• 08.10.2012, 21:00:31
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Tiroler Tageszeitung, Leitartikel, Ausgabe vom 9. Oktober 2012. Von Cornelia Ritzer. "Halber Sprung in die digitale Zukunft".

Innsbruck (OTS) - Untertitel: Laut Gesetzesentwurf zur Elektronischen
Gesundheitsakte können Patienten entscheiden, ob sie der Speicherung
ihrer Daten zustimmen. Auch die Ärzte müssen nur zum Teil mitmachen.
Trotzdem sieht echte Freiwilligkeit anders aus.

Wenn heute im Ministerrat der rot-schwarze Gesetzesentwurf zur
Elektronischen Gesundheitsakte ELGA beschlossen wird, wird damit der
Weg für den vernetzten Krankenakt, der den Papier-Befund ersetzt,
frei gemacht. Das ist ein Erfolg. Schon vor knapp 18 Monaten legte
Gesundheitsminister Alois Stöger erstmals einen Entwurf zur
Gesetzesnovelle für den digitalen Akt vor, der Ärzten und Patienten
per Knopfdruck Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglichen soll. Dieser
wurde vom Koalitionspartner ÖVP und von Datenschützern, vor allem
aber von der Ärztekammer zerpflückt. Die Zeit, endlich einen
Kompromiss zu finden, drängte. Nächstes Jahr wird ein neues Parlament
gewählt, in Vorwahlkampf-Zeiten werden umstrittene politische
Entscheidungen bekanntlich ungern in Angriff genommen.
Der Widerstand der Standesvertretung gegen die Speicherung von
ärztlichen Entlassungsbriefen, Diagnosen oder verschriebenen
Medikamenten gipfelte Ende 2011 in einer Inseratenkampagne der Wiener
Landesorganisation. "Wollen Sie tatsächlich zum gläsernen Menschen
werden?", fragten da nackte Menschen. Die Ängste der Patienten, dass
ihre persönlichen Daten in die falschen Hände geraten, sind ernst zu
nehmen. Sie wurden durch diese Strategie jedoch zum Spielball im
folgenden Ärztekammerwahlkampf in Wien. Dabei sind die Gefahren real,
ist doch das ökonomische Interesse an sensiblen Daten groß. Dass
diese im System noch geschützter sein werden, ist ein Erfolg derer,
die Lücken aufgezeigt haben.
Durch die nun erzielte Einigung auf Koalitionsebene kann sich die
skeptische Ärztekammer mit dem Sprung des Gesundheitssystems in die
elektronische Zukunft etwas mehr anfreunden. Immerhin sagte die
Regierung eine 15-Mio.-Euro-Finanzspritze für notwendige Umrüstungen
in den Praxen zu. Auch haben Ärzte - anders als im früheren Entwurf -
nicht die Pflicht, ELGA zu verwenden. Nur gewisse Befunde und Rezepte
müssen sie im Informationssystem speichern, damit diese für Kollegen
griffbereit sind. Gleichzeitig haften Ärzte jedoch für Fehler,
sollten sie ELGA nicht für Diagnosen nützen.
Die elektronische Gesundheitsakte verspricht dem Patienten schnellere
Diagnosen und sichere Medikation durch Überprüfen der Wechselwirkung
und dem Gesundheitssystem Einsparungen. Das Drängen von Patienten -
die aktiv widersprechen müssen - und Ärzten zur Teilnahme trübt
jedoch den Verhandlungserfolg.

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