- 06.07.2012, 08:55:41
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FPÖ-Venier: JUSO-Zündler aus öffentlichen Geldern verarztet?
Straftäter, die sich im Zuge ihrer Taten verletzen sollen Behandlungskosten selbst tragen
Wien (OTS) - Nach einem Brandanschlag auf die von der SPÖ Tirol
angemieteten Vereinsräumlichkeiten der Innsbrucker Jusos im Vorfeld
der Innsbrucker Gemeinderatswahlen konnte die "Tiroler Tageszeitung"
in ihrer Ausgabe vom 05.04.2012 davon berichten, dass der Täter aus
den eigenen Reihen des Vereins stamme. Dies war insofern besonders
peinlich, als die Führung der Jusos Tirol am Wochenende nach dem
Anschlag noch eine Aussendung unter dem Titel "Rechtsextremer
Brandanschlag auf sozialistische Jugendorganisation" ausgesandt
hatte.
Für FPÖ-NAbg. Mathias Venier ist der Fall aber mit den laufenden
strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht erledigt: "Inwiefern die
Jusos bzw. deren Versicherung den entstandenen Sachschaden beim
18-jährigen Haupttäter geltend machen, ist deren Sache. Allerdings
wurde auch berichtet, dass der 18-Jährige, der wegen Brandstiftung
bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde, und eine 17-jährige
mutmaßliche Beitragstäterin im Zuge des Anschlages verletzt wurden.
Und hier stellt sich die Frage, wer deren Behandlung bezahlen soll."
Eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-NAbg. Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein an Gesundheitsminister Stöger nach der Höhe der
Behandlungskosten und deren Tragung bzw. möglicher Regressforderungen
an den Haupttäter sei von diesem vollkommen unbefriedigend
beantwortet worden, berichtet Venier: "Wenn der Herr Minister sagt,
er habe dazu keine Informationen, dann deshalb, weil er offenbar gar
keine haben will. Und sein Verweis auf ein 'Finalitätsprinzip' in der
Krankenversicherung, demzufolge Behandlungskosten unabhängig von der
Ursache jedenfalls durch die gesetzliche Krankenversicherung und
damit aus öffentlichen Geldern zu tragen sind, zeigt einen massiven
Systemfehler auf."
Tatsächlich könnten nämlich medizinische Behandlungskosten den
Schädigern sehr wohl verrechnet werden, denn im Fall des Vorliegens
eines rechtskräftig festgestellten Fremdverschuldens kann der
Krankenversicherungsträger vom Schädiger nach §§ 332 ff. ASVG
Schadenersatz fordern, wie dies in anderen Bundesländern auch
praktiziert werde.
Der FP-Mandatar hält deshalb klar fest: "Das Desinteresse der
Gebietskrankenkasse, hier Regress zu fordern, ist unverständlich. Es
kann nicht sein, dass Straftäter, die sich im Zuge der Straftat
verletzen auf Kosten der Allgemeinheit medizinisch behandelt werden,
während etwa rechtstreue Bürger aufgrund der Finanzsituation im
Gesundheitsbereich oft Monate auf wichtige Operationen warten müssen.
Das ist unmoralisch und widerspricht jeglichem vernünftigen
Rechtsempfinden!"
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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