- 25.09.2012, 15:28:42
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PRO-GE: Leiharbeit ist keine Tagelöhnerei!
Gewerkschaft weist VZa-Kritik zurück: AÜG-Novelle bringt wichtige Verbesserungen für LeiharbeiterInnen
Utl.: Gewerkschaft weist VZa-Kritik zurück: AÜG-Novelle bringt
wichtige Verbesserungen für LeiharbeiterInnen=
Wien (OTS/PRO-GE) - "Die neuen Regelungen bringen Leiharbeiterinnen
und Leiharbeitern mehr Schutz und mehr Rechte sowohl am Arbeitsplatz
als auch zwischen Überlassungen", stellt Rainer Wimmer,
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE, fest. Der Verband
Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung (VZa) hatte zuvor behauptet, dass
die Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) den
ArbeitnehmerInnen schaden statt nützen würde. Die Warnung des VZa vor
einem Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse um 50.000 ist für die
PRO-GE nicht nachvollziehbar. "Derartige Horrorzahlen zu verbreiten
ist unseriös und hat keinerlei sachliche Basis", kritisiert Wimmer.
"VZa-Präsident Lercher sollte 'Arbeitskräfteüberlassung' eigentlich
nicht mit 'Tagelöhner-Vermittlung' verwechseln", verteidigt Rainer
Wimmer die neue Vorankündigungsfrist. Spätestens 14 Tage im Vorhinein
müssen überlassene Arbeitskräfte künftig über das Ende eines
Einsatzes informiert werden. Für die Gewerkschaft PRO-GE eine Frage
des Respekts: "Jeder Mensch hat das Recht, sich wenigstens zwei
Wochen auf derart einschneidende Veränderungen einstellen zu können."
Viele Überlasserfirmen würden in ihren Geschäftsbedingungen ähnliche
Fristen für sich selbst sehr wohl in Anspruch nehmen: "Diese
Planungssicherheit verdienen sich die Beschäftigten mindestens
genauso wie die Leiharbeitsfirmen", sagt der PRO-GE-Chef.
Mit dem Sozial- und Weiterbildungsfonds soll ein Anreiz gegen 'hire
and fire' und für die Weiterbeschäftigung während Stehzeiten
geschaffen werden, stellt Wimmer zur VZa-Kritik am neuen Fonds fest.
"Nötig ist diese Maßnahme vor allem wegen der weit verbreiteten
Praxis der Arbeitskräfteüberlasser, sich mit Methoden am Rande der
Legalität die Bezahlung von Stehzeiten zu ersparen." Aus dem Fonds
wird nicht nur den LeiharbeiterInnen bei Arbeitslosigkeit eine
einmalige, schnelle Unterstützung bezahlt. Auch Arbeitgeber werden
gefördert, die das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten. Gleichzeitig
werden die Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen massiv aufgestockt,
weist die PRO-GE die VZa-Feststellung, die Verwendung der Fondsmittel
sei nicht geklärt, zurück.
Völlig unverständlich ist der PRO-GE die Kritik des VZa-Präsidenten
am Diskriminierungsschutz. Zeitarbeitskräfte sind besonders häufig
sexistischen oder rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt. Ihnen
fällt es schwer sich dagegen zur Wehr zu setzen - zu einfach und
schnell konnte bisher die Überlassung beendet werden. "Mit der
Neuregelung kann endlich der Beschäftigerbetrieb uneingeschränkt zur
Verantwortung gezogen, wenn er Diskriminierung zulässt", betont
Rainer Wimmer. Damit sind auch Überlasserbetriebe besser vor
allfälligen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen geschützt.
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