• 05.09.2012, 11:06:46
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  • OTS0079 OTW0079

Mittwoch, 12. September: SPÖ-Justiz-Enquete zur Stellung der Höchstgerichte

"Die Stellung der Höchstgerichte zueinander im Lichte der aktuellen Diskussion über eine Gesetzesbeschwerde"

Utl.: "Die Stellung der Höchstgerichte zueinander im Lichte der
aktuellen Diskussion über eine Gesetzesbeschwerde"=

Wien (OTS/SK) - Die alte Streitfrage über die Stellung der
Höchstgerichte bzw. deren Verhältnis zueinander rückt anhand der
geplanten "Gesetzesbeschwerde" vermehrt in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit. In der mit besonderer Emotion geführten Debatte
werden Fragestellungen über die Ausweitung und Gestaltung des
Grundrechtsschutzes, die Verfahrensdauer, die Rechtssicherheit bis
hin zur Kompetenzverteilung der Höchstgerichte zur offenen
Diskussion. Mit einer "Gesetzesbeschwerde" soll ein zusätzliches
Mittel geschaffen werden, beim Verfassungsgerichtshof Gesetze als
verfassungswidrig anfechten zu können. Dadurch soll der Rechtsschutz
Rechtssuchender verbessert und ein neues Rechtsmittel gegen die bis
dato endgültigen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs eingeführt
werden. Zweifellos ist es im Interesse aller Rechtssuchenden,
verbesserte Möglichkeiten zur Überprüfung grundrechtlicher
Interessen und Ansprüche zu schaffen, fraglich ist allerdings das
Wie. ****

Dem Parlament liegen nun zwei unterschiedliche Anträge zur
legistischen Ausgestaltung einer Gesetzesbeschwerde vor. Aus
Justizkreisen wird davor gewarnt, dass durch eine derartige Maßnahme
die seit Entstehung unserer Verfassung völlig unstrittige
Gleichstellung der drei Höchstgerichte gefährdet und eine Art
übergeordneter zentraler "Bundesgerichtshof" geschaffen werden
könnte. Der Grundrechtsschutz sei in der ordentlichen
Gerichtsbarkeit gerade in den letzten Jahren erkennbar verbessert
worden, wie sich dies auch anhand der Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachvollziehen lässt.

Weitere Verbesserungen innerhalb der Justiz sind angedacht, wie etwa
die Schaffung eines eigenen Grundrechtssenates, sodass eine
befürchtete Überordnung des Verfassungsgerichtshofs über OGH und
VwGH nicht nur sachlich nicht geboten, sondern auch dem Rechtsschutz
und der Rechtssicherheit nicht förderlich sei. Auf der anderen Seite
wird die "Gesetzesbeschwerde" als einziges Mittel zu einer dringend
gebotenen Verbesserung des Rechtsschutzes argumentiert, wie dies
auch den vorliegenden Entwürfen einer "Gesetzesbeschwerde" zu
entnehmen ist. Was ist nun wirklich der Weisheit letzter Schluss?
Über diese aktuellen Fragen wollen wir mit einer Runde renommierter
Experten im Parlament diskutieren. Im Anschluss daran wird es die
Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch geben.

Das Programm:

Abg. z. NR Dr. Hannes Jarolim (Einleitung und Moderation)
SC Mag. Dr. Gerhard Hesse (Sektionschef Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes)
Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer (Dekan der rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Wien)
Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner (Präsident des
Verwaltungsgerichtshofes)
Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger (Präsident des
Verfassungsgerichtshofs)
Hon. Prof. Dr. Gerhard Kuras (Richter am Obersten Gerichtshof)
Abg.z. NR RA Dr. Peter Wittmann (Verfassungssprecher der SPÖ)
Dr. Roland Kier (Rechtsanwalt bei Soyer & Partner/in)

Zeit: Mittwoch, 12. September 2012, 10 bis 13 Uhr
Ort: Abgeordneten-Sprechzimmer des Parlaments, Dr. Karl
Renner Ring 1, 1010 Wien

Die Vertreter der Medien sind herzlichst eingeladen. (Schluss)
mo/rm/mp

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