• 08.10.2012, 11:53:24
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Karl: "Keine Erbschaftssteuer durch die Hintertür!"

Klarstellung zur Falschinformations-Kampagne der Rechtsanwalts- und Notariatskammer

Utl.: Klarstellung zur Falschinformations-Kampagne der
Rechtsanwalts- und Notariatskammer=

Wien (OTS) - Eine Gebührenlawine bei Erbschaften und Schenkungen zu
verhindern ist das Ziel der Grundbuchgebührennovelle 2012. Nachdem
der Verfassungsgerichtshof die alte Regelung aufgehoben hat, müsste
ab 1.1.2013 der volle Verkehrswert bei jeder Berechnung der
Grundbucheintragungsgebühr als Bemessungsbasis herangezogen werden
auch bei allen Schenkungen und Erbschaften.

Diese massive Gebührenerhöhung zu verhindern ist nun das Anliegen von
Justizministerin Dr. Beatrix Karl: "Erben und Schenken im
Familienkreis darf nicht zur Kostenfalle werden. Mir geht es bei der
notwendigen Novelle der Grundbuchgebühr um eine sozial ausgewogene
Lösung. Für Erbschaften und Schenkungen in der Familie wird sich
nichts ändern!", verweist Karl auf den von ihr versandten
Begutachtungsentwurf, der weiterhin im Regelfall den dreifachen
Einheitswert bei unentgeltlichen Geschäften im Familienkreis
vorsieht. Überträgt etwa ein Hauseigentümer sein Haus testamentarisch
an seine Lebensgefährtin ändere sich ebenso wenig bei der zu
bezahlenden Gebühr wie wenn Eltern ihrer Tochter eine Wohnung
schenken, in der sie künftig leben soll.

Die "Panikmache" und "Falschinformationskampagne" der Rechtsanwalts-
und Notariatskammer sei zurückzuweisen und führe nur zu
Verunsicherung. Fakt sei, dass die vorgeschlagene Novelle
aufkommensneutral sei - also aufgrund von zahlreichen Ausnahmen zu
keinen Mehreinnahmen für das BMJ führe.

Zudem sei die Begutachtung noch gar nicht abgeschlossen und man werde
die bis Freitag einlangenden Stellungnahmen genau auf mögliche
Verbesserungsmöglichkeiten für den Gesetzesvorschlag prüfen: "Der
Verfassungsgerichtshof verlangt eine Neuregelung, dem werden wir
nachkommen. Eine Erbschaftssteuer durch die Hintertür wird es mit mir
aber nicht geben", betont die Justizministerin abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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