- 28.06.2012, 15:55:51
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Unterrichtsausschuss: Nachholen des Pflichtschulabschlusses möglich Fortführung der Sprachförderkurse in den Schulen beschlossen
Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der Sitzung des
Unterrichtsausschusses befassten sich die Abgeordneten mit einer -
einstimmig angenommenen - Regierungsvorlage, die das Nachholen des
Pflichtschulabschlusses für Jugendliche ab 16 Jahren und für
Erwachsene zum Inhalt hatte. Bundesministerin Claudia Schmied freute
sich über die allgemeine Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetz, weil
dadurch eine Lücke im Bildungssystem geschlossen werden kann. Eine
weitere Regierungsvorlage betraf die Verlängerung der
Sprachförderkurse an den Schulen um zwei Jahre. In diesem
Zusammenhang wurde auch ein S-V-Entschließungsantrag eingebracht, der
eine Evaluierung dieser Maßnahme vorsieht; beide Materien fanden die
einhellige Zustimmung aller Fraktionen.
Schließlich standen noch zahlreiche Anträge der Opposition auf der
Tagesordnung, die von der Absicherung des HTL-Standortes in
Deutschlandsberg (FPÖ), der Erstellung eines Kriterienkatalogs für
SchulleiterInnenbestellungen (Grüne), der grundlegenden Reform der
Schulverwaltung bis hin zur Neuordnung der Schulsprengel (beide BZÖ)
reichten; diese Anträge wurden alle vertagt. In den Unterausschuss
zugewiesen wurde hingegen der BZÖ-Antrag betreffend die Änderung der
Maßzahl für den sonderpädagogischen Reformbedarf. Diese Frage soll
noch näher mit Experten diskutiert werden.
Nachholen des Pflichtschul-Abschlusses für Jugendliche und Erwachsene
ermöglicht
Um Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Erwachsenen
einen altersgerechten Pflichtschulabschluss zu ermöglichen, auch wenn
sie diesen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht nicht erreicht
haben, schlug die Regierung eine neue Form der Externistenprüfung
vor. Dieses Modell der "Pflichtschulabschluss-Prüfung" basiert auf
einer zielgruppenadäquaten Zusammenstellung der
Kompetenzanforderungen, wobei die Prüfungsvorbereitung analog zur
Berufsreifeprüfung im Rahmen der Erwachsenenbildung erfolgen soll.
Dieser Schritt wurde von den Vertretern aller Parteien ausdrücklich
begrüßt. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) wünschte sich
noch eine Modernisierung der dualen Ausbildung, die auch mehr
Augenmerk auf die Fremdsprachen legen sollte.
Abgeordneter Franz Riepl (S) brachte noch eine Ausschussfeststellung
ein. Der Unterrichtsausschuss geht davon aus, dass die positiv
absolvierte Pflichtschulabschluss-Prüfung jedenfalls für all jene
weiterführenden Ausbildungen als Kriterium gleichwertig ist, die
bisher die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bzw. den Abschluss
der 9. Schulstufe voraussetzen. Dies betreffe beispielsweise die
Ausbildung zum Pflegehelfer oder für einen medizinischen
Assistenzberuf.
Bundesministerin Claudia Schmied sprach von einer wichtigen Maßnahme,
die dazu führe, dass eine Lücke im Bildungssystem geschlossen werden
kann. Was die Finanzierung angeht, so werden von Bund und Ländern
32,8 Mio. € bis 2014 bereit gestellt. Derzeit gibt es 900 Personen,
die einen Pflichtschulabschluss nachholen wollen; der
Interessentenkreis könnte auf etwa 1.500 Personen erweitert werden.
Zur Ausschussfeststellung merkte die Unterrichtsministerin noch an,
es werde damit klar gestellt, dass durch die Prüfung auch der Zugang
zu den genannten Pflege- und Sozialberufen ermöglicht wird, ohne dass
die Betroffenen vorher noch ein Jahr den Polytechnischen Lehrgang
besuchen müssen. In Richtung der G-Mandatarin Windbüchler-Souschill
stellte die Ressortchefin fest, dass das österreichische duale
Ausbildungsmodell international höchst anerkannt sei; man bemühe sich
aber ständig um eine qualitative Weiterentwicklung in enger
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, betonte sie.
Die Regierungsvorlage wurde ebenso wie die Ausschussfeststellung
einstimmig angenommen.
Schulische Sprachförderkurse werden evaluiert und um weitere zwei
Jahre verlängert
Sprachförderkurse an Österreichs Schulen sollen auch nach dem Jahr
2012 fortgesetzt werden. Dazu hat die Regierung dem Nationalrat einen
Novellenentwurf des Schulorganisationsgesetzes vorgelegt, der nun im
Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Derzeit sind
Sprachfördermaßnahmen für SchülerInnen mit nichtdeutscher
Muttersprache beziehungsweise aus sozio-ökonomisch benachteiligten
Bevölkerungsteilen gesetzlich nur bis Ende des Schuljahres 2011/12
vorgesehen. Da SchülerInnen durch die sprachliche Förderung ein
qualitativ höherwertiger Schulabschluss ermöglicht wird und dies
gesamtgesellschaftliche Vorteile bringt, ist in der Regierungsvorlage
eine neuerliche zweijährige Verlängerung der Kurse geplant.
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) brachte zudem einen S-
V-Entschließungsantrag ein, der eine Evaluierung dieser
Sprachförderkurse vorsah. - Die verpflichtende Fortbildung der Lehrer
in diesem Bereich war ein großes Anliegen der Abgeordneten Ursula
Haubner (B), die grundsätzlich von einem sehr begrüßenswerten Projekt
sprach. - Abgeordneter Harald Walser (G) stellte die Sinnhaftigkeit
einer neuerlichen Untersuchung der Sprachförderkurse in Frage, zumal
bereits eine Evaluierung vorliege.
Es gebe die allgemeine Übereinstimmung, dass die sprachliche
Förderung der Kinder, und zwar so früh wie möglich, sehr wesentlich
zum Bildungserfolg beitrage, konstatierte Bundesministerin Claudia
Schmied. Es sei richtig, dass die Sprachförderkurse bezüglich ihrer
Wirksamkeit und der Akzeptanz bereits analysiert wurden. Basierend
auf diesen Erhebungen soll die Thematik nun aber von allen Seiten
gründlich beleuchtet werden, um daraus entsprechende Rückschlüsse,
z.B. für die PädagogInnenausbildung oder die Gestaltung der
Förderkonzepte an den Schulen etc., ziehen zu können. Schmied
pflichtete den Abgeordneten Walser (G) und Kitzmüller (F) bei, wonach
eine unbefristete Verlängerung der Maßnahme wünschenswert gewesen
wäre; dagegen habe sich aber das Finanzministerium ausgesprochen. Der
Entschließungsantrag wurde ebenso wie die Regierungsvorlage
einstimmig angenommen.
FPÖ: HTL BULME in Deutschlandsberg soll erhalten bleiben
In zwei Entschließungsanträgen setzen sich die Freiheitlichen für die
Sanierung des Bundesschulzentrums Deutschlandsberg sowie für den
Fortbestand der HTL BULME Deutschlandsberg ein (1835/A[E] und
1836/A[E]). Da die Gemeinde die Kosten für den Schulerhalt der HTL
BULME (= Bundeslehranstalt für Maschinenbau und Elektrotechnik) nicht
mehr gänzlich tragen kann, schlägt Antragsteller Walter Rosenkranz
(F) vor, die BULME-Klassen auf das ebenfalls in Deutschlandsberg
ansässige Bundesschulzentrum und die örtliche Hauptschule
aufzuteilen. Nach einem Beobachtungszeitraum von vier Jahren könne
dann über einen Zubau oder eine bloße Sanierung des
Bundesschulzentrums entschieden werden. Die große regionale Bedeutung
der Schule zeige sich u.a. an den auf die lokale Wirtschaft
abgestimmten Ausbildungsinhalten der Schule, argumentierte
Rosenkranz, wodurch die Absolventen viel leichter einen Job vor Ort
finden können.
Abgeordneter Elmar Mayer (S) wies auf die rückläufigen Schülerzahlen
im Bundesschulzentum hin, die es eventuell sogar möglich machen, dass
die gesamte HTL dort untergebracht werden kann. Grundsätzlich sei er
für den Erhalt der HTL, betonte er, die damit zusammenhängenden
Fragen müssen allerdings noch geprüft werden. Aus diesem Grund
stellte er einen Vertagungsantrag, der mit S-V-Mehrheit angenommen
wurde.
Grüne: Kriterienkatalog für SchulleiterInnenbestellungen
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu öffentlich
ausgetragenen Konflikten um die Bestellung und Definitivstellung von
SchulleiterInnen, zeigte G-Abgeordneter Harald Walser in einem
Entschließungsantrag seiner Fraktion auf, der mit S-V-Mehrheit
vertagt wurde. Die Gründe waren durchaus unterschiedlich und reichten
von der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bis hin zu
offensichtlichen Mängeln bei der Qualifikation der betreffenden
Personen. Es gebe sogar Fälle jahrelanger interimistischer Leitung
von Schulen, um die Frage der Bestellung und Definitivstellung von
DirektorInnen zu umgehen. Zur Lösung dieses Problems tritt Walser
daher vor allem für die Erstellung eines klaren Kriterienkatalogs
ein. Dieser Meinung schlossen sich auch die Vertreter der beiden
anderen Oppositionsparteien an. Während Abgeordneter Stefan Petzner
(B) von einem sehr klugen Ansatz sprach, betonte Abgeordneter Walter
Rosenkranz (F), dass es ihm vor allem auch um die Nachvollziehbarkeit
und die Begründung von Personalentscheidungen geht.
BZÖ: Reform der Schulverwaltung und Neuordnung der Schulsprengel
Für eine moderne Schulverwaltung und gegen parteipolitisch motivierte
Besetzungen im Bildungsbereich sprechen sich die Abgeordneten Ursula
Haubner und Martina Schenk (beide BZÖ) in einem Entschließungsantrag
aus. Ihrer Ansicht nach solle das Schulwesen in Gesetzgebung und
Vollziehung Bundessache werden und anstatt der Landesschulräte sollen
Bildungsdirektionen des Bundes geschaffen werden. Außerdem drängt das
BZÖ auf die ersatzlose Abschaffung der Bezirksschulräte und des
Parteiproporzes in den Kollegien der Schulbehörden sowie auf ein
einheitliches Bundesdienstrecht für sämtliche LehrerInnen. Ein
österreichweites Schulqualitätsmanagement soll die Aufgaben der
bestehenden Schulaufsicht übernehmen und die Schulen müssten die
Bestellung ihrer Leitung und das Personalmanagement autonom
durchführen können, so die Antragstellerinnen. Ein weiterer BZÖ-
Antrag, der ebenso von den beiden anderen Oppositionsparteien
unterstützt wurde, zielte auf die Rücknahme der Einteilung des
Bundesgebiets in standortgeschützte Schulsprengel ab. Dass
schulpflichtige Kinder grundsätzlich zum Besuch jener Schule
verpflichtet sind, in deren Sprengel sie wohnen, schränke nach
Ansicht der Antragsteller die diesbezügliche Wahlfreiheit der Eltern
unzulässig ein. Abgeordneter Josef Auer (S) brachte mit dem Hinweis
darauf, dass auf Basis eines S-V-F-Entschließungsantrages bereits
Verhandlungen mit den Bundesländern in den angesprochenen Fragen
laufen, einen Vertagungsantrag ein.
Bundesministerin Claudia Schmied unterstützte die Forderung des BZÖ
hinsichtlich der Schulsprengel, da die Wahlmöglichkeit der Eltern
sowie der Wettbewerb zwischen den Schulen gefördert werden soll. Auch
wenn die Kompetenz für die Festsetzung der Schulsprengel auf
Landesebene liege, glaube sie, dass der Druck von Seiten der Eltern
wachse, Veränderungen in diesem Bereich vorzunehmen. Beide Anträge
wurden mit schließlich mit S-V-Mehrheit vertagt.
BZÖ: Änderung der Maßzahl für den sonderpädagogischen Förderbedarf
Die BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner und Stefan Petzner kritisieren in
ihrem Antrag die vom Unterrichtsministerium festgelegte Maßzahl von
2,7% aller SchülerInnen, die zur Abdeckung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs an Österreichs Schulen dient. Bezugnehmend auf einen
Rechnungshofbericht, der in einigen Bundesländern in den Schuljahren
2007/08 bis 2009/10 einen sonderpädagogischen Förderbedarf zwischen
3,61 % und 4,11 % feststellt, wird gefordert, die derzeitige Maßzahl
zu evaluieren und dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Abgeordneter
Walter Rosenkranz (F) bemängelte, dass die Mittel für den
sonderpädagogischen Bereich in den letzten Jahren kontinuierlich
gekürzt wurden. - Dieser Antrag wurde mit S-V-Mehrheit dem
Unterausschuss zugewiesen. (Schluss)
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