- 26.06.2012, 19:33:37
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Verfassungsausschuss stellt Weichen für "gläserne Parteikassen" Auch zweiter Teil des Transparenzpakets am Weg ins Plenum
Wien (PK) - Nach dem Lobbying-Gesetz und der Änderung des
Korruptionsstrafrechts ist nun auch der zweite Teil des
Transparenzpakets auf dem Weg ins Plenum des Nationalrats. Der
Verfassungsausschuss stimmte heute sowohl den im Parteiengesetz
verankerten neuen Regelungen für Parteispenden als auch neuen
Transparenzbestimmungen für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu.
Damit kann das Gesamtpaket wie geplant in der für morgen angesetzten
Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden. Am Donnerstag will
der Bundesrat darüber beraten. Die Beschlüsse im Verfassungsausschuss
erfolgten mit wechselnden Mehrheiten, seitens der Opposition gab es
nach wie vor viel Kritik.
Um die notwendige Zweidrittelmehrheit für das neue Parteiengesetz
sicherzustellen, nahmen die Koalitionsparteien im Ausschuss noch
einige Abänderungen vor und lagerten die Detailbestimmungen über die
Parteienförderung des Bundes in ein eigenes Gesetz aus. So sind etwa
Einzelspenden künftig bereits ab einer Höhe von 3.500 € - statt wie
ursprünglich geplant ab 5.000 € - offenzulegen, gestückelte Spenden,
etwa an mehrere Bezirks- oder Landesorganisationen, werden
zusammengerechnet. Zudem wurde der Spendenbegriff auf Sach- und
Personalspenden ausgedehnt. Auch Einnahmen aus Inseraten und aus
Sponsoring sind extra auszuweisen, wenn sie im Einzelfall 3.500 €
(Inserate) bzw. 12.000 € (Sponsoring) überschreiten.
Parteifunktionäre und PolitikerInnen, die wissentlich illegale
Spenden annehmen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 20.000 € rechnen.
Laut dem im Ausschuss vorgelegten neuen Parteien-Förderungsgesetz
wird die jährliche Parteienförderung des Bundes künftig auf 4,6 € pro
Wahlberechtigtem erhöht, im Gegenzug wird der bisherige Anspruch auf
Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen. Zusätzlich ist für die
Parteienförderung der Länder eine Bandbreite zwischen 6,2 € und 22 €
pro Wahlberechtigtem vorgesehen. Dem neue Parteien-Förderungsgesetz
stimmten lediglich die Koalitionsparteien zu, die Opposition lehnte
die Bestimmungen mit der Begründung ab, dass unterm Strich ein
deutliches Mehr für die Parteikassen herauskomme.
Die strengen Spendenregelungen inklusive der vorgesehenen
Wahlkampfkostenbegrenzung von 7 Mio. € sollen auch für
Bundespräsidentenwahlen gelten, dazu brachten die Koalitionsparteien
gemeinsam mit den Grünen im Ausschuss einen zweiten separaten
Gesetzesantrag ein.
Schließlich nahm der Ausschuss auch noch einzelne Änderungen in Bezug
auf die neuen Transparenzregeln für Nebeneinkünften von Abgeordneten
vor. Für die Bekanntgabe des Erwerbseinkommens sind nun fünf
Kategorien - monatliche Einkünfte bis 1.000 €, zwischen 1.001 € und
3.500 €, zwischen 3.501 € und 7.000 €, zwischen 7.001 € und 10.000 €,
über 10.000 € - vorgesehen. Die Meldepflicht für leitende Positionen,
etwa als Vorstand oder als Aufsichtsrat in Unternehmen, wurde auch
auf Stiftungen ausgedehnt.
Das Transparenzpaket ist eine Reaktion auf die bisherigen Ergebnisse
des zur Prüfung von Korruptionsvorwürfen eingesetzten
Untersuchungsausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten wollen
damit mehr Transparenz in die Politik bringen und Korruption bereits
in den Ansätzen einen Riegel vorschieben.
Erhöhung der Parteienförderung bleibt umstritten
In der Debatte zum Parteiengesetz bekräftigte die FPÖ ihre bereits in
der Öffentlichkeit geäußerte Kritik. Im Endeffekt sei genau das
herausgekommen, was die FPÖ von Anfang an verhindern wollte, nämlich
eine Erhöhung der öffentlichen Parteienförderung "in einer
unheilvollen Kombination mit Scheintransparenz", führte Abgeordneter
Herbert Kickl aus. Seiner Meinung nach enthält das Gesetz so viele
unklare Formulierungen und Graubereiche, dass die angestrebte
Wirkung, mehr Transparenz in die Finanzen der Parteien zu bringen,
gefährdet ist. So bleibe etwa im Dunkeln, aus welchen Beteiligungen
eine Partei Erträge erzielt. In Bezug auf Parteispenden wäre seiner
Ansicht nach ein generelles Verbot die einzige sinnvolle Regelung.
Als besonders problematisch erachtet die FPÖ den vorgesehenen Deckel
für Wahlkampfausgaben. Kickl verglich die Regelung mit einem Eisberg:
geregelt sei nur, was an der Wasseroberfläche zu sehen sei. Er
glaubt, dass die Bestimmungen nicht administrierbar sind und der
Bevölkerung lediglich Sparsamkeit "vorgegaukelt" werden solle. Für
ihn ist es außerdem ein "Systembruch", den Parteien hinsichtlich
ihrer Ausgaben Vorschriften zu machen und damit in ihre Autonomie
einzugreifen. Dass die FPÖ die Bestimmungen deshalb ablehnt, weil sie
in Wahlkämpfen mehr Geld ausgeben wolle, wies Kickl strikt zurück.
Sein Fraktionskollege Peter Fichtenbauer gab zu bedenken, dass bei
Verstößen gegen das Parteiengesetz strenge Strafen drohten, dem aber
ungenaue Formulierungen gegenüber stünden.
Was die Erhöhung der Parteiförderung betrifft, warf Kickl SPÖ, ÖVP
und Grünen vor, sich ein zusätzliches "Körberlgeld" holen zu wollen.
Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die erhöhten
Fördermittel bereits im zweiten Halbjahr 2012 ausgezahlt werden
sollen, obwohl für die letzten Wahlen und damit für die laufende
Legislaturperiode noch eine Wahlkampfkostenrückerstattung
ausgeschüttet wurde. Auch die von den Regierungsparteien ins Treffen
geführte Kürzung der Parteienförderung in zumindest zwei
Bundesländern werde erst 2013 greifen. Man könnte dem Steuerzahler
allein dadurch 18 Mio. € ersparen, wenn man dafür sorge, dass das
neue Parteienförderungsgesetz erst nach den nächsten
Nationalratswahlen in Kraft tritt, rechnete Kickl vor.
Seitens des BZÖ übten die Abgeordneten Stefan Petzner und Herbert
Scheibner scharfe Kritik an den Grünen, die ihrer Meinung nach als
"Schuhlöffel" für die Erhöhung der Parteienförderung fungieren. Laut
Petzner wird die Parteienförderung de facto verdoppelt, "da spielt
das BZÖ schlichtweg nicht mit". Er ist überzeugt, dass die
Bevölkerung in Zeiten wie diesen wenig Verständnis dafür hat, die
Parteien mit noch mehr öffentlichem Geld zu fördern.
Die neuen Transparenzregelungen für die Parteien wurden vom BZÖ
zumindest teilweise begrüßt. So wertete es Petzner als positiv, dass
Parteispenden von staatsnahen Unternehmen künftig verboten sind.
Generell bezweifelte er aber die Praxistauglichkeit vieler
Bestimmungen, etwa was den Wahlkampfkostendeckel betrifft. Ähnlich
argumentierte auch Abgeordneter Scheibner, seiner Meinung nach leidet
die Qualität des Gesetzes darunter, dass man es "in Panik"
beschließen wolle.
Dem gegenüber sprach Abgeordneter Werner Kogler (G) von einem
herzeigbaren Gesetz und einem "in der Gesamtbewertung durchaus großen
Wurf". Die neuen Bestimmungen sind für ihn ein "Riesensprung" im
Vergleich zu den geltenden Regelungen.
Kogler beurteilte es unter anderem positiv, dass auch parteinahe
Organisationen und die Länder vom Gesetz erfasst sind, Einzelspenden
von gleichen Personen zusammengezählt werden, Spendenwäsche unter
Strafe gestellt wird und auch Sach- und Personalspenden unter den
Spendenbegriff fallen. Seiner Ansicht nach waren es aber weniger die
Grünen als vielmehr der öffentliche Druck, der zu den nunmehr
vorliegenden Regelungen geführt hat. Dass die
Wahlkampfkostenbeschränkung in der Praxis schwer zu kontrollieren
sein wird, räumte Kogler ein, seiner Ansicht nach ändert das aber
nichts daran, dass die Regelung grundsätzlich sinnvoll ist. Generell
bekannte sich Kogler zur Zulässigkeit privater Spenden, wenn
entsprechende Transparenz gegeben ist.
Zur Frage der öffentlichen Parteienförderung merkte Kogler an, die
Grünen hätten es bevorzugt, hätte man die Frage aus dem
Transparenzpaket ausgeklammert und in weiterer Folge mit den Ländern
über eine weitergehende Harmonisierung verhandelt. Die Grünen würden
der Erhöhung jedenfalls nicht zustimmen, bekräftigten er und sein
Fraktionskollege Albert Steinhauser. Die Vorwürfe an die Grünen gehen
Steinhauser zufolge auch deshalb ins Leere, da die Koalitionsparteien
ohne die Zustimmung der Grünen zum neuen Parteiengesetz nur ein
kleines Transparenzpaket ohne Ländereinbindung geschnürt hätten.
Zustimmend zum Gesetz äußerten sich auch die Klubobmänner von SPÖ und
ÖVP, Josef Cap und Karlheinz Kopf. Die öffentliche Förderung von
Parteien sollte in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein,
sagte Cap und wandte sich gleichzeitig dagegen, Parteispenden per se
zu kriminalisieren. Cap betonte, man beschreite mit dem Gesetz
Neuland, daher könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich
manche Bestimmungen als nicht praktikabel erweisen und in weiterer
Folge adaptiert werden müssten. Er sieht die vorgesehene
Wahlkampfkostenrückerstattung aber als wichtige "Schutzklausel", um
den auf den Parteien lastenden Ausgabendruck zu senken.
Abgeordnetem Petzner sprach Cap angesichts der seinerzeitigen
Wahlkämpfe von Jörg Haider das Recht ab, "Richter und Moralapostel zu
spielen". Ihm zufolge hindert das BZÖ außerdem niemand daran, auf
ihren Anteil der öffentlichen Parteienförderung zu verzichten und das
Geld, wie er meinte, statt dessen den Geschädigten der Hypo Alpe
Adria zukommen zu lassen.
Auch Klubobmann Karlheinz Kopf riet dem BZÖ, freiwillig auf
Parteienförderung zu verzichten, wenn es Probleme mit der Neuregelung
habe. Er selbst erachtet sowohl die öffentliche Förderung von
Parteien als auch private Zuwendungen und Spenden angesichts der
Bedeutung von Parteien für das Funktionieren der Demokratie als
legitim. Das beste Mittel gegen Korruption sei Transparenz,
bekräftigte Kopf, dem trage man mit dem Transparenzpaket Rechnung.
Dass die FPÖ das neue Parteiengesetz nun "pauschal verteufelt", stößt
bei Kopf auf wenig Verständnis. Schließlich sei man bei den
Verhandlungen mit Ausnahme von zwei konkreten Punkten nicht weit
auseinander gelegen, machte er geltend. Die Neuregelung der
Parteienförderung wird nach Überzeugung von Kopf "am Ende des Tages"
"ziemlich aufkommensneutral" ausfallen, er rechnet mit Kürzungen in
den Ländern.
Auch Staatssekretär Josef Ostermayer wertete die Positionen von FPÖ
und BZÖ als wenig glaubwürdig und wies darauf hin, dass sich die
Parteien bereits vor einiger Zeit auf die Offenlegung von
Parteispenden über 7.000 € geeinigt haben. Er machte außerdem auf das
grundsätzlich positive Echo von Experten auf die Neuregelungen
aufmerksam. Die Bestimmungen gingen weit über das hinaus, was von
vielen erwartet worden sei, ist Ostermayer überzeugt.
Die Neuregelung der Parteienförderung bezeichnete Ostermayer als
"wahrscheinlich kostenneutral". Abhängig ist das nicht zuletzt davon,
wie stark die Kürzung der Parteienförderung in den Ländern ausfallen
wird. Bei der Festsetzung der Höhe der neuen Parteienförderung des
Bundes ist man Ostermayer zufolge vom Umstand ausgegangen, dass seit
den 70er-Jahren durchschnittlich alle drei Jahren eine Wahl
stattgefunden habe und damit Wahlkampfkosten rückerstattet wurden.
Nebeneinkünfte von Abgeordneten: FPÖ stimmt mit Koalition
Was die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten anlangt,
übten Grüne und BZÖ Kritik an der zwischen den Koalitionsparteien und
der FPÖ vereinbarten Regelung. So bemängelte Abgeordneter Albert
Steinhauser (G), dass zwar leitende Positionen in Unternehmen und
Stiftungen unter Angabe der Bezüge zu melden sind, dieser Teil der
Meldepflicht für die Öffentlichkeit aber geheim bleibe. Überdies
müsse bei selbstständiger Tätigkeit nicht angegeben werden, aus
welchen Quellen die Einnahmen kommen. Damit lassen sich Steinhauser
zufolge mögliche Abhängigkeiten und Interessenverflechtungen von
Abgeordneten jedoch nicht feststellen. Er vermisst außerdem
Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und
verwies insgesamt auf viel strengere Offenlegungspflichten im
Deutschen Bundestag.
Abgeordneter Ernest Windholz (B) erklärte, das BZÖ habe großes
Interesse an einer professionellen Regelung der Meldepflichten, er
und Abgeordneter Herbert Scheibner orten aber etliche Unschärfen im
Gesetz. Zudem hinterfragte Windholz die übereilte Beschlussfassung,
nachdem die Bestimmungen ohnehin erst mit Jänner 2013 in Kraft treten
sollen.
Verteidigt wurden die neuen Bestimmungen von den Abgeordneten Josef
Cap (S), Peter Wittmann (S) und Wolfgang Gerstl (V). Ihrer Meinung
nach wäre es nicht praktikabel, müssten freiberuflich tätige
Abgeordnete wie selbständige Unternehmer oder Rechtsanwälte ihre
Klienten bzw. Auftraggeber nennen. Damit würde man diese
Personengruppe aus dem Parlament drängen, zeigten sie sich überzeugt.
Cap wies außerdem auf das Problem der Abgrenzung hin, für ihn ist es
nicht vorstellbar, Ärzte zu verpflichten, die Namen ihre Patienten
bekannt zu geben.
Abgeordneter Wittmann machte in Richtung Abgeordnetem Steinhauser
darüber hinaus geltend, dass alle leitenden Funktionen in Unternehmen
über das Firmenbuch öffentlich zugänglich sind. Er sieht außerdem
keinen Sinn darin, in sämtliche Gesetze Strafbestimmungen einzufügen,
schließlich seien Gesetze auch ohne Strafen einzuhalten.
Auch die FPÖ äußerte sich zustimmend zum Gesetz. So begrüßte
Abgeordneter Harald Stefan, dass die Nebeneinkünfte von Abgeordneten
künftig in einer öffentlichen Liste auf der Website des Parlaments
einsehbar sein werden und die Annahme von Lobbying-Aufträgen durch
Abgeordnete definitiv verboten wird. Er und sein Fraktionskollege
Peter Fichtenbauer zeigten sich überdies über die Gesetzespräambel
erfreut, die sie als Absage an BerufspolitikerInnen werten.
Bei der Abstimmung wurde das Parteiengesetz 2012 nach Ablehnung eines
Vertagungsantrags der FPÖ in der Fassung des S-V-Abänderungsantrags
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Der damit in
Zusammenhang stehenden Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes
stimmte auch die FPÖ zu. Das neue Parteien-Förderungsgesetz erhielt
lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien.
Den Antrag der Koalitionsparteien betreffend Änderung des
Bezügebegrenzungs-BVG und des Unvereinbarkeitsgesetzes, der
insbesondere die Einkommensmeldung von Abgeordneten regelt,
verabschiedete der Verfassungsausschuss unter Berücksichtigung eines
S-V-Abänderungsantrags mit S-V-F-Mehrheit.
Parteien unterliegen künftig strengen Rechenschaftspflichten
Im Detail werden mit dem Parteiengesetz 2012 strenge Rechenschafts-
und Offenlegungspflichten für Parteien festgelegt. So normiert das
neue Gesetz die Verpflichtung, Einzelspenden offenzulegen, wenn sie
3.500 € m Jahr überschreiten. Ansonsten ist künftig jeweils pauschal
anzugeben, wie viel Spenden eine Partei von Privatpersonen, von
Unternehmen, von Vereinen sowie von freiwilligen Berufs- und
Wirtschaftsverbänden erhalten hat. Spenden über 50.000 € müssen
sofort gemeldet werden. Auszuweisen sind sowohl Spenden an eine
Partei und ihre Gliederungen als auch Spenden an parteinahe
Organisationen und Spenden an einzelne Abgeordnete.
Für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 %
beteiligt ist, gilt in Hinkunft ebenso ein Parteispendenverbot wie
für parlamentarische Klubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtliche
Körperschaften und gemeinnützige Einrichtungen. Überdies dürfen
anonyme bzw. "verschleierte" Spenden über 1.000 € sowie Barspenden
und Spenden von AusländerInnen über 2.500 € nicht angenommen werden.
Solche unzulässigen Spenden sollen via Rechnungshof an soziale bzw.
wissenschaftliche Einrichtungen fließen.
Die Parteispenden sind - wie sämtliche Einnahmen und Ausgaben der
Partei - in einen Rechenschaftsbericht aufzunehmen, der von zwei
unabhängigen Wirtschaftsprüfern zu kontrollieren ist. In diesem
Rechenschaftsbericht müssen etwa auch Mitgliedsbeiträge und
eingehobene Parteisteuern, Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit und
aus Unternehmensbeteiligungen, Zinserträge, Sponsoreinnahmen,
erhaltene Sachleistungen und Personalsubventionen, Kredite sowie der
Personal- und Sachaufwand gesondert ausgewiesen werden. Außerdem ist
dem Rechenschaftsbericht eine Liste jener Unternehmen anzuschließen,
an denen die Partei oder eine ihr nahestehende Organisation mit
mindestens 5 % direkt oder 10 % indirekt beteiligt ist.
Der Rechenschaftsbericht ist bis zum 30. September des folgenden
Jahres dem Rechnungshof vorzulegen und soll nach erfolgter Prüfung im
Internet veröffentlicht werden. Gegebenenfalls kann der Rechnungshof
auch einen dritten Wirtschaftsprüfer beiziehen. Bei unrichtigen
Angaben drohen im Einzelfall Geldstrafen von bis zu 100.000 € bzw.
bei unzulässigen Spenden von bis zum Dreifachen des rechtswidrig
erlangten Betrags. Über die Höhe der Buße entscheidet ein
unabhängiger Senat, er soll beim Bundeskanzleramt eingerichtet werden
und sich aus drei Mitgliedern zusammensetzen. Auch Parteifunktionäre
können belangt werden, sie müssen mit Geldstrafen von bis zu 20.000 €
rechnen.
Neu ist auch, dass nicht nur politische Parteien, die
Parteienförderung erhalten, sondern alle politischen Parteien in
Hinkunft einen jährlichen Rechenschaftsbericht vorlegen müssen.
Ausgenommen sind nur inaktive Parteien, die vor dem Jahr 2000
gegründet wurden und seither an keinen Wahlen teilgenommen haben.
Zudem sind die Satzungen von politischen Parteien im Internet zu
veröffentlichen. Das vom Innenministerium verpflichtend zu führende
Parteienverzeichnis muss öffentlich einsehbar sein.
Was die Parteienförderung betrifft, ist künftig keine
Wahlkampfkostenrückerstattung mehr vorgesehen. Im Gegenzug werden die
Fördermittel des Bundes laut neuem Parteien-Förderungsgesetz auf 4,6
€ pro Wahlberechtigtem angehoben, wobei das Parteiengesetz
grundsätzlich einen Spielraum zwischen 3,1 € und 11 € zulässt.
Daneben können die Länder Parteien zusätzlich in einer Bandbreite von
6,2 € bis 22 € pro Wahlberechtigtem fördern. Parteien, die nicht im
Nationalrat vertreten sind, bei den Wahlen jedoch mehr als 1 % der
Stimmen erhalten haben, bekommen für das Wahljahr eine
Parteienförderung in der Höhe von 2,5 € für jede für sie abgegebene
Stimme.
Eine einmalige Parteienförderung gibt es auch nach EU-Wahlen: die
Mittel - 2 € pro Wahlberechtigtem - werden auf jene Parteien, die den
Einzug ins Europäische Parlament geschafft haben, aufgeteilt.
Allerdings muss nachgewiesen werden, dass das Geld tatsächlich für
Wahlkampfkosten ausgegeben wurde. Das neue Parteien-Förderungsgesetz
soll bereits am 1. Juli 2012 in Kraft treten, eine Valorisierung der
Beträge ist ab dem Jahr 2015 vorgesehen.
Schließlich wird mit dem Parteiengesetz eine Beschränkung der
Ausgaben für Wahlwerbung bei sämtlichen bundesweiten Wahlen und bei
Landtagswahlen verankert. Zwischen der Festsetzung des Wahltags und
dem Wahltag darf demnach künftig keine Partei mehr als 7 Mio. €
aufwenden, wobei in diese Summe auch Ausgaben einzelner KandidatInnen
einzurechnen sind, wenn sie 15.000 € überschreiten.
Wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird, gilt das neue
Parteiengesetz grundsätzlich für den Bund und die Länder, wobei die
Länder hinsichtlich der Spendenregelungen auch strengere Vorschriften
erlassen dürfen. Außerdem werden zahlreiche Bestimmungen, etwa was
die Offenlegung von Spenden, Spendenverbote und die
Wahlkampfkostenbegrenzung betrifft, auch im
Bundespräsidentenwahlgesetz verankert, wobei einige erforderliche
Adaptierungen vorgenommen wurden. Die Überprüfung der Spendenlisten
soll durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erfolgen.
In Kraft treten sollen die Bestimmungen großteils bereits mit 1. Juli
2012, die neuen Rechenschaftspflichten gelten ab kommendem Jahr.
Mehr Transparenz bei Einkommensmeldungen von Abgeordneten
Parallel zum Parteiengesetz wird das Unvereinbarkeitsgesetz ergänzt
und in "Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz" umbenannt. Damit
werden die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats dazu
verpflichtet, jede leitende Position, etwa als Vorstand oder als
Aufsichtsrat in einem Unternehmen bzw. in einer Stiftung, unter
Angabe der Bezüge bekannt zu geben. Darüber hinaus sind alle
Erwerbseinkünfte aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit in
fünf Kategorien zu melden: monatliche Einkünfte bis 1.000 €,
Einkünfte zwischen 1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 €
und 7.000 €, Einkünfte zwischen 7.001 € und 10.000 € sowie Einkünfte
über 10.000 €. Die Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des
Folgejahres erfolgen.
Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine
Meldepflicht, diese gilt auch für Mitglieder der Bundesregierung und
für StaatssekretärInnen.
Ausdrücklich verboten wird Mitgliedern des Nationalrats, des
Bundesrats und der Landtage die Annahme von entgeltlichen Lobbying-
Aufträgen. Das bedeutet aber nicht, dass die MandatarInnen abseits
ihres politischen Amtes keine berufliche Tätigkeit ausüben und daraus
resultierende Interessen vertreten dürfen, wie in einer Gesetzes-
Präambel ausdrücklich festgehalten wird.
Das neue Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz soll mit 1. Jänner
2013 in Kraft treten, bis Ende Juni 2013 müssen dann sämtliche
Meldungen erfolgt sein. (Schluss)
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