• 12.07.2012, 11:58:06
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Wurm: Opferschutz muss im Vordergrund stehen - Fußfesseln bei Sexualstraftaten nicht geeignet

Wien (OTS/SK) - "Prinzipiell ist die Fußfessel ein wichtiger
Beitrag zur Resozialisierung von Straftätern. Sie ist aber nicht bei
allen Delikten geeignet. Es gibt Delikte, wie etwa Sexualverbrechen
an Kindern, bei denen im Interesse des Opfer- und Kinderschutzes eine
Überwachung mit Fußfessel kein Ersatz für eine geschlossene
Unterbringung ist", stellte SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm am
Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst fest. Wurm teilt damit auch
nicht die Einschätzung des Gutachtens des Justizministeriums, wonach
der Ausschluss bestimmter Deliktgruppen vom Einsatz der
elektronischen Fußfessel dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen
würde. ****

Im Herbst vergangenen Jahres hat in Österreich der Fall eines
verurteilten Sexualstraftäters, der nach zehn Monaten eine
elektronische Fußfessel erhalten hat, für Aufregung gesorgt und
Justizministerin Karl hat daraufhin ein Gutachten erstellen lassen.
"Das Gutachten ist das Eine, aber die politische Verantwortung ist
das Andere. Und diese Verantwortung bedeutet, dass Opfer - besonders,
wenn es sich um Kinder handelt, bestmöglich geschützt werden müssen",
so Wurm.

Auch in Deutschland gibt es gerade einen heftig diskutierten Fall
eines siebenjährigen Mädchens, das von einem verurteilten
Sexualstraftäter missbraucht wurde, obwohl er das Überwachungsgerät
am Körper trug. "In Österreich haben wir die Fußfesseln im September
2010 eingeführt. Schon damals wurde seitens der Gewaltschutzzentren
auf die Bedenken bei Gewalttätern hingewiesen und darauf, dass der
Schutz der Opfer bei der Anwendung von Fußfesseln und bei Diversion
im Vordergrund stehen müsse. Das sind Expertinnen und Experten, die
jeden Tag mit Gewaltopfern arbeiten, deren Einwände müssen
berücksichtigt werden", so Wurm. (Schluss)

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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