- 20.06.2012, 20:20:48
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Gesundheitsausschuss befasst sich mit Thema Lebensmittelsicherheit Abgeordnete holen Stellungnahmen zur Frage der Hausapotheken ein
Wien (PK) - Abseits der neuen Vorgaben für Schönheitsoperationen und
weiteren Gesetzentwürfen der Regierung befasste sich der
Gesundheitsausschuss des Nationalrats heute auch mit einem Bericht
von Gesundheitsminister Alois Stöger zum Thema Lebensmittelkontrolle
und nahm zahlreiche Oppositionsanträge sowie drei Petitionen in
Verhandlung. Unter anderem ging es um die Verbesserung der
medizinischen Versorgung für spezielle Patientengruppen, alternative
Heilmethoden, das teilweise Rauchverbot in der Gastronomie, mögliche
negative gesundheitliche Auswirkungen bestimmter Pflanzenschutzmittel
und die Erhaltung von ärztlichen Hausapotheken in ländlichen
Gemeinden.
Die Abgeordneten einigten sich darauf, zum Thema Hausapotheken
schriftliche Stellungnahmen der Landesregierungen, des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger, der Apothekerkammer und der
Ärztekammer einzuholen. Viele Kleingemeinden fürchten, dass die
Landarztstelle künftig unbesetzt bleibt, wenn die angeschlossene
Hausapotheke geschlossen werden muss. Hintergrund dafür ist eine im
Jahr 2006 erfolgte Novellierung des Apothekengesetz, derzufolge
HausärztInnen keine Apotheke mehr dürfen, wenn im Umkreis von sechs
Kilometern eine öffentliche Apotheke zur Verfügung steht.
Was die Frage der Lebensmittelsicherheit betrifft, will Stöger
zumindest einzelne Schritte zur Verbesserung der Kontrolle setzen,
eine umfassende Reorganisation der Lebensmittelkontrolle, wie von
vielen Abgeordneten gefordert, hält er allerdings nicht für
realistisch.
Lebensmittelkontrolle: Bericht empfiehlt Einrichtung eines Bundesamts
Basis für die Diskussion im Ausschuss zum Thema
Lebensmittelsicherheit bildete ein gemeinsamer Bericht von
Gesundheitsminister Alois Stöger und Landwirtschaftsminister Nikolaus
Berlakovich, in dem es um Möglichkeiten der Verbesserung der
Lebensmittelkontrolle in Österreich geht. Empfohlen wird unter
anderem, ein Bundesamt für Lebensmittelsicherheit einzurichten und
diesem etwa die Kontrolle von "Hochrisikobetrieben" wie Molkereien
und große Schlachthöfe, von Speisewaggons in Zügen sowie von
Mineralwasserabfüllanlagen zu übertragen. Zudem drängt das
Gesundheitsressort auf eine verstärkte Kooperation der Länder und
eine Ausweitung des Informationsaustauschs. Auch die Zulassung und
Kontrolle von privaten Bio-Kontrollstellen könnte dem Bericht zufolge
das neu zu schaffende Bundesamt übernehmen.
Wie Gesundheitsminister Alois Stöger berichtete, ist der Bericht das
Ergebnis verschiedener Arbeitsgruppen, die zwischen März 2011 und Mai
2012, teilweise unter Einbindung weiterer Ministerien, der AGES, der
Länder sowie der Sozialpartner, tagten. Vorgabe sei eine
kostenneutrale Neuordnung der Lebensmittelkontrolle gewesen. Für die
vorgeschlagenen Kompetenzänderungen braucht es ihm zufolge die
Zustimmung der Länder und eine Verfassungsmehrheit im Parlament.
Die Abgeordneten zeigten sich über das Ergebnis der Beratungen
allerdings weitgehend enttäuscht. So sprach Abgeordneter Johann Maier
(S) zwar von einem positiven ersten Schritt und einigen "vernünftigen
Lösungsansätzen", viele Probleme bleiben seiner Ansicht nach aber
weiter ungelöst. Im Konkreten vermisst er etwa Vorschläge, um die
bestehenden Defizite bei Anwendungskontrollen in Bezug auf den
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu beseitigen. Maier ortet hier
massive Versäumnisse der Länder und hob im Sinne der
Lebensmittelsicherheit die Notwendigkeit von durchgängigen Kontrollen
"vom Feld bis auf den Teller" hervor.
Maier gab darüber hinaus zu bedenken, dass viele große
Lebensmittelskandale der letzten Jahre auf kontaminierte Futtermittel
zurückzuführen waren, und trat in diesem Sinn dafür ein,
Futtermittelbetriebe in die Liste der Hochrisikobetriebe aufzunehmen.
Ebenso hält er es für sinnvoll, die Überprüfung von
Kennzeichnungspflichten, für die derzeit das Wirtschaftsministerium
zuständig ist, der Lebensmittelkontrolle zu übertragen.
Seitens des BZÖ wertete Abgeordnete Ursula Haubner die
vorgeschlagenen Maßnahmen als unzureichend. Sie zielten lediglich auf
die Behebung einzelner konkreter Schwachstellen ab, eine umfassende
Reorganisation der Lebensmittelkontrolle sei aber nicht vorgesehen,
bedauerte sie. Haubner fürchtet vielmehr noch mehr Bürokratie und
Doppelgleisigkeiten durch zusätzliche Kontrollen der AGES.
Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) zeigte sich unzufrieden. Er
wertet die vorgeschlagene Einrichtung eines Bundesamts für
Lebensmittelsicherheit zur Kontrolle von Hochrisikobetrieben zwar als
positiven Ansatz, generell vermisst er aber einen "großen Wurf". Mit
den Änderungen wird man ihm zufolge etwa das Problem, dass Obst und
Gemüse immer wieder eine starke Pestizidbelastung aufweisen, nicht
lösen. Er ortete überdies wenig Bereitschaft von
Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, sich zu bewegen.
Abgeordnete Anna Höllerer (V) hob hervor, dass die Primärproduktion
in den landwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig kontrolliert werde,
vielfach komme es sogar zu Mehrfachkontrollen. Ihr Fraktionskollege
Karl Donabauer sprach sich für eine umfassende Kompetenzbereinigung
in der Frage der Lebensmittelkontrolle aus.
Gesundheitsminister Stöger versicherte, dass es durch die angedachte
Betrauung der AGES mit der Prüfung von Hochrisikobetrieben zu keinen
Doppelkontrollen kommen werde. Zur Kritik der Abgeordneten am
fehlenden "großen Wurf" merkte er an, es sei wichtig, zumindest in
einzelnen Bereichen konkrete Schritte zu setzen. Er ortete etwa
Hygienekontrollen in Ausflugsschiffen für dringend geboten.
Der Bericht wurde mit S-V-Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Schmerztherapie, Palliativmedizin, Bewegung, alternative Heilmethoden
Die im Gesundheitsausschuss verhandelten Oppositionsanträge betrafen
eine breite Themenpalette. So tritt die FPÖ in ihren Anträgen dafür
ein, den Beruf "Wundmanager" gesetzlich zu verankern (1599/A[E]), das
Rehabilitationsangebot für PatientInnen mit erlittenem Schädel-Hirn-
Trauma auszubauen (1653/A[E]) und die Selbstbehalte im zahnärztlichen
Bereich deutlich zu reduzieren (973/A[E]). Alle drei
Oppositionsparteien befürworten zudem, Versicherten die Kosten für
erprobte und erfolgreich praktizierte komplementäre Heilmethoden wie
TCM, Akkupunktur und Homöpathie zu ersetzen, wenn sie von einem Arzt
verordnet wurden (1961/A[E]). Die Grünen drängen auf eine Erhöhung
der Kostenzuschüsse für psychotherapeutische Behandlungen
(1816/A[E]), die Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung
in Österreich (1888/A[E]) und einen Ausbau des Hospiz- und
Palliativangebots (1303/A[E], 1439/A[E]). Seitens des BZÖ werden
kostenlose Hepatitis-Impfungen für Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr (727/A[E]), die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans
Bewegung (1228/A[E]) und die Einrichtung einer Medizin-Uni in Linz
(511/A[E]) verlangt.
Der F-Antrag zum "Wundmanager" wurde von den anderen Fraktionen
abgelehnt, der G-Antrag betreffend Verbesserung der
schmerztherapeutischen Versorgung blieb aufgrund der Ablehnung durch
SPÖ und ÖVP in der Minderheit. Der Ablehnung verfiel darüber hinaus
auch der Antrag der drei Oppositionsparteien hinsichtlich des
Kostenersatzes für komplementäre Heilmethoden. Alle anderen Anträge
wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) begründete die Vertagung der Frage,
ob man Feuerwehrleute kostenlos gegen Hepatitis impfen soll, mit dem
Argument, dass man darüber genauere Daten brauche. Demgegenüber
argumentierte die Antragstellerin Abgeordnete Ursula Haubner (B), die
freiwilligen Feuerwehren würden zunehmend auch bei Umweltkatastrophen
und schweren Unfällen eingesetzt, weshalb ein solcher Impfschutz
notwendig sei. In manchen Bundesländern gebe es eine
Teilfinanzierung, in manchen nicht. Sie plädiere daher für ein
einheitliches Vorgehen. Konkret werde diese Impfung in sieben
Bundesländern bezahlt, informierte Abgeordneter Dietmar Keck (S).
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) regte an, die Länder und Gemeinden,
aber auch die Versicherungen hier in die Pflicht zu nehmen, zumal
diese die Profiteure seien und es den Krankenkassen nicht so gut
gehe, wie man gemeinhin glaube. Bundesminister Alois Stöger machte in
diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dies in die Kompetenz der
Länder falle und Feuerwehrleute im Rahmen der
Privatwirtschaftsverwaltung geimpft würden.
Wenig Zustimmung fand Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-
Jenewein (F) für ihren Vorschlag, den Beruf "Wundmanager"
anzuerkennen, damit die betreffenden Personen ihre Leistung mit den
Gebietskrankenkassen abrechnen können. Diese seien gut ausgebildet
und auch billiger als die Krankenanstalten. Sie wurde darin im
Ausschuss von ihrem Fraktionskollegen Norbert Hofer unterstützt. Der
Einschätzung, dass es sich bei Wundmanagern um ein
hochspezialisiertes Gebiet handelt, teilte zwar Abgeordneter Erwin
Rasinger (V), er plädierte aber dafür, in diesem Bereich eine
Zusatzausbildung anzubieten. Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G)
wandte sich gegen die Anerkennung eines eigenen Berufs und sprach
sich für eine Zusatzausbildung aus, da die Gesundheitsberufe schon
viel zu sehr diversifiziert seien, sodass sich die PatientInnen kaum
mehr auskennen. Dem schloss sich auch der Gesundheitsminister an.
Die Forderung nach einem flächendeckenden Angebot zur Rehabilitation
und Nachbehandlung von Schädel-Hirn-Trauma-PatientInnen, die von
Abgeordneter Carmen Gartelgruber (F) vorgelegt worden war, wurde von
den Abgeordneten grundsätzlich unterstützt. Da müsse man mehr tun,
räumte auch Abgeordneter Erwin Rasinger (V) ein. Bevor man handle,
seien aber wichtige Fragen wie die Abgrenzung von Ländern und
Sozialversicherungen zu klären, es sei aber auch der
Strukturgesundheitsplan abzuwarten. Abgeordneter Kurt Grünewald (G)
erinnerte an mehrere Initiativen zu diesem Thema und meinte, auch
wenn die Länder zuständig sind, hindere den Minister niemand, mit
diesen zu verhandeln.
Probleme bei der Qualität der angebotenen Psychotherapie ortete
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) im Rahmen der Diskussion über den
Antrag von Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) zur Verbesserung der
psychotherapeutischen Versorgung. Man müsse vor allem den
PatientInnenschutz im Auge behalten, sagte Rasinger und regte an, das
gesamte Psychotherapiegesetz zu evaluieren und sich Regelungen in
anderen Staaten anzuschauen. Der Minister ergänzte, dass der
Psychotherapiebeirat in der Zwischenzeit 21 Therapieformen genehmigt
hat.
Als nicht mehr zeitgemäß bezeichnete Abgeordneter Andreas Karlsböck
(F) den Leistungskatalog der Sozialversicherung im Bereich der
zahnmedizinischen Behandlungen. Die Wirtschaftskrise verschärfe die
Situation zusätzlich, viele sozialschwache Familien könnten sich
bestimmte Behandlungen nicht mehr leisten, kritisierte er. Er schlug
daher unter anderem vor, zahnärztliche Leistungen in den Mutter-Kind-
Pass aufzunehmen. Darüber sei jedoch eine umfassende Diskussion zu
führen, reagierte Abgeordnete Gertrude Aubauer (V), zumal hier viele
Aspekte zu beachten seien. Abgeordneter Dietmar Keck (S) nahm in
diesem Zusammenhang die seiner Meinung nach hohen Honorare der
ZahnärztInnen ins Visier seiner Kritik. Gesundheitsminister Stöger
informierte die Abgeordneten, dass nunmehr auch in den Ambulatorien
der Gebietskrankenkassa die Mundhygiene angeboten wird.
Hinsichtlich eines ausreichenden Angebots der Hospiz- und
Palliativversorgung und eines Rechtsanspruchs darauf zeigte sich
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) von der Richtigkeit der
diesbezüglichen Initiativen des G-Abgeordneten Kurt Grünewald
überzeugt. Dafür müssten Strukturen aufgebaut werden, betonte er, und
das sei ein wesentlicher Teil des sich in Ausarbeitung befindlichen
Gesundheitsstrukturplans. Hier vorzupreschen helfe nichts, stellte er
fest.
Kontrovers wurde der Antrag der Abgeordneten Norbert Hofer (F),
Wolfgang Spadiut (B) und Kurt Grünewald (G) betreffend Kostenersatz
für komplementäre Heilmethoden diskutiert. Es gehe ausschließlich um
jene Methoden, die erprobt und anerkannt sind, erklärte Hofer dazu.
Abgeordneter Grünewald räumte ein, dass manches vielleicht Placebo-
Effekte habe, aber es komme vielfach auf die Zuwendung an, die man
den PatientInnen entgegen bringt. Viele Tumorkranke seien froh, wenn
sie komplementärmedizinische Methoden anwenden könnten, und man
sollte es ihnen auch erlauben, sofern diese nicht schädlich sind,
meinte er und stellte gleichzeitig klar, dass er gegen jegliche
"Abzocke" eintrete beziehungsweise strikt die Anwendung schädlicher
Methoden verurteile. Zu diesem Themenkomplex gab Abgeordnete Sabine
Oberhauser (S) zu bedenken, dass die Preise für
komplementärmedizinische Behandlungen sehr hoch seien und sie daher
bezweifle, dass diese dann in gleicher Quantität und Qualität bei
niedrigen Kassentarifen angeboten werden. Sie regte aber an, die
Leistungskataloge zu überarbeiten, um zu analysieren, was man
eventuell herausnehmen könnte, um die dadurch eingesparten Mittel für
komplementärmedizinische Behandlungen zur Verfügung zu stellen. Eine
klare Ablehnung der Forderung der Oppositionsabgeordneten kam von S-
Mandatar Johann Maier. Es gebe klare Regelungen, betonte er, und es
komme auf die wissenschaftliche Anerkennung an. Es werde vieles
angeboten, was absolut nichts bringe. Maier lobte insbesondere das
Vorgehen der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse in dieser
Frage.
In Bezug auf den von Abgeordneter Ursula Haubner (B) eingemahnten
Nationalen Aktionsplan Bewegung machte Abgeordneter Johann Maier (S)
darauf aufmerksam, dass Gesundheitsminister Stöger gemeinsam mit
Sportminister Darabos ein Konzept vorgelegt hat, das sich derzeit im
Konsultationsverfahren befindet.
Die wiederholte Forderung nach Errichtung einer medizinischen
Universität in Linz, die aufgrund eines Antrags von Ursula Haubner
(B) vorlag, wurde mit dem Argument vertagt, dass dafür der
Wissenschaftsausschuss zuständig sei und man daher dessen
Entscheidung abwarten sollte. Auf den Hinweis Haubners, dass man in
Oberösterreich übereinstimmend für eine solche Medizinuni eintritt,
unterstrich Gesundheitsminister Stöger die Notwendigkeit öffentlicher
Universitäten. Er vertrat aber die Ansicht, dass man eine
entsprechende Fakultät an der bestehenden Johannes Kepler Universität
einrichten sollte.
Hausapotheken: BürgerInnen sehen ärztliche Versorgung in Gefahr
Zum Thema Hausapotheken lagen dem Gesundheitsausschuss nicht nur eine
Bürgerinitiative und zwei Petitionen, sondern auch ein von
Abgeordneten des BZÖ, der Grünen und der ÖVP gemeinsam eingebrachter
Entschließungsantrag vor. Im Konkreten geht es um die Erhaltung der
ärztlichen Hausapotheken in den Gemeinden Irdning (1921/A[E]),
Grafenegg (29/BI), Kirchstetten (120/PET) und Kapelln (151/PET).
Das Problem ist überall das gleiche: Die BürgerInnen fürchten, dass
die Landarztstelle in ihrer Gemeinde nicht mehr nachbesetzt werden
kann, weil sie ohne angeschlossene Hausapotheke für
AllgemeinmedizinerInnen zu wenig attraktiv bzw. überhaupt nicht
gewinnbringend zu führen ist. Hintergrund ist eine im Jahr 2006
erfolgte Novellierung des Apothekengesetz, demzufolge HausärztInnen
keine Apotheke mehr dürfen, wenn im Umkreis von sechs Kilometern eine
öffentliche Apotheke zur Verfügung steht.
Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig, zu den vorliegenden
Anliegen schriftliche Stellungnahmen der jeweiligen Landesregierungen
und Gemeinden sowie des Hauptverbands der Österreichischen
Sozialversicherungsträger, der Österreichischen Ärztekammer und der
Österreichischen Apothekerkammer einzuholen und somit die Debatte
darüber zu vertagen.
Abgeordnete Anna Höllerer (V) machte darauf aufmerksam, dass dieses
Problem besonders den ländlichen Raum betrifft und sich die Situation
zuspitzen werde, nachdem in den nächsten Jahren viele ÄrztInnen in
diesen Regionen in Pension gehen werden. Abgeordneter Wolfgang
Pirklhuber (G) appellierte an den Minister, hier seinen
Ermessensspielraum zu nützen, und Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B)
rief Stöger auf, mit Apothekerkammer und Gemeinden in Verhandlungen
einzutreten, da die Frage für die Einwohner ein großes Problem
darstelle.
Der Gesundheitsminister wies auf die Versorgungspflicht der
ApothekerInnen hin, die angehalten sind, Medikamente zuzustellen. Die
derzeitige Regelung richte sich nach der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs, fügte er hinzu und bekräftigte, dass der
Rechtsstaat eben rechtsstaatliche Kriterien brauche. Das Ganze sei
ein umkämpftes Feld, zumal es hier um viel Geld gehe, so Stöger.
Tabakgesetz: Opposition ist unzufrieden - Anträge vertagt
Uneinig ist die Opposition, was die Bestimmungen des Tabakgesetzes
betrifft. Während das BZÖ fordert, den Gastwirten selbst die
Entscheidung zu überlassen, ob sie ihr Lokal als Raucher- oder als
Nichtraucherlokal führen wollen (1066/A[E]), drängen die Grünen auf
ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie (1586/A[E]). Grünen-
Chefin Eva Glawischnig-Piesczek und ihre FraktionskollegInnen
plädieren außerdem dafür, Zigarettenautomaten zu verbieten
(1584/A[E]) und weitere effiziente Maßnahmen zu setzen, um Kinder und
Jugendlichen vor den negativen gesundheitlichen Folgen von
Tabakkonsum zu schützen (1070/A[E]). Die FPÖ setzt sich für eine
Zweckwidmung von zumindest 20 % der Einnahmen aus der Tabaksteuer für
Präventions- und Therapiemaßnahmen ein (809/A[E]).
Man war sich angesichts des umfassenden Themenkomplexes einig, dass
all diese Fragen umfassend zu diskutieren sind und die Entscheidung
des Verwaltungsgerichtshofs abgewartet werden sollte. Deshalb wurden
die genannten Anträge einstimmig vertagt.
Gesundheitsgefahr durch Pflanzenschutz: Oppositionsanträge vertagt
Schließlich sprach sich der Gesundheitsausschuss mehrheitlich mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ dafür aus, einen Antrag der FPÖ
sowie einen Antrag der Grünen zum Thema Pflanzenschutz dem
Landwirtschaftsausschuss zuzuweisen. Dort beschäftigt sich bereits
ein eigens eingesetzter Unterausschuss mit dieser Frage. Die beiden
Oppositionsparteien befürchten, dass der Wirkstoff Glyphosat, der
sich unter anderem im medial beworbenen Herbizid "Roundup" befindet,
negative gesundheitliche Folgen haben könnte.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) wandte sich gegen die Zuweisung
mit dem Argument, dass die Risikobewertung von Pestiziden eine Frage
der Gesundheit darstelle und nicht mit der Frage der Anwendung zu
vermischen sei. Er verlangte daher ein Expertenhearing im
Gesundheitsausschuss und stellte in diesem Sinne einen
Vertagungsantrag, der jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fand.
(Schluss Gesundheitsausschuss)
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