• 30.07.2012, 14:59:22
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FPÖ: Hofer: Justizministerin hat für Recht im Sorgerecht zu sorgen

Gutachtersumpf gehört endlich trocken gelegt, betroffene Verfahren müssen neu aufgerollt werden!

Wien (OTS) - Zwei Millionen Euro pro Jahr gab die Sozialabteilung
des Landes Salzburg für einen "geschäftstüchtigen" Falschgutachter
aus, gegen den derzeit die Staatsanwaltschaft ermittelt. "Die
Leidtragenden sind, neben den geschädigten Eltern, einmal mehr die
Kinder. Dass die Geschädigten nun ein Aufrollen ihrer
Obsorgeverfahren und richterlichen Beschlüsse fordern, die auf diesen
Falschgutachten beruhen, ist nur zu verständlich", meint
FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer. Nicht so für die wortkarge
Justizministerin, für die eine Überprüfung der in diesen Verfahren
getroffenen Entscheidungen offenbar nicht in Betracht komme.
Verfahren, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil abgeschlossen
wurden, können prinzipiell nicht mehr neu aufgerollt werden, heißt es
in ihrer Beantwortung einer von Hofer gestellten parlamentarischen
Anfrage lapidar.

"Sie könnte auch sagen, wem Unrecht widerfuhr, der kann sich beim
Salzamt beschweren. Dabei liegt es natürlich in der Verantwortung der
Justiz, seriöse Gutachter auszuwählen", zeigt Hofer kein Verständnis
für die Stellungnahme Karls. Es sei ein Skandal, dass Geschädigte in
Österreich kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen falsche Gutachten
und deren weitreichende Folgen zur Wehr zu setzen - nicht einmal
dann, wenn der verantwortliche Gutachter aufgrund offensichtlicher
"Unsachverständigkeit" aus der Liste der gerichtlich beeideten
Sachverständigen gestrichen wurde.

"Aus freiheitlicher Sicht müsste es zu einer Amtshaftung kommen, wenn
aufgrund fehlerhafter Gutachten Beteiligte an einem Gerichtsverfahren
zu Schaden kommen. Die öffentliche Hand hat sich dann in weiterer
Folge an den Gutachtern schadlos zu halten", rät Hofer der
handlungsgehemmten Justizministerin.

Rückfragehinweis:

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