- 03.07.2012, 19:14:25
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Innenausschuss legt Basis für neues Bundesamt für Asyl Beschluss mit S-V-Mehrheit, Kritik der Opposition
Wien (PK) - Nach dem Expertenhearing von vergangener Woche schuf der
Innenausschuss in seiner heutigen Sitzung die rechtliche Basis für
das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), bei dem ab 2014
die Zuständigkeiten in Asylangelegenheiten gebündelt werden sollen.
Neben den Gesetzen über die Einrichtung des BFA und das Verfahren
enthält das mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete
Paket auch Änderungen im Asylgesetz, im Fremdenpolizeigesetz und im
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. FPÖ und BZÖ begrüßten zwar
grundsätzlich die Intention der Verfahrenskonzentration, kritisierten
die Vorlage allerdings als unausgegoren und forderten eine Vertagung.
Die Grünen wiederum meldeten Bedenken aus menschenrechtlicher Sicht
an, beklagten die Komplexität und die schwere Lesbarkeit und
verlangten eine Totalreform der Materie.
Im Einzelnen wird das BFA als eine dem Innenministerium unmittelbar
nachgeordnete Behörde nicht nur die Aufgaben des Bundesasylamts
übernehmen und erstinstanzlich über die Zuerkennung bzw. Aberkennung
von Asyl entscheiden, sondern auch für die Anordnung
aufenthaltsbeendender Maßnahmen wie Abschiebungen sowie etwa für die
Ausstellung eines Aufenthaltstitels aus besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen zuständig sein. Die tatsächliche
Durchführung von Abschiebungen und der Vollzug in den
Polizeianhaltezentren verbleiben allerdings in der Kompetenz der
Landespolizeidirektionen. Unverändert bleiben auch die geltenden
Zuständigkeiten für Aufenthaltsbewilligungen nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz bzw. nach dem Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz sowie die sonstigen Bereiche der Fremdenpolizei.
In einem Entschließungsantrag weisen die Regierungsparteien auf die
jüngste Judikatur des Verwaltungsgerichtshof und auf die Vorgaben der
EU hin und drängen auf eine entsprechende Novelle der
fremdenrechtlichen Materiengesetze. Die Abgeordneten Otto Pendl (S)
und Günter Kößl (V) regen in ihrer Initiative weiters eine
Adaptierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes an, die Regeln für
Personen schafft, die irrtümlicherweise davon ausgegangen sind,
Österreicher zu sein, und überdies auch jene Menschen berücksichtigt,
die ohne ihr Verschulden die Kriterien für die Verleihung der
Staatsbürgerschaft nicht erfüllen können. Die Ministerin wird
schließlich aufgefordert, dem Parlament einen Bericht über Maßnahmen
zugunsten der Opfer von Menschenhandel vorzulegen.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) bezeichnete das BFA als
Kompetenzzentrum für das Asyl- und Fremdenrecht und erwartete sich
insgesamt raschere Asylverfahren. Abgeordneter Günter Kößl (V)
rechnete mit schnelleren Verfahren sowie Kosteneinsparungen und
meinte, es sei wichtig, das Paket jetzt zu beschließen, damit sich
die Betroffenen rechtzeitig darauf vorbereiten können.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) begrüßte grundsätzlich die dem
Gesetz zugrundeliegenden Bestrebungen in Richtung
Verfahrenskonzentration als gute Idee, bemängelte aber, in der Praxis
werde es zu keinerlei Vereinfachungen kommen. Vielmehr werde das
gesamte Fremdenrecht nur noch komplizierter, was zu längeren und
nicht kürzeren Verfahren führe, warnte er. Der BZÖ-Mandatar trat
dafür ein, sämtliche fremdenpolizeilichen Agenden dem BFA zuzuordnen
und bemerkte insgesamt, die Vorlage sei noch nicht zu Ende gedacht.
Er beantragte eine Vertagung zumal, wie er sagte, keine Eile geboten
sei.
Abgeordneter Harald Vilimsky (F) attestierte der Regierung zwar
entsprechende Bemühungen, konnte aber keinerlei Vereinfachungen im
Gesetz erkennen und schloss sich dem Vertagungsantrag des BZÖ an. Er
vermisste zudem ebenso wie sein Fraktionskollege Abgeordneter Walter
Rosenkranz Verschärfungen und forderte Antworten des Gesetzgebers auf
den großen Andrang von AsylwerberInnen in Österreich. Unklar war
seiner Meinung nach darüber hinaus auch die Regelung der Kostenseite.
Abgeordnete Alev Korun (G) beklagte die Kompliziertheit und schwere
Lesbarkeit der Fremdengesetze und drängte auf eine Totalreform der
Materie. Sie hakte mit ihrer Kritik vor allem bei den
materiellrechtlichen Änderungen des Pakets ein und sprach in diesem
Sinn von Rückschritten, wobei sie sich insbesondere irritiert über
eine Rücknahme der Rechtsberatung in fremdenpolizeilichen Verfahren
und die Verlängerung der Schubhaft zeigte, aber auch auf Defizite
beim Schutz der Opfer von Menschenhandel hinwies.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner unterstrich hingegen, das
neugeschaffene BFA erlaube nun rasche Verfahren, um Klarheit für
Asylsuchende zu schaffen, ob sie im Land bleiben können oder nicht.
Mittelfristig sei davon auszugehen, dass man durch die kürzere
Verfahrensdauer jährlich 20 Mio. € einsparen werde, rechnete sie vor.
Zum Vorwurf der Komplexität hielt Mikl-Leitner fest, das Fremdenrecht
sei eine äußerst komplizierte Materie, eine Zusammenfassung in einem
einzigen Gesetz würde daran nichts ändern. Was die Rechtsberatung
betrifft, stellte sie klar, dass diese in Asylverfahren voll aufrecht
bleibe, auch werde kostenlose Rechtsberatung bei sämtlichen
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen außerhalb von Asylverfahren
angeboten. Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise betonte Mikl-
Leitner, vorrangige Intention sei es gewesen, zunächst den
organisatorischen Bereich zu regeln, die materiellrechtlichen Aspekte
würden dann in einer Novelle im kommenden Herbst angegangen.
Nach Ablehnung des Vertagungsantrages wurde die Vorlage bei der
Abstimmung in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages, der
redaktionelle Klarstellungen zum Inhalt hat, mit den Stimmen der
Regierungsparteien angenommen. S-V-Mehrheit ergab sich auch für den
Entschließungsantrag.(Schluss)
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