• 04.10.2012, 14:20:36
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Volksanwaltschaft zu Gast im Petitionsausschuss Kostelka wünscht sich Prüfmöglichkeit für ausgegliederte Betriebe

Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Ausschusses für Petitionen und
Bürgerinitiativen begann zunächst mit einer aktuellen Aussprache mit
den Volksanwältinnen Terezija Stoisits und Gertrude Brinek sowie
Volksanwalt Peter Kostelka. Danach befassten sich die Mandatare mit
insgesamt fünf Petitionen und sieben Bürgerinitiativen zu den
verschiedensten Themen im Rahmen einer Einlaufbesprechung.

Vor Eingang in die Aussprache beschrieb Vorsitzende Ursula Haubner
(B) kurz die Entwicklung des Ausschusses im letzten Jahr, der es
ihrer Meinung nach nun geschafft habe, sich vom "Mauerblümchendasein"
zu verabschieden. In fünf Sitzungen wurden nicht nur vier
Sammelberichte verabschiedet, sondern auch diverse Hearings zu
wichtigen Fragen abgehalten, erinnerte Haubner. Seit nunmehr einem
Jahr gibt es nun auch die Möglichkeit der elektronischen
Unterstützung von Petitionen und Bürgerinitiativen auf der Homepage
des Parlaments, was gut angenommen wird. Sie dankte - ebenso wie die
Sprecher aller fünf Fraktionen - für die gute Zusammenarbeit mit der
Volksanwaltschaft und wünschte den drei Mitgliedern alles Gute für
die neuen Aufgaben, die sich im Zusammenhang mit dem
Menschenrechtsbeirat ergeben.

Volksanwältin Terezija Stoisits berichtete aus ihrer täglichen Arbeit
und stellte fest, dass es offensichtlich ein irrsinnig großes
Bedürfnis von Seiten der BürgerInnen gebe, mit Vertretern des
politischen Systems in Kontakt zu treten. Sei dies im Wege von
Individualbeschwerden, Briefen oder auch per Online-
Beschwerdeformular, das in der Praxis sehr gut angenommen wurde. Seit
Mitte 2012 kam es zudem zu einer großen Kompetenzerweiterung,
erläuterte Stoisits, die Volksanwaltschaft ist nunmehr auch
für die präventive Kontrolle in staatlichen und privaten
Einrichtungen zuständig, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt
oder kommen könnte. Das Bundesland Vorarlberg habe in dieser Frage
einen anderen Weg gewählt und müsse nun selbst ein Instrumentarium
entwickeln, um den völkerrechtlichen Vereinbarungen gerecht zu werden
(Frage der Abgeordneten Susanne Winter, F). Darin werde es aber von
der Volksanwaltschaft voll unterstützt, falls Hilfe notwendig ist.
Dem Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) gegenüber führte die
Volksanwältin aus, dass ausgegliederte Rechtsträger grundsätzlich
nicht in die Prüfkompetenz der Volksanwälte fallen. Man könne
allerdings indirekt über die Ministerien eine Art Kontrolle ausüben,
was in der Praxis auch intensiv genutzt wird.

Volksanwalt Peter Kostelka beleuchtete die Entstehungsgeschichte der
Ombudsmänner und Volksanwaltschaften im internationalen Vergleich und
wies darauf hin, dass es derartige Einrichtungen in 136 UN-Staaten
gibt. Diese Entwicklung sei sicher vom Grundsatz getragen, dass es
ein Mehr an Kontaktmöglichkeiten mit Vertretern des politischen
Systems zu mehr Stabilität beitrage. Sehr positiv bewertete Kostelka
auch die Möglichkeit, nun im Internet Petitionen und Bürgerinitiaven
unterstützen zu können. Allerdings sollte man darauf achten, dass die
BürgerInnen dann rasch eine Antwort erhalten.

Aufgrund der Aufstockung des Personals in der Volksanwaltschaft sei
er auch überzeugt davon, dass die zusätzlichen Agenden, die sich u.a.
durch zwei wichtige UN-Menschenrechtsverträge (das
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe sowie die UN-Behindertenrechtskonvention)
ergeben, bewältigt werden können, merkte Kostelka in Richtung der
Abgeordneten Rosa Lohfeyer (S) an. Man gehe davon aus, dass es etwa
4.200 Einrichtungen gibt, die ab nun der Kontrolle unterliegen, wobei
die Volksanwaltschaft auch in privaten Pflegeheimen ein
Betretungsrecht hat (Frage der Abgeordneten Susanne Winter, F). "Eine
offene Wunde" stellen für ihn noch die ausgegliederten Rechtsträger
dar, wo es keine offizielle Prüfkompetenz gebe und eine gesetzliche
Nachrüstung daher überlegt werden sollte.

Volksanwältin Gertrude Brinek erläuterte die Vorgangsweise der
Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit Stellungnahmen (Frage der
Abgeordneten Anna Höllerer, V) und ging dabei insbesondere auf jene
zum Thema Barrierefreiheit ein. Ihrer Ansicht nach wäre es wichtig,
dass Fragen wie barrierefreies Bauen, adäquate Beschilderungen etc.
schon in den Studienplänen an den Universitäten berücksichtigt
werden. Generell kam sie zum Schluss, dass die Erwartungen von Seiten
der BürgerInnen gestiegen sind, es aber teilweise gelungen ist, die
Distanz zwischen "jenen da oben und denen da unten" zu reduzieren.

Petitionsausschuss holt Stellungnahmen ein

Abseits der Aktuellen Aussprache mit den VolksanwältInnen nahm der
Petitionsausschuss neu eingelangte Bürgerinitiativen und Petitionen
in Verhandlung und beschloss die Einholung von Stellungnahmen der
zuständigen Ministerien und anderer Stellen. Zu den vorgebrachten
Bürgeranliegen gehören unter anderem die Erhöhung der Ausgaben für
Entwicklungshilfe, die Einführung von Vermögensteuern, der Austritt
Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und strenge Anti-Raucher-
Bestimmungen bis hin zu einem Rauchverbot an öffentlichen
Haltestellen. Zudem gibt es Einwände gegen den Bau der
Tauerngasleistung und gegen die Unterbringung von AsylwerberInnen in
Kasernen.

Direkt dem Sozialausschuss zugewiesen wurde eine Bürgerinitiative
betreffend Überführung des Pensionsversicherungssystems der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das
staatliche Pensionsversicherungssystem, da sich der Ausschuss bereits
mit dieser Frage befasst.

Zu einer längeren Diskussion unter den Abgeordneten kam es über die
Frage, inwieweit es sinnvoll ist, lokale Probleme wie die
unbefriedigende Parkplatzsituation am Bahnhof Jenbach an den
Petitionsausschuss des Nationalrats heranzutragen. Nach Meinung der
Abgeordneten Dietmar Keck, Hannes Weninger und Ulrike Königsberger-
Ludwig (alle S) werden bei den BürgerInnen falsche Hoffnungen
geweckt, wenn Anliegen "nach Wien gebracht werden", die im Prinzip
nur vor Ort lösbar sind. Im gegenständlichen Fall gehe es nicht um
fehlende Finanzierungszusagen der ÖBB, sondern um die
Finanzierungsbeteiligung der Standortgemeinde, argumentierten sie.
Die anderen Fraktionen wiesen allerdings auf thematische
Abgrenzungsschwierigkeiten hin. Zur vorliegenden Petition wird nun
eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums eingeholt.

Als Frist für sämtliche vom Ausschuss angeforderte Stellungnahmen
wurde im Hinblick auf den Termin der nächsten Sitzung des
Petitionsausschusses der 20. November gesetzt.

Die gesamten Beschlüsse des Petitionsausschusses finden Sie auf der
Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) im Menüpunkt
Pressedienst (PK-Nr. 736/2012). (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
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