• 11.07.2012, 10:19:04
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Tierschutz in die Verfassung: ÖVP verhindert seit 16 (!) Jahren Umsetzung

VGT: Volksbegehren 1996, einstimmiger Parlamentsbeschluss 2004 - doch die ÖVP wird nicht müde neue Ausreden zu erfinden, warum der Tierschutz warten muss

Wien (OTS) - Im März 1996, also vor mehr als 16 Jahren,
unterschrieben 460.000 Menschen das Tierschutz-Volksbegehren und
damit die Forderung nach Tierschutz in die Verfassung. Die Politik
versprach zu reagieren, doch nichts geschah. Am 27. Mai 2004 rief das
Parlament in einem einstimmigen Beschluss die Regierung dazu auf, das
Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu schützen. Doch es kam
nicht dazu. Bei den folgenden Nationalratswahlen versprachen alle
Parlamentsparteien den Tierschutzorganisationen die Einhaltung dieses
Beschlusses.

Als bis 2008 noch immer nichts geschehen war, wollten sich die
Tierschutzorganisationen nicht mehr länger hinhalten lassen und
starteten eine große Kampagne. Am Tag des Kampagnenbeginns, dem 21.
Mai 2008, gab es österreichweit die Polizeiüberfälle der
Tierschutz-SOKO. Jetzt, nach dem rechtskräftigen Freispruch, fordert
der VGT, dass endlich das vor mehr als 16 (!) Jahren gegebene
Versprechen einzulösen ist. Sowohl in der Salzburger
Landesverfassung, als auch in den Verfassungen von Deutschland und
der Schweiz, ist Tierschutz längst als Zielbestimmung festgehalten.

Am 2. Februar 2012 beschloss der Verfassungsausschuss die Gründung
eines Unterausschusses, der die Aufnahme von Tierschutz in die
Verfassung vorbereiten soll. Auf der Parlamentsseite dazu ist
festgehalten, dass es um die Umsetzung der entsprechenden Forderung
dreier Anträge und einer Bürgerinitiative geht, siehe
http://www.ots.at/redirect/parlament2

Doch die ÖVP, die sich als einzige Partei weigert, diesen
Unterausschuss zu konstituieren, behauptet plötzlich, es müssten
zuerst alle nur denkbaren anderen Staatszielbestimmungen überdacht
werden, bevor dieser Unterausschuss überhaupt zu arbeiten beginnen
kann!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Es reicht jetzt, seit 16
Jahren warten wir auf die Einlösung dieses Versprechens. Es gibt
bereits einen einstimmigen Beschluss des Parlaments, der nun auch
schon über 8 Jahre her ist. Kinderschutz konnte die ÖVP ja auch
kürzlich in die Verfassung aufnehmen, ohne vorher alle möglichen
Staatszielbestimmungen zu evaluieren. Alle anderen 4
Parlamentsparteien haben mir auf höchster Ebene, u.a. in Person von
Josef Cap und Heinz-Christian Strache, ihre Zustimmung versprochen.
Nur die ÖVP blockiert wieder einmal als einzige die
Tierschutzentwicklung. Aber die Zeit drängt. Bis 10. November 2012
soll es ein Tierversuchsgesetz geben, in dem der Tierschutz die
Freiheit der Wissenschaft einschränkt. Wenn bis dahin nicht
Tierschutz in der Verfassung steht, dann würde dieses Gesetz
verfassungswidrig - nur wegen der Verschleppungstaktik der ÖVP!"

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
Tel. 01/9291498-0

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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