- 24.08.2012, 11:03:56
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BM Karl: "Ich werde Verschärfungen bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftätern vorschlagen"
Justizministerin zur aktuellen Diskussion rund um den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) für einen verurteilten Sexualstraftäter
Utl.: Justizministerin zur aktuellen Diskussion rund um den
elektronisch überwachten
Hausarrest (Fußfessel) für einen verurteilten Sexualstraftäter=
Wien (OTS) - "Ich kann die Betroffenheit des Opfers
nachvollziehen, dem Schreckliches angetan wurde", nimmt
Justizministerin Dr. Beatrix Karl zum aktuell diskutierten Fall
eines Sexualstraftäters, dem von der Vollzugskammer des OLG Linz
eine Fußfessel zugestanden wurde, Stellung: "Ich möchte, dass in
diesem sensiblen Fall alle Aspekte wirklich beachtet und abgewogen
werden. Deswegen habe ich veranlasst, dass wir die Entscheidung der
Vollzugskammer beim Verwaltungsgerichtshof anfechten."
Zudem hat die Justizministerin die Evaluierung zur Fußfessel, die
wie geplant im Herbst dem Parlament präsentiert werden wird, um die
Aspekte einer möglichen Verschärfung der Kriterien für die
Zuerkennung des elektronisch überwachten Hausarrestes für
Sexualstraftäter erweitert: "Die Experten werden also prüfen in wie
weit verfassungskonforme Verschärfungen bei der Vergabe an
Sexualstraftäter möglich sind. Aus den Rückmeldungen der Experten
werde ich dann meine Vorschläge ableiten und mit dem Parlament
diskutieren. Dabei soll vor allem eine stärkere Einbindung der Opfer
angedacht werden", so Bundesministerin Karl.
Zugleich verweist Karl auf die bereits erfolgten Verschärfungen
für Sexualstraftäter wie etwa im Zweiten Gewaltschutzgesetz (u.a.
Verlängerung der Probezeit für Sexualstraftäter, Verlängerung der
Verjährungsfristen, Einführung eines Tätigkeitsverbotes für
Sexualstraftäter) oder in der Strafgesetznovelle 2011 (u.a. Anhebung
von Strafuntergrenzen, Einführung des Straftatbestandes der
Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen) und erst die kürzlich
erfolgte Verschärfung der Kriterien zur Vergabe einer Fußfessel bei
Sexualstraftätern: "Ich habe bereits im Herbst letzten Jahres
Verschärfungen bei der Vergabe der Fußfessel an Sexualstraftäter
veranlasst: beantragt ein Sexualstraftäter jetzt eine Fußfessel
entscheidet nicht der Anstaltsleiter alleine sondern es prüft die
"Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und
Sexualstraftäter" (BEST) und es muss die Vollzugsdirektion in Wien
dem ebenfalls stattgeben", erklärt die Justizministerin, die den
elektronisch überwachten Hausarrest aber im Allgemeinen nach wie vor
für ein Erfolgsmodell hält.
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