• 02.07.2012, 15:49:45
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Ampel für Euro-Schutzschirm und für Fiskalpakt steht auf Grün Verfassungsausschuss schickt ESM und Begleitgesetze auf den Weg

Wien (PK) - Das Parlament steigt bei der Ratifizierung des ESM-
Vertrags und des Fiskalpakts aufs Gas. Vier Tage nach dem
öffentlichen Expertenhearing gab der Verfassungsausschuss des
Nationalrats heute grünes Licht für den Euro-Schutzschirm, den
europäischen Stabilitätsvertrag und die ESM-Begleitgesetze. Damit
kann das Paket wie geplant am Mittwoch vom Nationalrat beschlossen
werden. Der Fiskalpakt wurde lediglich von den Koalitionsparteien
gebilligt, für den ESM-Vertrag, die damit in Zusammenhang stehende
EU-Vertragsänderung und die beiden ESM-Begleitgesetze stimmten auch
die Grünen. FPÖ und BZÖ blieben bei ihrer insgesamt ablehnenden
Haltung.

Über weitere begleitende Gesetzesänderungen zum ESM wird heute Abend
der Budgetausschuss beraten. Dabei geht es insbesondere um die
budgetäre Vorsorge für die anteiligen österreichischen Zahlungen an
den ESM.

Mit dem Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus verpflichten
sich die Euroländer, den ESM vorerst mit einem Stammkapital in der
Höhe von 80 Mrd. € auszustatten und Haftungen im Ausmaß von insgesamt
bis zu 700 Mrd. € zu übernehmen. Auf Österreich entfällt ein Anteil
von 19,48 Mrd. €, davon sind 2,23 Mrd. € einzuzahlen. Neben
Kreditvergaben stehen dem ESM auch andere Instrumente wie
Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Banken und Interventionen am
Primär- und am Sekundärmarkt zur Verfügung. Die Gewährung von
Stabilitätshilfen ist an strenge Auflagen geknüpft, dazu zählt
insbesondere auch die Ratifizierung des Fiskalpakts und die damit
verbundene Verankerung einer innerstaatlichen Schuldenbremse (siehe
dazu PK-Nr. 273/2012).

Ein Begleitgesetz zum ESM-Vertrag und eine Änderung des
Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats sichern dem
österreichischen Parlament umfassende Mitspracherechte beim ESM. So
wird Finanzministerin Maria Fekter für alle wesentlichen
Entscheidungen des ESM, etwa die grundsätzliche Gewährung von
Finanzhilfe an einen EU-Staat oder die Aufstockung der Mittel, die
ausdrückliche Genehmigung des Nationalrats einholen müssen. Zudem
werden umfassende Informationspflichten der Regierung verankert
(siehe PK-Nr. 489/2012).

Um den ESM-Vertrag EU-rechtlich abzusichern, ist eine Änderung der
EU-Verträge in Form einer Ergänzung von Artikel 136 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen.

In engem Zusammenhang mit dem ESM-Vertrag steht der von 25 EU-Staaten
unterzeichnete Fiskalpakt: er soll für mehr Haushaltsdisziplin und
eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitik innerhalb der EU
sorgen und enthält unter anderem die Verpflichtung, das jährliche
Budgetdefizit der öffentlichen Hand grundsätzlich auf 0,5 % des BIP
zu begrenzen.

Sowohl zum ESM als auch zum Fiskalpakt hat der Verfassungsausschuss
vergangene Woche ein öffentliches Expertenhearing abgehalten (siehe
PK-Nr. 558/2012 und PK-Nr. 564/2012).

Euro-Schutzschirm: SPÖ, ÖVP und Grüne dafür, FPÖ und BZÖ dagegen

Im Rahmen der Debatte bekräftigten die Fraktionen ihre Standpunkte.
So kritisierte Abgeordneter Harald Stefan namens der FPÖ, dass man
mit dem ESM-Vertrag und dem damit eingeschlagenen Weg zu einer
"Transferunion" endgültig vom "No-Bailout-System" abgehe und einen
bisher unumstrittenen Grundsatz der österreichischen Finanzpolitik
aufgebe. Er forderte daher die Abhaltung einer Volksabstimmung über
den ESM-Vertrag und legte in diesem Sinn einen Abänderungsantrag vor,
der bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit blieb.

Nach Ansicht von Abgeordnetem Stefan kann man auch nicht darauf
vertrauen, dass Finanzhilfen durch den ESM tatsächlich an strenge
Auflagen geknüpft werden. Er erwartet sich in dieser Frage nicht
zuletzt einen enormen Druck vom "Club Med", der 70% der
Stimmrechtsanteile an der Europäischen Zentralbank halte. Sein
Fraktionskollege Peter Fichtenbauer brachte in diesem Zusammenhang
vor, dass die vermeintlich strengen Auflagen für Stabilitätshilfen
"durch die Wirklichkeit bereits überholt sind", wie sich ihm zufolge
am Wochenende in Brüssel gezeigt hat. Mit dem ESM repariere man nicht
den Geburtsfehler des Euro, sondern dopple ihn auf, fürchtet er.

Abgeordneter Stefan gab überdies zu bedenken, dass das
unterschiedliche Zinsniveau der einzelnen Euro-Länder in Zusammenhang
mit ihrer Wettbewerbsfähigkeit stehe. Durch Finanzhilfen würden
Anreize geschaffen, Reformen nicht durchzuführen und Probleme damit
zu verlängern. Abgeordnetem Fichtenbauer zufolge ist der Vertrag
außerdem völlig "unausgegoren": so sei etwa nicht geregelt, was mit
dem ESM-Haftungskapital passiere, wenn ein Euroland Bankrott geht
oder von sich aus aus dem Euro austritt.

Als dritte kritische Stimme der FPÖ meldete sich Abgeordneter
Johannes Hübner zu Wort. Er räumte zwar ein, dass die
Mitwirkungsrechte des Parlaments beim ESM sehr weit gingen, diese
helfen seiner Meinung aber nichts, wenn Finanzministerin Maria Fekter
als Vertreterin Österreichs im ESM überstimmt werden könne. Hübner
verwies insbesondere auf den Vertragspassus, wonach in Notfällen 85%
der Stimmen im ESM-Gouverneursrat Entscheidungen treffen können,
dabei komme Österreich auch gemeinsam mit den acht anderen kleinen
Euroländern keine Vetomöglichkeit zu.

Ebenfalls für eine Volksabstimmung plädierte BZÖ-Abgeordneter Herbert
Scheibner. Schließlich würde man der Kindes- und der
Kindeskindergeneration eine Last aufbürden, von der man heute nicht
wisse, wie groß sie sein werde, argumentierte er. Scheibner hob
hervor, dass selbst die ESM-Befürworter beim Hearing nicht sagen
hätten können, ob der ESM tatsächlich positiv wirken werde. Dem
gegenüber besteht für ihn die Gefahr, dass die ohnehin bereits hohen
Staatsschulden Österreichs verdoppelt werden, ohne dass ein Euro
davon in Österreich investiert wird.

Skeptisch beurteilte Scheinber auch die zuletzt in Brüssel
getroffenen Vereinbarungen und wertete es als "erstaunlich", dass
sich die Grünen mit derartig "lapidaren Zusagen" zufrieden geben. Er
fürchtet darüber hinaus, dass eine in nur wenigen EU-Ländern
eingeführte Finanztransaktionssteuer mehr Schaden als Nutzen
anrichten könnte. Auch die parlamentarischen Mitwirkungsrechte beim
ESM sind für Scheibner nicht ausreichend: die Grünen hätten seiner
Meinung nach auf eine Zweidrittelmehrheit für sämtliche
Ermächtigungen durch den Nationalrat drängen müssen.

Kein Verständnis für die Haltung von FPÖ und BZÖ zeigte Abgeordneter
Günter Stummvoll (V). Er machte geltend, dass der ESM nur dann
Finanzhilfe leisten dürfe, wenn dies zur Erhaltung der Stabilität des
Euro unabdingbar notwendig sei. Es sei "unglaublich blauäugig und
naiv" gewesen zu glauben, dass die Maastricht-Kriterien die
Stabilität des Euro garantieren können, sagte er, dieser
Geburtsfehler des Euro müsse nun korrigiert werden. Zu den geplanten
Schritten gehöre auch der ESM, der laut Stummvoll als eine Art
Feuerwehr agiere. Die europäischen Schuldenländer würden von den
Finanzmärkten "erpresst", erklärte er, das zeige sich nicht zuletzt
an sich täglich ändernden Zinsen. Die Mitwirkungsrechte des
österreichischen Parlaments beim ESM sind Stummvoll zufolge sehr
umfangreich.

Stummvolls Fraktionskollege Martin Bartenstein (V) hielt in Richtung
FPÖ und BZÖ fest, die beiden Parteien sollten sich einmal überlegen,
mit wem sie sich mit ihrer Haltung zum ESM "ins Bett legen". So
machte er etwa darauf aufmerksam, dass in Deutschland die
postkommunistische Linke eine ähnliche Position vertritt. Zur Frage
der direkten Bankenhilfe durch den ESM merkte Bartenstein an,
Voraussetzung für eine entsprechende Weiterentwicklung des ESM sei
eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht.

Seitens der Grünen betonte Abgeordneter Alexander Van der Bellen, er
halte den ESM für eine sinnvolle Institution mit sinnvollen
Instrumenten. Keine "vernunftbegabte Regierung" werde angesichts der
strikten Bedingungen leichtfertig um ESM-Hilfe ansuchen, zeigte er
sich überzeugt. Es habe auch nie jemand behauptet, dass mit dem ESM
alle ökonomischen Probleme der Europäischen Union gelöst werden
könnten, sagte Van der Bellen, es sei aber positiv, dass man mit
Realismus und nicht mit Euphorie an die Probleme heran gehe. Die
Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments sind für Van der
Bellen europaweit beispielhaft, eine Zweidrittelmehrheit der
Abgeordneten für alle operativen ESM-Entscheidungen, wie von
Abgeordnetem Scheibner gefordert, würde ihm zufolge "das Werkl
realistischer Weise zum Stillstand bringen".

Die beiden Grün-Abgeordneten Albert Steinhauser und Werner Kogler
qualifzierten die Zustimmung zum ESM als eine Abwägungsfrage. Der ESM
allein rette langfristig gar nichts, sagte Kogler, er könne
kurzfristig aber eine wichtige Überbrückungshilfe sein. Man könne
Werkzeuge sicher auch falsch einsetzen, es sei aber jedenfalls
besser, das notwendige Werkzeug überhaupt in der Werkzeugkiste zu
haben. Laut Steinhauser erwecken FPÖ und BZÖ in der öffentlichen
Debatte den seiner Meinung nach falschen Eindruck, dass die Krise an
Österreich vorbei ziehen würde, wenn man den ESM ablehne.

Ein Risiko, das Steinhauser bei der Einrichtung des ESM sieht, ist,
dass Spekulationsverluste von Banken in Richtung Steuerzahler
umverteilt werden. Einige Begleitmaßnahmen, wie die Einführung der
Finanztransaktionssteuer, eine verstärkte Bankenregulierung und ein
Bankeninsolvenzrecht sowie die mögliche Privatgläubigerbeteiligung
sollen dies ihm zufolge aber verhindern helfen. Auch die
parlamentarischen Mitspracherechte sieht Steinhauser gewährleistet:
das österreichische Parlament habe einen direkten Einfluss auf
Entscheidungen im ESM-Gouverneursrat.

Fekter: Keine Aufstockung der ESM-Mittel ohne Zustimmung Österreichs

Finanzministerin Maria Fekter bekräftigte zum wiederholten Mal, dass
sich die österreichischen Haftungen auf das in den ESM eingezahlte
Kapital und die darüber hinausgehenden Gesamtgarantieerklärungen
beschränken und eine Aufstockung der ESM-Mittel nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des österreichischen Parlaments möglich
sei. Ihr zufolge hat der ESM außerdem ein durchdachtes
Risikomanagement und unterliegt sowohl interner als auch externer
Kontrolle. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente
werden laut Fekter über den Gouverneursrat über die Arbeit des ESM
informiert.

Die 700 Mrd. € Haftungskapital gelten, wie Fekter erklärte, für den
Euro-Rettungschirm EFSF und den dauerhaften Euro-Schutzschirm ESM
zusammen. Das anteilige Stammkapital in den ESM sei von allen Ländern
einzuzahlen, auch von jenen, die Finanzhilfe beanspruchen,
versicherte sie. EFSF und ESM werden laut Fekter noch einige Zeit
parallel laufen, da nicht absehbar sei, wann der
Ratifizierungsprozess für den ESM abgeschlossen werden könne. So
müsse etwa in Finnland die höchstgerichtliche Entscheidung abgewartet
werden, unter Umständen auch in Deutschland. Was bisher übernommene
Haftungen für angeschlagene Euroländer betrifft, entfallen nach
Darstellung Fekters auf Österreich rund 12 Mrd. €, inklusive der
Hilfen für Spanien.

Eindringlich warnte Fekter vor einem Zerbrechen der Eurozone. Sie
wies darauf hin, dass in einem solchen Fall nicht nur Griechenland in
Schwierigkeiten käme, weil die griechischen Schulden dramatisch in
die Höhe schnellen würden und eine abgewertete Drachme Importe noch
teurer machen würde, auch für Österreich hätte die Splittung in einen
Nord- und einen Südeuro ihrer Darstellung nach extreme negative
Folgen. Laut Experten sei mit einem makroökonomischen Schaden von bis
zu 10% des BIP zu rechnen, weil sich etwa Exporte enorm verteuern
würden. Niemand, der Vernunft habe, peile, so Fekter, ein solches
Szenario an.

Fiskalpakt: Opposition plant Verfassungsklage

Auch in der Frage des Fiskalpakts blieben die Fronten verhärtet -
diesmal aber zwischen den Koalitionsparteien einerseits und der
Opposition andererseits, da die Grünen, anders als beim ESM, beim
Fiskalpakt nicht mitgehen. Wie FPÖ und BZÖ begründen sie ihre Haltung
mit ökonomischen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Ausschuss
kündigte Abgeordneter Alexander van der Bellen (G) eine
Verfassungsklage gegen den Pakt an, auch die beiden anderen
Oppositionsparteien haben beim Hearing am Donnerstag ihrerseits einen
solchen Schritt in Aussicht gestellt.

Namens des BZÖ hegte Abgeordneter Herbert Scheibner große Zweifel an
der Effektivität des Fiskalpakts. Man stelle zwar Kriterien auf,
lasse aber alle Länder zu, die diese nicht erfüllen können oder
wollen, hielt er fest. Griechenland werde wie andere Problemländer
auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, die im Pakt vorgegebenen
Ziele einzuhalten. In der momentanen Krise brauche man aber eine
rasche Lösung und nicht erst im Jahr 2020. Scheibner sprach sich
einmal mehr dafür aus, die Fehler bei der Einführung des Euro zu
korrigieren. Damals habe man Staaten aufgenommen, die den gesetzten
Rahmenbedingungen nicht entsprechen.

Nach Ansicht Scheibners hat Österreich außerdem auf EU-Ebene über den
Fiskalpakt verhandelt, noch bevor eine Ermächtigung durch den
Bundespräsidenten erfolgt ist, eine Einschätzung, die weder
Staatssekretär Josef Ostermayer noch Finanzministerin Maria Fekter
teilten.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) konzentrierte sich auf die
verfassungsrechtlichen Fragestellungen und hielt dazu fest, durch den
Fiskalpakt werde die Budgethoheit des Nationalrats eingeschränkt.
Außerdem sei die Stimmbindung des zuständigen österreichischen
Regierungsmitglieds an die Kommission gemäß Artikel 7 des Vertrags im
B-VG nicht gedeckt. Das demokratisch legitimierte österreichische
Organ sei somit an ein demokratisch nicht legitimiertes Organ
gebunden, kritisierte er. Darüber hinaus würden die österreichischen
MinisterInnen aufgrund der Salvatorischen Klausel gezwungen sein, die
Geltung des Fiskalpakts am gesamten EU-Recht zu prüfen, womit ein
umfassender Prüfungsauftrag verbunden sei.

Auch in den Augen der Grünen ist der Vertrag verfassungsändernd und
verfassungsergänzend und damit verfassungswidrig. Im Vorfeld hätte
daher eine Änderung des B-VG erfolgen müssen, wandte Abgeordneter
Alexander Van der Bellen ein. Er halte es daher für unzulässig, den
Vertrag mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Die Regierung gehe
damit ein hohes Risiko ein, warnte er und kündigte an, den Fiskalpakt
vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.

Man habe im Vorfeld all diese Fragen mit Hilfe des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts und des Völkerrechtsbüros
eingehend geprüft und sei zur Überzeugung gelangt, dass es sich dabei
um einen völkerrechtlichen Vertrag handle, mit dem das EU-Primärrecht
nicht angetastet werde, reagierte Staatssekretär Josef Ostermayer auf
die vorgebrachten Argumente. Was die Salvatorische Klausel betrifft,
so sei jedes Vollzugsorgan verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von
Vorschriften zu prüfen, sagte der Staatssekretär. Aus dem Hearing im
Verfassungsausschuss habe sich keinesfalls zwingend eine
Verfassungswidrigkeit ergeben, assistierte Abgeordneter Josef Cap
(S), die dort vorgebrachten Argumente seien für ihn nicht stichhaltig
gewesen.

Über die Verfassungsfrage hinaus übte Abgeordneter Van der Bellen
auch Kritik aus ökonomischer Sicht. Der Fiskalpakt sei nicht
zielführend, argumentierte er, zumal es ohnehin geltende Regelungen
zur Einhaltung des Haushaltsdisziplin gebe, wie etwa das sogenannte
"Six-Pack" oder das "Europäische Semester". Der Wirtschaftsprofessor
vermisste, wie er sagte, auch einen "europäischen Mehrwert", denn
nach dem Ausscheren der Briten hätte man die im Vertrag von Lissabon
festgelegte Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit nützen müssen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wandte zusätzlich ein, der
Fiskalpakt nehme eine einseitige Ausrichtung der Haushaltspolitik auf
die Schuldenreduzierung vor, was ein "Gift" für die europäischen
Volkswirtschaften darstelle. Wenn man den Pakt ernst nehme, würden
ökonomische Spielräume geringer. Das Argument, dass es neben dem
Fiskalpakt auch einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung geben
werde, ließ Steinhauser nicht gelten, denn Länder wie etwa Spanien
müssten investieren, das sei aber nicht möglich, weil die
Schuldenbremse greife, so seine Interpretation.

Dem konnte sich Abgeordneter Josef Cap (S) nicht anschließen. Der
Pakt enthalte auch Ausnahmebestimmungen, die Freiräume erlaubten. Man
müsse das Gesamtpaket sehen, stellte Cap fest und nannte in diesem
Zusammenhang den Pakt für Wachstum und Beschäftigung, der
Zukunftsinvestitionen ermögliche, die Finanztransaktionssteuer, aus
der man zusätzliche Einnahmen lukrieren könne, aber auch den
Beschluss des letzten Europäischen Rats, wonach der ESM flexibler
eingesetzt werden kann. ESM und Fiskalpakt gehören realpolitisch
zusammen, so Cap, und mit dem genannten Maßnahmenmix werde ein
sinnvoller Weg beschritten. Es liege auch im Interesse der
SteuerzahlerInnen, dass mit von Österreich mitfinanzierten Krediten
verantwortungsvoll umgegangen werde, und daher sei es notwendig, den
ESM mit Regelungen zu verbinden, die die Staaten anhalten, mehr
Haushaltsdisziplin einzuhalten.

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Günter Stummvoll (V). Die
Budgetkonsolidierung sei ein wichtiger Teil des Gesamtpakets, das
auch aus Strukturreformen sowie aus Maßnahmen zu Wachstum und
Beschäftigung bestehe. Er könne das "dumme Gerede vom Kaputtsparen"
nicht mehr hören, denn es komme immer darauf an, wo man spare. So
gesehen stellten Sparen und Wachstum keinen Widerspruch dar, vielmehr
setze nachhaltiges Wachstum einen stabilen Staatshaushalt voraus,
konstatierte Stummvoll. Sein Klubkollege Abgeordneter Martin
Bartenstein meinte, der Fiskalpakt diene dazu, dass möglichst wenig
Steuergeld in Anspruch genommen wird.

Bei der Abstimmung wurden der ESM-Vertrag, die EU-Vertragsänderung,
das ESM-Begleitgesetz und die Änderung der Geschäftsordnung des
Nationalrats jeweils mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen
gebilligt. Dabei berücksichtigten die Abgeordneten auch zwei S-V-G-
Abänderungsanträge zum ESM-Begleitgesetz und zur GOG-Novelle mit
vorwiegend redaktionellen Korrekturen und der Festlegung, dass die im
Zusammenhang mit dem ESM-Vertrag vorgesehenen Verfassungsänderungen,
die die Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments betreffen,
gleichzeitig mit dem ESM-Vertrag in Kraft treten sollen.

In Form einer Entschließung sprach sich der Verfassungsausschuss
schließlich für weitere begleitende Gesetzesänderungen zum ESM-
Vertrag aus. Da die beiden einzurichtenden Ständigen Unterausschüsse
des Budgetausschusses des Natioanalrats auch sensible Informationen,
etwa über geplante Staatsanleihenkäufe durch den ESM, erhalten
werden, wollen die Abgeordneten vorbeugende Maßnahmen gegen den Bruch
des Verschwiegenheitsgebots und etwaigen Insiderhandel setzen.
Konkret sind etwa eine Änderung des Strafgesetzbuchs - bis zu drei
Jahre Haft bei Bruch des Amtsgeheimnisses - und eine Novellierung des
Börsegesetzes und des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes angedacht.
Auch dieser Beschluss fiel mit S-V-G-Mehrheit.

Der Fiskalpakt passierte mit den Stimmen der Koalitionsparteien den
Verfassungsausschuss. (Schluss)

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