- 03.07.2012, 15:33:22
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Das Steuerabkommen mit der Schweiz vor Genehmigung im Plenum Wichtige Vorlagen passieren den Finanzausschuss
Wien (PK) - Der Finanzausschuss machte den Weg frei für wichtige
finanzpolitische Weichenstellungen: Zunächst genehmigten die
Abgeordneten mit S-V-Mehrheit dem Steuerabkommen mit der Schweiz und
stimmten dazugehörigen Anpassungen im Finanzausgleich zu. Dieselbe
Mehrheit fand ein neuer Österreichischen Stabilitätspakt zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden mit Angleichungen an Fiskalpakt und
Konsolidierungspaket. Auch die Einrichtung einer Transparenzdatenbank
und die Umsetzung von EU-Richtlinien für mehr Transparenz auf dem
Kapitalmarkt machte der Ausschuss plenumsreif. FPÖ-Anträge zur Reform
des abgestuften Bevölkerungsschlüssels und zur Verkürzung der
steuerlich relevanten Mindestlaufzeit bei Einmalerlägen in
Lebensversicherungen wurden vertagt.
Steuerabkommen mit der Schweiz
Der Besteuerung von Vermögen österreichischer Steuerpflichtige in der
Schweiz dient das im April in Bern unterzeichnete Steuerabkommen mit
der Schweiz, von dessen Inkrafttreten am 1.1.2013 sich die Regierung
Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro im Jahr 2013 und von 50 Mio.
Euro jährlich ab 2014 erwartet. Das Abkommen gilt für alle
natürlichen Personen, die in Österreich ansässig sind und am 31.12.
2010 und am 31.12. 2012 ein Konto oder ein Depot bei einer
schweizerischen Zahlstelle besitzen. Nicht betroffen sind
Privatstiftungen, Personen- oder Kapitalgesellschaften,
Körperschaften und Vereine sowie Erträge und Gewinne, die unter das
Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU fallen. Der
Finanzausschuss empfahl den Vertragstext (1770 d.B. dem Nationalrat
mit S-V-Mehrheit zur Genehmigung.
Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) zeigte sich verwundert, dass die
SPÖ, die viel von Steuergerechtigkeit spreche, dieser "Ablasszahlung"
der Schweiz für österreichische Steuerhinterzieher zustimme und damit
in Kauf nehme, dass ein Kapital von rund 20 Mrd. Euro zu einem sehr
geringen Steuersatz versteuert werde. Außerdem enthalte dieses aus
der Budgetnot geborene Abkommen zu viele Ausnahmen und sehe
unzureichende Kontrollmöglichkeiten für Österreich vor, kritisierte
Podgorschek.
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) schloss sich den Argumentationen
ihres Vorredners an und sprach von einer Vorgangsweise der
Bunderegierung, die ehrlichen Steuerzahlern schwer zu erklären sei.
Abgeordneter Martin Bartenstein (V) wies die Kritik der FPÖ zurück
und hielt es für pragmatisch richtig, aus einer budgetären
Perspektive heraus dafür zu sorgen, dass auch Gelder von Bürgern
versteuert werden, die bislang keinen Obolus geliefert haben.
Abgeordneter Rainer Widmann (B) kritisierte das Abkommen als "löchrig
wie Schweizer Käse" und erinnerte an ein ähnliches Abkommen
Deutschlands, dass mehr Qualität habe, weil es Vorauszahlungen
enthalte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) hielt es für richtig, die Gunst der
Stunde, nämlich den Abschluss ähnlicher Abkommen der Schweiz mit
Großbritannien und Deutschland, für Österreich zu nutzen und eine
Versteuerung von bislang nicht versteuerten Geldern zu erreichen. Der
Steuersatz liege zwischen 15 % und 38 %. Die Alternative wäre dieses
Geld weiterhin nicht zu besteuern, das sei nicht realistisch, hilet
Krainer der Opposition entgegen.
Abgeordneter Günther Stummvoll (V) sprach von einem beachtlichen
Erfolg der Finanzministerin, die in kurzer Zeit ein Abkommen mit der
Schweiz erreicht hatte, das die Vertreter der Opposition noch vor
kurzem gar nicht für möglich gehalten haben.
Finanzministerin Maria Fekter erläuterte das Abkommen im Detail und
führte aus, dass Österreich, anders als Deutschland, kein
Provisorium, sondern vom Start weg die volle Umsetzung des Vertrags
vereinbart habe. Von den Stiftungen seien nur anonyme Stiftungen
ausgenommen. Es sei besser, einen Teil der Steuerpflicht
durchzusetzen als zur Gänze auf den Steuerertrag zu verzichten. Den
Vorwurf, man schütze mit diesem Abkommen Steuerhinterzieher, wies die
Finanzministerin zurück, man habe im Gegenteil die Steuerhinterzieher
"erwischt" und könne den zu erwartenden Ertrag für die
Budgetkonsolidierung nutzen. Die Alternative hätte gelautet, Steuern
zu erhöhen und österreichische Bürger stärker zu belasten.
Abgeordnetem Roman Haider (F) erklärte die Ministerin auf dessen
Frage, dass Österreicher, die in der Schweiz arbeiten und dort ein
Pensionskonto haben, schon bisher verpflichtet waren, ihr Pension zu
versteuern. Eine Doppelbesteuerung drohe diesen Steuerpflichtigen
nicht, weil das Abkommen die Möglichkeit einer Offenlegung und der
Besteuerung in Österreich ausdrücklich vorsehe. Die Zustimmung
erfolgte mit S-V-Mehrheit.
Neuer Österreichischer Stabilitätspakt
Da die Einmalzahlung der Schweiz eine neue Steuer ist, die in den
Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eingeordnet
werden muss, verabschiedete der Ausschuss in weiterer Folge - unter
Berücksichtigung formaler Änderungen, die S-Abgeordneter Jan Krainer
in der Debatte beantragte - auch Anpassungen im
Finanzausgleichsgesetz 2008 (1784 d.B.). Ein Drittel der zu
erwartenden Einnahmen von einer Milliarde Euro werden an Länder und
Gemeinden fließen. Außerdem werden im Finanzausgleich Angleichungen
an den neuen Stabilitätspakt vorgenommen. Außerdem machen die
verstärkte wirtschaftliche Steuerung (Governance) der EU-
Mitgliedstaaten, der Fiskalpakt und das jüngste Konsolidierungspaket
einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden notwendig (1792 d.B.), der rückwirkend ab 2012 gelten
soll. Er zielt auf einen strukturell ausgeglichenen Haushalt ab 2017
und enthält eine Ausgabenbremse, eine Schuldenquotenanpassung und
eine Schuldenbremse, die in ihrer Wirkung einer
verfassungsrechtlichen Schuldenbremse gleichzusetzen sei. Das
"strukturelle" (von Konjunktur und Einmaleffekten unabhängige)
Defizit des Gesamtstaats soll den Wert von 0,45 % des BIP nicht
übersteigen, wobei auf die Länder und Gemeinden ein struktureller
Defizitanteil von 0,1 % des BIP entfällt. Zudem werden die
Rückführung der Schulden und die Ausgabenentwicklung künftig stärker
beachtet als bisher.
Abgeordneter Jakob Auer (V) begrüßte die Aufteilung der Einnahmen aus
dem Steuerabkommen mit der Schweiz im Interesse der Gemeinden und
wies einmal mehr auf die gravierenden Finanzprobleme vieler Gemeinden
hin.
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) sprach sich dafür aus, das Tempo
bei der Budgetkonsolidierung zu verringern, um angesichts eines
stotternden Konjunkturmotors zu verhindern, dass die Arbeitslosigkeit
weiter steige.
Abgeordneter Maximilian Linder (F) hielt die zusätzlichen Einnahmen
für die Gemeinden für willkommen, da Länder und Gemeinden unter dem
innerösterreichischen Fiskalpakt leiden. Linder plädierte für eine
Entlastung der Bürger, statt die Parteienförderung zu verdoppeln.
Abgeordneter Konrad Steindl (V) hielt es für wichtig, die
Defizitentwicklung im Auge zu behalten und begrüßte den Abschluss des
Stabilitätspaktes mit Bundesländern und Gemeinden ebenso wie
Wachstumsinitiativen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu
erhalten und durch ein ausgeglichenes Budget die Zinsenbelastung zu
reduzieren.
Abgeordneter Rainer Widmann (B) drängte auf eine Reform des
Finanzausgleichs und auf eine gerechtere Finanzverfassung.
Finanzministerin Maria Fekter erinnerte an die konstruktiven
Gespräche mit den Ländern und berichtete von der Einführung einer
dauerhaften Schuldenbremse. Den Ländern sei es wichtig gewesen,
Planungssicherheit zu bekommen, erinnerte die Ministerin und
zerstreute Bedenken, der Stabilitätspakt könnte sich bremsend auf das
Wachstum auswirken. Reformschwerpunkte seien die Bereiche Pflege und
Gesundheit, wo es gelte, eine Kostenexplosion zu vermeiden.
Entsprechende 15a-Verträge werden nun ausverhandelt und die Reform
des Finanzausgleichs gestartet, Studien dazu liegen bereits vor, eine
Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern aus Bund, Ländern und
Gemeinden werde ihre Arbeit aufnehmen. Die Finanzministerin werde
sich dafür einsetzen, den "grauen" Finanzausgleich in den
Finanzausgleich einzubeziehen und Bürokratie abzubauen. Sie erwarte
auch eine Debatte über eine Steuerautonomie von Ländern und
Gemeinden. - Beide Vorlagen erzielten eine Mehrheit der
Koalitionsparteien. Der S-V-Abänderungsantrag wurde mit derselben
Mehrheit berücksichtigt.
Grünes Licht für die Einrichtung einer Transparenzdatenbank
Angesichts der vielen Transfers und Förderungen, die die öffentliche
Hand leistet, ohne dass diese Leistungen für Empfänger und
öffentliche Stellen transparent sind, richtet der Bund gemeinsam mit
den Ländern eine Transparenzdatenbank ein (1788 d.B.), die alle
Leistungsangebote von Bund und Ländern in einer
Leistungsangebotsdatenbank erfassen und öffentlich zugänglich machen
soll.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) hielt eine Transparenzdatenbank
grundsätzlich für sinnvoll und bekannte sich dazu, den
Förderdschungel zu durchleuchten, Doppel- und Dreifachförderungen zu
beseitigen und das Transfersystem zu vereinfachen. All das geschehe
aber nicht, weil die Vorlage nur die Einspeisung von Daten des Bundes
vorsehe, die Bundesländer erst in einem zweiten Schritt einspeisen
werden und die Gemeinden gar nicht berücksichtigt seien, kritisierte
Zanger.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) wies insbesondere daraufhin, dass
von der Wiener SPÖ Kritik am großen bürokratischem Aufwand bei der
Einrichtung der Transparenzdatenbank komme.
Abgeordneter Tanja Windbüchler-Souschill (G) machte auf die vielen
armutsgefährdeten Familien mit mehreren Kindern aufmerksam, die nun
Gefahr laufen, zusätzlich zu ihrer prekären sozialen Situation mit
dem Neid ihrer Nachbarn leben zu müssen, die aus der
Transparenzdatenbank erfahren, welche Transferleistungen sie
beziehen.
Abgeordnete Karin Hackl (V) konnte dieser Argumentation nicht folgen,
weil Sicherheitsvorkehrungen dafür sorgen werden, dass niemand die
Transferleistungen des Nachbarn abfragen könne. Transparenz sei aber
notwendig, damit die Politik wissen könne, wohin das Geld fließe, um
daraus richtige Schlüsse für Entscheidungen ziehen zu können.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) sah die Einrichtung einer
Transparenzdatenbank positiv, weil sie erlauben werde, Missbrauch zu
verhindern und aufzuzeigen wo Leistungsverbesserungen notwendig
seien. Silhavy schlug auch vor, auch die Gemeinden in diese Datenbank
einzubeziehen.
Abgeordneter Günther Stummvoll (V) hielt es für wichtig, die
Treffsicherheit des Sozialsystems zu verbessern, um die Armut
wirkungsvoll bekämpfen zu können, dafür sei die Transparenzdatenbank
eine wichtige Voraussetzung.
Finanzministerin Maria Fekter teilte mit, dass der Bund seine Daten
im Laufe des Jahres 2012 in die Transparenzdatenbank stellen werden
und die Länder in zwei Schritten im kommenden Jahr folgen werden.
Lobend äußerte sich die Finanzministerin über den Vorreiter Salzburg.
Dieses Bundesland habe bereits alle Transfers in eine
Transparenzdatenbank eingebracht und nütze dieses Instrument, um mehr
Effizienz zu erreichen. Fekter hielt es für zeitgemäß, die
Transparenz zu erhöhen, informierte über den hohen
Sicherheitsstandard, der die Transparenzdatenbank auszeichnen werde
und sprach die Erwartung aus, dass dieses neue Instrument politische
Entscheidungen, aber auch Behördenentscheidungen erleichtern und die
Bearbeitungsdauer von Anträgen beschleunigen werde. - Die
Vereinbarung erhielt die Zustimmung von SPÖ und ÖVP.
Mehr Transparenz auch auf den Kapitalmärkten
Mehr Transparenz soll nicht nur bei Transfers herrschen, sondern auch
auf den Kapitalmärkten. Ein "unbemerktes Anschleichen" an
börsennotierte Unternehmen soll verhindert werden. Dem dienen
Änderungen im Kapitalmarktgesetz und in anderen Finanzmarktnormen mit
Anpassungen an die "Prospekt"-Richtlinie und an die "Transparenz"-
Richtlinie (1806 d.B.). Daten an die FMA sollen künftig rein
elektronisch übermittelt werden können. Ungedeckte Leerverkäufe in
Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie von ungedeckten Credit
Default Swaps werden auf öffentliche Schuldtitel beschränkt und
Aufsichtsbehörden in Ausnahmesituationen Eingriffsrechte eingeräumt,
erläuterte in der Debatte Abgeordneter Michael Ikrath (V), der darauf
aufmerksam machte, dass nicht alle Credit Default Swaps böse seien,
zumal dann nicht, wenn sie zur Absicherung des jeweiligen
Grundgeschäfts dienten. Ikrath sprach sich dafür aus, Maßnahmen gegen
das "Casino Banking" zu ergreifen, wobei er dafür plädierte, dieses
Problem von der Produktseite her zu lösen.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprach von einem Schritt in die
richtige Richtung, hätte sich aber gewünscht, Credit Default Swaps
auf Staatsanleihen und den Leerverkauf von Staatspapieren gänzlich zu
verbieten und mit F-Abgeordnetem Wolfgang Zanger in der Forderung
nach Einführung eines Trennbankensystems übereinstimmte.
Finanzministerin Maria Fekter erinnerte daran, dass Leerverkäufe in
Österreich schon lange geregelt seien und die vorliegenden Änderungen
zur Richtlinienumsetzung lediglich das Verfahren betreffen. - Der
Gesetzentwurf S-V-F-G-Mehrheit verabschiedet.
FPÖ für Reform des abgestuften Bevölkerungsschlüssels
FPÖ-Abgeordneter Elmar Podgorschek beantragte eine Reform des
abgestuften Bevölkerungsschlüssels (1853/A(E)). Jeder Bürger soll
gleich viel wert ist, egal ob er in einer großen oder kleinen Kommune
lebt, sagte der AAbgeordnete. Der abgestufte Finanzausgleich bewirke
aber, dass größere Gemeinden pro Einwohner mehr Geld erhalten. Diese
Ungleichbehandlung gehe auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg
zurück, als man die zerstörten Großstädte wieder aufbauen musste.
Heute leide die ländliche Bevölkerung unter den höheren
Infrastrukturkosten, die der abgestufte Bevölkerungsschlüssel für sie
mit sich bringt, argumentierte der Antragsteller.
In einer kurzen Debatte prallten die Argumentationen von Abgeordneten
aus kleinen Gemeinden und die Standpunkte von Mandataren aus größeren
Städten aufeinander. Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) wies etwa
darauf hin, dass sich auch kleinere Städte die Sanierung eines
Hallenbades nicht mehr leisten könnten, während die Abgeordneten Kai
Jan Krainer und Christoph Matznetter (beide S) wiederum die
Leistungen großer Gemeinden für die Bewohner anderer Gemeinden
instreffen führten. Der Antrag wurde auf Vorschlag des SPÖ-
Abgeordneten Kai Jan Krainer mit S-V-Mehrheit vertagt.
Versicherungen: FPÖ für kürzere Mindestlaufzeiten bei Einmalerlägen
Auf Antrag der Regierungsparteien wurde auch das Verlangen von FPÖ-
Abgeordnetem Elmar Podgorschek (1998/A(E)) vertagt, die steuerlich
relevante Mindestlaufzeit für Lebensversicherung gegen Einmalerlag
wieder auf 10 Jahre zu senken. Podgorschek und sein Fraktionskollege
Bernhard Themessl begründeten diese Initiative mit dem Rückgang von
Einmalerlägen, seit die steuerlich relevante Mindestlaufzeit für
einen Steuersatz von vier Prozentpunkten von 10 auf 15 Jahre
angehoben wurde.
Finanzministerin Maria Fekter erinnerte demgegenüber daran, dass die
Verlängerung der Laufzeit für Einmalerträge mit einer Senkung der
Versicherungssteuer verknüpft war und machte darauf aufmerksam, dass
alle Sparformen gleich zu behandeln seien. Die Einzahlung von
Einmalerträgen in Lebensversicherungen zähle zu den Sparformen und
gelte nur wegen der längeren Laufzeit und des höheren Risikos als
Versicherung (Schluss).
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