- 04.09.2012, 15:31:02
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EU will durch Verordnung elektronische Signaturen forcieren Österreich beurteilt Kommissionsvorschlag grundsätzlich positiv
Wien (PK) - Der EU-Unterausschuss des Nationalrats hat seine erste
Sitzung nach dem Sommer gleich mit Tagungsbeginn angesetzt. Neben EU-
Plänen zu einem Bankeninsolvenzrecht und zum Kleinanlegerschutz
befassten sich die Abgeordneten mit dem Thema elektronische Signatur.
Die EU-Kommission will die grenzüberschreitende Verwendung
elektronischer Signaturen und elektronischer Identifizierungen
forcieren und schlägt in diesem Sinn vor, die geltende
Signaturrichtlinie aus dem Jahr 1999 durch eine neue Verordnung zu
ersetzen. Gemeinsame Rechtsvorschriften und die verpflichtende
gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten notifizierten
Systeme sollen dazu beitragen, derzeit bestehende
Interoperabilitätsprobleme zu beseitigen. Der Verordnungsvorschlag
wird von Österreich grundsätzlich begrüßt, in einzelnen Punkten sehen
Staatssekretär Josef Ostermayer und die Abgeordneten aber noch
Adaptierungsbedarf. Konkrete Verhandlungen auf EU-Ebene sollen im
September starten, Ostermayer rechnet mit einem zumindest
zweijährigen Diskussionsprozess.
Einige Bedenken gegen den Verordnungsvorschlag fassen die
Abgeordneten in einer offiziellen Mitteilung des EU-Unterausschusses
an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat zusammen. So
drängen sie etwa darauf, die Anzahl der Formate an elektronischen
Signaturen und Siegeln überschaubar zu halten, und heben die
Bedeutung des Datenschutzes hervor. Zudem weisen sie darauf hin, dass
der Verordnungsvorschlag zahlreiche Ermächtigungen an die Europäische
Kommission enthält, delegierte Rechtsakte zu erlassen, ein Umstand,
der von allen Fraktionen hinterfragt wurde.
Die Abgeordneten werten es generell als bedenklich, dass die
Europäische Kommission, auch in anderen Bereichen, immer
weitreichendere Befugnisse erhält, und auf Basis von Richtlinien und
Verordnungen ohne Einbindung der Mitgliedstaaten und des Europäischen
Parlaments Details festlegen kann. Mit dieser Tendenz komme man "in
gefährliches Wasser", warnte etwa FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner.
Auch BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner wandte sich dezidiert gegen die
zunehmende Verlagerung von Entscheidungen an die EU-Kommission, um
sich aufwändige politische Verhandlungen zu ersparen.
Was den vorliegenden Verordnungsentwurf betrifft, äußerten sich FPÖ
und Grüne außerdem kritisch darüber, dass dieser eine automatische
gegenseitige Anerkennung aller "elektronischen Vertrauensdienste"
vorsieht, die in einzelnen Mitgliedstaaten verwendet werden.
Abgeordneter Hübner trat für eine Opting-Out-Klausel ein, sollten
Zweifel bestehen, dass erforderliche Standards nicht eingehalten
würden. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) ergänzte, es sei ein aus
Sicherheitsgründen nicht haltbarer Zustand, dass jegliches
Sicherheitsniveau anerkannt werden müsse. Seiner Ansicht nach wird
der Entwurf der EU-Kommission auch dem Konsumentenschutz nicht in
allen Belangen gerecht.
Als positiv verzeichnen die Abgeordneten das Bemühen, die
grenzüberschreitende Nutzung von Online-Diensten zu erleichtern und
dadurch Bürokratie und Verwaltungsaufwand abzubauen. Für SPÖ-
Abgeordnete Christine Muttonen ist es dabei die größte
Herausforderung, ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, ohne
die Nutzung solcher Dienste einzuschränken. Abgeordneter Wolfgang
Gerstl (V) betonte, eine Harmonisierung in diesem Bereich wäre auch
ein wirtschaftsfördernder Akt. Er hob außerdem die Notwendigkeit
hervor, für die Unterschriftensammlung für Europäische
Bürgerinitiativen vergleichbare Voraussetzungen in allen EU-Staaten
zu schaffen.
Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass in Österreich
insbesondere die Bürgerkarte und die Handy-Signatur von der
Verordnung betroffen wären. Ihm zufolge besitzen derzeit rund 130.000
ÖsterreicherInnen eine Bürgerkarte bzw. eine E-Card mit
Bürgerkartenfunktion, 70.000 sind für das System der Handy-Signatur
registriert. Für Ostermayer ist die Handy-Signatur dabei die
innovativere Lösung, weil sie losgelöst von einer zusätzlich
notwendigen Hardware, einem Karten-Lesegerät, funktioniert.
In anderen europäischen Ländern gebe es aber auch andere Lösungen,
skizzierte Ostermayer. So wird etwa mancherorts zur elektronischen
Identifizierung per Handy eine eigene SIM-Card benötigt. In einigen
europäische Staaten ist die elektronische Identität darüber hinaus
verpflichtend, so hat Spanien 30 Millionen Karten ausgegeben.
Die geplante Verordnung würde nach Meinung von Ostermayer vor allem
Unternehmen zugutekommen, die grenzüberschreitend tätig sind und
rechtsgültige Verträge elektronisch abschließen wollen. Sie könnte
aber auch Vorteile für BürgerInnen bringen. Die Gefahr, dass in
einigen Ländern unsichere Systeme zugelassen werden, sieht der
Staatssekretär grundsätzlich nicht, er wies darauf hin, dass in der
Verordnung Mindeststandards und eine öffentliche Aufsicht
vorgeschrieben würden.
Zur Kritik an der Zunahme delegierter Rechtsakte merkte Ostermayer
an, das Bundeskanzleramt stelle die Mitsprache und die Mitwirkung
Österreichs bei Rechtssetzungsakten der EU keineswegs in Frage.
Delegierte Rechtsakte machen ihm zufolge aber dann Sinn, wenn es um
die Festlegung "technischer Feinheiten" gehe, die einer dynamischen
Veränderung unterliegen. Es wäre wenig sinnvoll, jedes Jahr die
Verordnung selbst zu ändern, meinte er. Der Staatssekretär sicherte
den Abgeordneten jedoch zu, dieser Frage besonders Augenmerk zu
schenken.
Was die Europäische Bürgerinitiative betrifft, hielt Ostermayer fest,
Österreich habe bewusst eine niedrige Schwelle für
Unterstützungserklärungen gewählt, um das allgemeine und gleiche
Wahlrecht nicht zu unterlaufen. Nicht jeder verfüge über eine
elektronische Identität.
Der von SPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Antrag auf Mitteilung an
das Europäische Parlament und den Europäischen Rat wurde vom EU-
Unterausschuss einstimmig angenommen. In einer ergänzenden
Stellungnahme ersucht der Unterausschuss außerdem das zuständige
österreichische Regierungsmitglied, diese Mitteilung auch bei den
jeweiligen Verhandlungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
Wie das Bundeskanzleramt in einem Informationspapier zum
Verordnungsvorschlag ausführt, misst die EU-Kommission der
grenzüberschreitenden Nutzung elektronischer Dienste eine
Schlüsselrolle im digitalen Binnenmarkt zu. Können Unternehmen,
BürgerInnen und öffentliche Verwaltung europaweit sicher und
ungehindert elektronisch interagieren, würde auch die Effizienz des
öffentlichen Dienstes, des öffentlichen Auftragswesens und des
elektronischen Geschäftsverkehrs steigen, so die Erwartung. In diesem
Sinn will die Kommission bestehende Hürden bei der
grenzüberschreitenden Nutzung elektronischer Signaturen und anderer
so genannter "elektronischer Vertrauensdienste" abbauen, wobei in der
Praxis vor allem die mangelnde Interoperabilität der in den einzelnen
EU-Staaten notifizierten Systeme ein großer Hemmschuh ist.
Mit der neuen Verordnung soll laut Papier kein Zwang zur Einführung
bestimmter Mittel oder Methoden der elektronischen Identität (eID)
statuiert, sondern insbesondere die Verpflichtung zur gegenseitigen
Anerkennung der von den anderen Mitgliedstaaten notifizierten eID
festgelegt werden. Der Vorschlag enthält Grundsätze für die
gegenseitige Anerkennung und Mindestharmonisierung sowie ergänzende
Detailbestimmungen in vier Verordnungsanhängen. Weitere Details
sollen mit Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten
geregelt werden.
Hinterfragt werden vom Bundeskanzleramt neben der Frage des Umfangs
der delegierten Rechtsakte auch vorgeschlagene Regelungen zur
elektronischen Langzeitarchivierung sowie Regelungen zur Website-
Authentifizierung, da, wie das Informationspapier festhält, Internet-
Browser weitestgehend nicht europäischen Ursprungs sind.
Vor Beginn der Sitzung des EU-Unterausschusses hatte der
Hauptausschuss Abgeordneten Bruno Rossmann (G) zum neuen Mitglied des
Ständigen EU-Unterausschusses gewählt, er löst Alexander Van der
Bellen ab. (Fortsetzung EU-Unterausschuss)
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