- 27.06.2012, 17:54:44
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- OTS0277 OTW0277
Hauptausschuss genehmigt Verordnung über Inserate des Bundes S-V-Mehrheit, G und B vermissen klare Formulierungen
Wien (PK) - Der Hauptausschuss genehmigte heute die von der
Bundesregierung vorgelegten Richtlinien über die Ausgestaltung und
den Inhalt von Inseraten seitens des Bundes. Sie basieren auf § 3a
Abs. 2 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes
und gelten konkret für die gesamte Staatswirtschaft des Bundes,
ferner für Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen des
Bundes oder von Personen verwaltet werden, die dazu von Organen des
Bundes bestellt wurden. Unter die Bestimmungen fallen auch
öffentlich-rechtliche Körperschaften, deren Gebarung mit
Bundesmitteln erfolgt, und die Träger der Sozialversicherungen.
Nach den neuen Richtlinien muss die Veröffentlichung eindeutig etwa
mit "entgeltliche Einschaltung bzw. Information des/der" oder
"bezahlte Anzeige des/der" gekennzeichnet sein. Eine Veröffentlichung
ist darüber hinaus so zu gestalten, dass eine Verwechslung mit dem
redaktionellen Teil des Mediums ausgeschlossen ist. Außerdem legen
die Bestimmungen explizit fest, dass der inhaltliche Zusammenhang mit
dem Wirkungsbereich des Auftraggebers oder der Bezug zu dessen
Tätigkeit eindeutig gegeben sein muss. Für Regierungsmitglieder etwa
wird es in Hinkunft nicht mehr gestattet sein, mittels Inseraten, die
aus Budgetmittel bezahlt werden, lediglich "Imagepflege" zu
betreiben, denn es darf ausschließlich Sachinformation im Hinblick
auf ein konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit vermittelt
werden. Die Richtlinien treten mit 1. Juli 2012 in Kraft.
In einer kurzen Debatte räumte Abgeordneter Dieter Brosz (G) ein, die
vorgelegte Verordnung enthalte zwar nichts, was abzulehnen sei, er
vermisste aber notwendige Klarstellungen, kritisierte "schwammige
Formulierungen" und lehnte die Vorlage "im Zweifel" ab. Abgeordneter
Stefan Petzner (B) schloss sich Brosz an und meinte, die Richtlinien
würden nicht dem entsprechen, was bei Beschlussfassung des einst mit
S-V-G-B-Mehrheit beschlossenen Gesetzes ausgemacht worden sei.
Demgegenüber hielt Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) die Verordnung für
eine gelungene Ergänzung des sehr detaillierten Gesetzes, das selbst
bereits klare Formulierungen enthalte, die ausreichend deutlich
machten, was bei entgeltlichen Veröffentlichungen von Rechtsträgern
des Bundes erlaubt sei und was nicht.
Staatssekretär Josef Ostermayer merkte zur Kritik der Abgeordneten
Grosz und Petzner an, eine Verordnung könne nicht mehr regeln als das
Gesetz, auf dem sie beruhe. - Die Zustimmung des Hauptauschusses
erfolgte mit S-V-Mehrheit. (Schluss)
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