde von ÖVP-Abgeordneter Karin Hakl damit
begründet, dass das Wissenschaftsressort an einem neuen
Tierversuchsgesetz arbeitet. Die Verhandlungen zwischen den
Koalitionsparteien über dieses neue Gesetz wurden laut
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle entgegen anderslautenden
Berichten nicht abgebrochen. "Sie laufen", versicherte er
Abgeordnetem Vock.
Schließlich setzte sich der Wissenschaftsausschuss mit zwei Anträgen
der Grünen zum Themenkomplex Biomedizin auseinander, die beide
vertagt wurden. Zum einen fordern die Grünen neue gesetzliche
Grundlagen für die biomedizinische Forschung (1563/A[E]), zum anderen
geht es um die Ratifikation der Biomedizinkonvention und eine
Stärkung der Bioethikkommission (1564/A[E]).
Abgeordneter Kurt Grünewald begründete die Forderung der Grünen nach
einem "Forschungsmedizingesetz" damit, dass es derzeit unklare
Rechtsgrundlagen für die forschende Medizin gebe. Abgeordneter Elmar
Mayer (S) meinte, alle seien hier an einer Lösung interessiert, diese
brauche aber noch etwas Zeit, eine Vertagung des Antrags sei daher
gerechtfertigt. Zur Ratifizierung der Biomedizinkonvention hielt
Abgeordneter Grünewald fest, Österreich sei eines der letzten Länder,
das diese noch nicht durchgeführt habe. Sie sei wichtig, um
sicherzustellen, dass ethische Standards der klinischen Forschung
gewahrt bleiben. Profitieren würden PatientInnen in Ländern, die
nicht Mitglieder in EU oder Europarat seien. Medizinfirmen dürften
dann klinische Forschung nur dort durchführen, wo sie ihren Sitz
haben. V-Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager betonte, dass die
Umsetzung der Konvention gut vorbereitet sein müsse. Die Anhörung von
ExpertInnen in Rahmen mehrerer parlamentarischer Enqueten sei
geplant, hielt die Abgeordnete fest und beantragte die Vertagung des
Antrags der Grünen. (Schluss)
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