- 21.06.2012, 19:31:51
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Der Volksanwaltschaft geht die Arbeit nicht aus Volksanwaltschaftsausschuss diskutiert VA-Bericht für das Jahr 2011
Wien (PK) - Der Volksanwaltschaftsausschuss setzte heute seine am 19.
Juni unterbrochenen Beratungen über den Bericht der Volksanwaltschaft
für das Jahr 2011 (siehe PK Nr. 517 vom 19.06.2012) fort. Die Debatte
konzentrierte sich dabei auf die Kapitel, welche einen Überblick über
die umfassende Arbeit der Volksanwaltschaft und ihre konkrete
Prüftätigkeit geben. Die Abgeordneten interessierten sich auf für die
von ihr ausgehenden Anregungen an den Gesetzgeber.
Zunahme der Beschwerdefälle zeigt Popularität der Volksanwaltschaft
Aus dem Bericht geht hervor, dass es im Jahr 2011 mit der Zahl von
16.239 Menschen, die sich mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft
gewandt haben, ein neuerliches Plus gegenüber dem Vorjahr gab. In
absoluten Zahlen waren es 974 Fälle mehr. Wie Volksanwalt Peter
Kostelka auf eine diesbezügliche Frage von Abgeordneter Anna Höllerer
(V) festhielt, sei das ein Zeichen für die im internationalen
Durchschnitt sehr hohe Bekanntheit der österreichischen
Volksanwaltschaft in der Bevölkerung. Ein wichtiger Faktor sei auch,
dass der Weg zur Volksanwaltschaft sehr leicht zu beschreiten sei.
Vor allem durch das Internet habe sich ein leichterer Kontakt
ergeben, es sei jetzt einfacher, Menschen zu informieren, dass ihre
Beschwerde eingelangt sei. Auf die Dauer der Verfahren selbst habe
das allerdings wenig Einfluss.
Wenn die Zahl der Beschwerden im Sozialbereich stark ansteige, so
hänge das unter anderem mit der Rücknahme von Leistungen aufgrund des
derzeitigen Sparkurses zusammen. Es gebe auch die Wahrnehmung der
Menschen, dass unterschiedliche Sozialversicherungsträger sehr
unterschiedliche Leistungen anbieten, sagte Kostelka auf die Frage
der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B). Die
Volksanwaltschaft versuche hier, zur Vereinheitlichung beizutragen,
unterstrich er.
Hinsichtlich jener Fälle, in denen sich jemand von einer Behörde auf
Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene schlecht behandelt oder
unzureichend informiert fühlt, sah Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G)
im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Zunahme. Dazu meinte
Volksanwältin Gertrude Brinek, sie erkenne in der Datenlage noch
keine klare Tendenz einer diesbezüglichen Zunahme. Zu erklären sei
ein plötzlicher regionaler oder lokaler Anstieg von Beschwerden oft
durch lange bestehende Unklarheiten über die Bauordnung, die aus
einem Anlassfall plötzlich schlagend werden, meinte sie.
Auch bei Beschwerden, die außerhalb des Prüfauftrags der
Volksanwaltschaft liegen, werde stets versucht, helfend und
aufklärend zu wirken, betonten die VolksanwältInnen. Man begnüge sich
nicht mit dem Verweis auf die Unzuständigkeit. So sei die
Volksanwaltschaft zwar im Fall der Opfer von sexuellem Missbrauch nur
bedingt zuständig. Sie habe aber überprüft, wie in den einzelnen
Bundesländern mit den Problemen dieser Menschen umgegangen wird und
welches Hilfsangebot sie erhalten, meinte Volksanwalt Kostelka in
Richtung von Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S). Dabei hätten
sich eine Reihe von Fakten ergeben, die auf starke Unterschiede im
Vorgehen und im Hilfsangebot hinweisen, was nicht zufriedenstellend
sei.
Wie Volksanwalt Kostelka weiter berichtete, zeigen sich Mängel bei
der Pflegegeldeinstufung und Probleme mit der Pensionszuerkennung,
dem Kranken-, Kinderbetreuungs- oder Arbeitslosengeld. Dies sind
Bereiche, die viele Menschen existenziell betreffen und wo eine
rasche Klärung erforderlich ist, sagte er. Gegenüber Abgeordnetem
Johann Hell (S) bestätigte Kostelka, dass die derzeitige Regelung der
Rezeptgebühren viel Unzufriedenheit hervorrufe. Die von Angeordnetem
Franz Riepl (S) angesprochenen Mängel bei Plätzen der
Kinderrehabilitation seien erkannt worden. Eine Untersuchung habe den
Bedarf an 250 Plätzen aufgezeigt. Allerdings sei es damit nicht
getan, es müssten auch Fragen nach der bei der Therapie von Kindern
stets notwendigen Begleitperson und der Schulbildung berücksichtigt
werden.
Immer mehr Beschwerden sind nach dem Bericht von Volksanwältin
Gertrude Brinek im Bereich der Sachwalterschaft zu verzeichnen.
Allerdings bleibe der Volksanwaltschaft nur übrig, Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie eine neue Regelung der Sachwalterschaft aussehen
könne, die den Bedürfnissen der Betroffenen besser entspricht. Es sei
begrüßenswert, dass dem Problem gesellschaftlich immer größere
Aufmerksamkeit geschenkt werde. Zudem gebe es eine Zusage des
Justizministeriums, zu dieser Frage eine Arbeitsgruppe einzurichten,
erfuhr dazu Abgeordneter Ewald Sacher (S).
Volksanwältin Terezija Stoisits behandelte die Fragen der fremden-
und asylrechtliche Beschwerden, welche Abgeordneter Wolfgang Zinggl
(G) angesprochen hatte. Probleme mit fehlenden DolmetscherInnen in
Asylverfahren gebe es nicht generell, sondern derzeit nur bei
AsylwerberInnen aus Somalia. Hier bestehe die spezielle Situation,
dass in Somalia faktisch seit langem keine normalen staatlichen
Strukturen mehr existieren. Daher verfügten vor allem jüngere
Flüchtlingen über keinerlei Dokumente, mit denen sie ihre Herkunft
beweisen könnten. Für diese Herkunftsfeststellung müsse man auf eine
Sprachanalyse zurückgreifen, für die es in Österreich einen einzigen
Experten gebe, was zu langen Verzögerungen der Verfahren führe,
erläuterte Stoisits.
Besondere Probleme seien mit der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft
verbunden, so Stoisits. Österreich habe eine ganz spezifische
Mischung von rigiden und flexiblen Bestimmungen. Hier könne einiges
geändert werden, etwa bei Adoptionen oder unehelich geborenen Kindern
österreichischer Väter. Früher verständliche Argumente der
Schwierigkeit beim Beweis der tatsächlichen Vaterschaft seien durch
die heutigen wissenschaftlichen Methoden nicht mehr gültig. Der
Gesetzgeber könnte dem angesichts der gesellschaftlichen
Entwicklungen durchaus Rechnung tragen, meinte sie.
Im Bereich der Landwirtschaft sei das Förderwesen immer wieder Anlass
zu Beschwerden, die Volksanwaltschaft sei sich der Probleme bewusst,
meinte Stoisits auf die diesbezüglichen Fragen von Abgeordnetem
Wolfgang Pirklhuber (G). Die Digitalisierung und die Kontrolldichte
überforderten vor allem Kleinbauern. Ihr Wahrnehmungen in diesem
Zusammenhang werfe für sie die Frage auf, ob hier die Angemessenheit
eingehalten werde. So ernst man die Frage der Verhinderung von
Förderbetrug nehmen müsse, so gelte es doch, zwischen
Kleinstbetrieben und agrarischen Großunternehmen deutlicher zu
differenzieren.
Zahlreiche Anregungen der Volksanwaltschaft an den Gesetzgeber
Zum Thema der Umsetzung der Empfehlungen für legistische Maßnahmen
berichtet Volksanwalt Peter Kostelka, dass es im Durchschnitt pro
Jahr 10 bis 20 solcher Anregungen der Volksanwaltschaft gibt. Im
Jahresbericht 2011 sind es insgesamt 26 neue Anregungen. Etwa die
Hälfte der Anregungen werden im Laufe der Jahre durchgesetzt. Dabei
werden tendenziell die Maßnahmen, die keinen oder wenig finanziellen
Aufwand mit sich bringen, zuerst umgesetzt.
In der Frage der Kastenstände bei der Schweinehaltung sei es die
Volksanwaltschaft gewesen, welche durch ihre Ankündigung einer
Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof ein Umdenken im
Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium in Gang gesetzt habe,
sagte Volksanwalt Kostelka auf eine Wortmeldung von Abgeordnetem
Wolfgang Spadiut (B). Man habe auf die Bestimmung im Tierschutzgesetz
hingewiesen, wonach die Tierhaltung stets dem neuesten Stand der
Wissenschaft zu entsprechen habe und daher auch eine stetige
Anpassung von Bestimmungen notwendig sei. Ab 2017 werde es daher eine
Neuregelung geben.
Ein noch offener Kritikpunkt der Volksanwaltschaft ist die
gesetzliche Neuregelung der NOVA, welche gemeinnützige Vereine, die
Behindertentransporte durchführen, klar diskriminiere. Auf
diesbezügliche Fragen der Abgeordneten Gertrude Aubauer (V) und
Carmen Gartelgruber (F) sagte Volksanwältin Gertrude Brinek, dass es
eine Zusage des Finanzministeriums gebe, hier eine Lösung zu finden.
Die Volksanwaltschaft sei prinzipiell für saubere Regelungen und
unterstütze nichts, was auf eine Umgehung von Bestimmungen
hinauslaufe.
Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) sprach die Umsetzung der OPCAT
und die Neuordnung des Menschenrechtsbeirats in Zusammenhang mit der
Wahrnehmung der Rechte von Behinderten an. Hier sei sehr viel Arbeit
geschehen, betonte Volksanwältin Brinek. Die Volksanwaltschaft habe
den Menschenrechtsbeirat nämlich nicht einfach nur übernehmen können,
er sei vollkommen neu organisiert worden. Sie lud die Abgeordneten
ein, sich am 1. Juli im Rahmen einer Veranstaltung selber ein Bild
der neuen Institution zu machen.
Der Bericht der Volksanwaltschaft 2011 wurde einstimmig zur Kenntnis
genommen. (Schluss)
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