• 12.09.2012, 13:02:14
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Weidenholzer: EU-Parlament stärkt wesentlich die Rechte von Opfern

In der EU werden jedes Jahr etwa 75 Millionen Menschen Opfer eines Verbrechens

Utl.: In der EU werden jedes Jahr etwa 75 Millionen Menschen Opfer
eines Verbrechens=

Wien (OTS/SK) - Mit der heutigen Annahme der EU-Richtlinie über
Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von
Straftaten sowie für die Opferhilfe im Straßburger EU-Parlament "gibt
es wesentliche Verbesserungen für die Rechte von Opfern", sagt der
SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. 75 Millionen Menschen sind derzeit jährlich EU-weit
davon betroffen. ****

Weidenholzer erläutert: "Der Vorschlag sieht vor, dass allen Opfern
von Straftaten europaweit derselbe Schutz und dieselben Rechte
zustehen sollen. Nach einer auf die persönlichen Verhältnisse des
Opfers abgestimmten Begutachtung, basierend auf dessen Alter,
Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung und der
Natur der verübten Straftat, soll den Opfern eine an ihre
spezifischen Bedürfnisse angepasste Hilfe angeboten werden. Opfer und
deren Familien sollen kostenlosen Zugang zu Opferschutzeinrichtungen
bekommen, die psychologische und auch rechtliche Beratung leisten
können." Wichtig für Weidenholzer ist, dass in der Richtlinie
geschlechtsspezifische Dynamiken von Opferrechten bedacht sind und
dass besonders schutzbedürftige Personen, wie Kinder,
Vergewaltigungsopfer und körperlich Beeinträchtigte in der Richtlinie
speziell berücksichtigt werden.

Der SPÖ-Europaabgeordnete macht auch darauf aufmerksam, dass eine
Reihe weiterer Verbesserungen erzielt werden konnten. "Etwa so
entscheidende Fragen, wonach Opfer respektvoll behandelt werden und
Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Richterschaft bezüglich des
richtigen Umgangs mit Opfern speziell geschult werden müssen", so
Weidenholzer. Und weiter: "Opfer sollen in einer für sie
verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und während des
gesamten Verfahrens informiert werden. Zudem soll ihnen die
Möglichkeit gegeben werden, kostenfreien Zugang zu Opferhilfsdiensten
zu erhalten. Bei einer Verfahrensbeteiligung der Opfer soll ihnen,
ausgestaltet nach innerstaatlichen Regeln, Prozesskostenhilfe zur
Verfügung stehen." Schließlich sollen Opfer auch entschädigt werden,
wenn ihnen Kosten entstanden sind, wenn sie an dem Verfahren
teilgenommen haben. (Schluss) bj/mp

Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
[email protected]

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