- 22.06.2012, 09:26:04
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- OTS0047 OTW0047
Politischer Kuhhandel statt Fachlichkeit zum Schutz Jugendlicher!
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie: Begutachtung vor Schönheitsoperation
Wien (OTS) - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie:
Begutachtung vor Gesundheitsminister Stöger möchte ein Gesetz über
die Durchführung von Schönheitsoperationen (ÄsthOpG) erlassen. Dabei
sollen die 16- bis 18-jährigen zur Operation nur dann zugelassen
werden, wenn davor eine Beratung und Abklärung allfälliger
psychischer Störungen erfolgt ist.
Soweit sehr sinnvoll. Die Begutachtung sollen aber nicht die in
der Behandlung erfahrenen PsychotherapeutInnen machen dürfen, der
Gesetzesentwurf sieht dafür ausschließlich eine testdiagnostische
Abklärung durch klinische oder GesundheitspsychologInnen vor. Das ist
besonders auch deshalb erstaunlich, weil PsychotherapeutInnen auch
schon bisher befundet haben, ob kassenfinanzierte ästhetische
Operationen aufgrund tatsächlich bestehender körperlicher Mängel
begründet sind.
Das ist in mehrfacher Hinsicht empörend und fachlich nicht
vertretbar: In der Regel geht es um die Abklärung und den Ausschluss
einer körperdysmorphen Störung und anderer komplexer Störungsbilder,
die zum verhängnisvollen Versuch der Betroffenen führen, schwere
Lebensprobleme durch wiederholte Schönheitsoperationen heilen zu
wollen. Besonders hinter der körperdysmorphen Störung, bei der es zu
einer gefährlichen und quälend übertriebenen Beschäftigung mit einem
nicht vorhandenen oder stark überbewerteten Mangel im körperlichen
Aussehen geht, stecken komplexe psychodynamische Prozesse, die erst
in der Behandlung mit solchen PatientInnen erfahren und einordenbar
werden. Diagnostische Abklärung beruht deshalb in solchen Fällen auf
solider Behandlungserfahrung.
Derart komplexe Störungsbilder stattdessen mittels
computerisierter Testverfahren und ohne nachgewiesener
Behandlungserfahrung abklären zu wollen, widerspricht dem üblichen
fachlichen Standard.
Abgesehen davon sind die Gesundheitsberufe ÄrztInnen,
PsychotherapeutInnen und PsychologInnen in Österreich gesetzlich
geregelt. PsychotherapeutInnen diagnostizieren und behandeln in
Österreich gleichgestellt mit ÄrztInnen umfassend und
eigenverantwortlich und sind für die Diagnostik und Behandlung von
psychischen Störungen langjährig ausgebildet. Ein Ausschluss im
Ästhestische Operationen-Gesetz gerade der dafür zuständigen und per
Psychotherapie-Gesetz berechtigten Berufsgruppen ist fachlich nicht
vertretbar und wohl auch rechtlich bedenklich.
Man darf sich wohl fragen, was hier läuft: Haben die
PsychologInnen eine mächtige politische Achse zur ÖVP und der
gesamten Regierung aufgebaut, so dass Fachargumente nur noch eine
untergeordnete Rolle spielen?
Der ÖBVP protestiert entschieden gegen diesen unberechtigten
Ausschluss bei der Begutachtung und fordert eine gesetzeskonforme und
fachlich vertretbare Anpassung im Entwurf des ÄsthOpG.
Rückfragehinweis:
Dr.in Eva Mückstein, Präsidentin ÖBVP T: 0676/600 46 76, E: [email protected] Mag.a Barbara Zsivkovits, Presse & PR ÖBVP T: 01/512 70 90.23, E: [email protected] www.psychotherapie.at
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