- 20.06.2012, 19:26:03
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Schönheitsoperationen: Gesundheitsausschuss billigt Regierungsentwurf Neue gesetzliche Bestimmungen medizinische Assistenzberufe
Wien (PK) - Ab kommendem Jahr sollen strikte Vorgaben für
Schönheitsoperationen gelten. Der Gesundheitsausschuss des
Nationalrats billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf der
Regierung. Er sieht eine Reihe von qualitätssichernden Bestimmungen
für chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit und andere
ästhetische Behandlungen vor. Der Beschluss im Ausschuss fiel
einstimmig, Änderungen wurden nicht mehr vorgenommen.
Laut Gesetzentwurf dürfen Schönheitsoperationen wie Bauchstraffungen,
Brustvergrößerungen, Facelift, Fettabsaugungen und Nasenkorrekturen
künftig nur von speziell ausgebildeten ÄrztInnen durchgeführt werden,
die über eine Berechtigung für "Ästhetische Chirurgie" verfügen.
Außerdem sind die MedizinerInnen verpflichtet, PatientInnen vor einem
Eingriff umfassend aufzuklären, einen schriftlichen Kostenplan
vorzulegen, eine Fotodokumentation zu machen und einen Operationspass
mit allen relevanten Daten auszustellen. Zwischen nachweislicher
Aufklärung und Einwilligung zur Operation muss in der Regel überdies
ein Zeitraum von 14 Tagen verstreichen. Ebenso sind strikte
Werbebeschränkungen vorgesehen.
Auch die Durchführung ästhetischer Behandlungen wie Botox-
Injektionen, Faltenlaserungen und Thermagen sind vom Gesetz erfasst.
Bestehende gewerberechtliche Berechtigungen, etwa für
KosmetikerInnen, bleiben davon aber unberührt.
In Hinkunft unzulässig sind ästhetische Behandlungen und Operationen
an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bis
zum 18. Lebensjahr ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten
erforderlich. Bei Gesetzesverstößen drohen Geldstrafen bis zu 25.000
€.
Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen, er gilt mit dem Beschluss als
miterledigt. Von den Koalitionsparteien hingegen abgelehnt wurde ein
Entschließungsantrag des BZÖ betreffend die Aufnahme von
Ausbildungsmodulen zum Thema Suchterkrankung in die Studienpläne des
Medizinstudiums.
In der Debatte wurde die Gesetzesvorlage sowohl von den
Koalitionsparteien als auch von der Opposition grundsätzlich begrüßt,
auch wenn die Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) und Judith
Schwentner (G) einige Details hinterfragten. So warnte Karlsböck etwa
vor einem unnötigen bürokratischen Mehraufwand und machte geltend,
dass eine umfassende ärztliche Aufklärung und eine Kostenaufstellung
bereits jetzt ärztlicher Alltag seien. Er begrüßte aber, dass alle
ÄrztInnen mit entsprechender Ausbildung Schönheitsoperationen
durchführen dürfen werden.
Abgeordnete Schwentner bedauerte, dass das Verbot von
Schönheitsoperationen nicht bis zum 18. Lebensjahr verankert wird.
Ihr zufolge wird die Wirksamkeit des Gesetzes überdies stark davon
abhängen, welche Mindestausbildungsstandards für ÄrztInnen von der
Ärztekammer vorgeschrieben werden.
Einig waren sich die Abgeordneten darin, dass Auswüchsen wie der
Verlosung von Schönheitsoperationen in Diskotheken oder Maturareisen
mit inkludierten Schönheitsoperationen ein Riegel vorgeschoben werden
müsse. Von derartigen Praktiken berichteten neben Karlsböck auch die
Abgeordneten Johann Maier (S) und Erwin Rasinger (V). Maier warnte
auch vor "Schnäppchenwerbung" im Internet und wies darauf hin, dass
es bei Konsumentenschutzeinrichtungen zuletzt eine erhöhte Anzahl von
Beschwerden nach Schönheitsoperationen wegen mangelnder Aufklärung
gegeben habe.
Gesundheitsminister Alois Stöger hob hervor, dass sich die
österreichische Ärztekammer bei den Verhandlungen für hohe
Qualitätsstandards für Schönheitsoperationen stark gemacht habe. Er
selbst erwartet sich durch den Gesetzentwurf eine massive
Qualitätsverbesserung bei Schönheitsoperationen, wobei er etwa die
vorgesehene Nachdenkfrist zwischen Aufklärung und
Operationseinwilligung für besonders wichtig erachtet. Was erlaubte
"medizinische Eingriffe" durch Gewerbetreibende betrifft, will sich
Stöger dafür einsetzen, dass solche Fragen künftig im
Gesundheitsausschuss diskutiert werden.
Gegenüber Abgeordnetem Wolfgang Spadiut (B) versicherte Stöger,
übliche Eingriffe wie die Korrektur von "Hasenscharten" und von weit
abstehenden Ohren oder plastische Operationen nach Unfällen im
Jugendalter würden nicht unter das Verbot von Schönheitsoperationen
für Jugendliche unter 16 fallen. Ihm zufolge ist auch eine
Doppelbestrafung von ÄrztInnen ausgeschlossen, gegebenenfalls habe
das Strafgesetzbuch Vorrang vor Verwaltungsstrafen. Entsprechende
Befürchtungen hatte zuvor Abgeordneter Karlsböck geäußert.
Neue Regelungen für medizinische Assistenzberufe
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ passierte eine
Regierungsvorlage zur Etablierung moderner Berufs- und
Ausbildungsregelungen für medizinische Assistenzberufe den Ausschuss.
Konkret geht es etwa um den medizinisch-technischen Fachdienst sowie
die Tätigkeit von Operations- und OrdinationsgehilfInnen. Künftig
fallen alle einschlägigen Tätigkeiten unter die medizinischen
Assistenzberufe, wobei eine aufeinander abgestimmte, leicht
kombinierbare Ausbildung vorgesehen ist. So wird es für den
Krankenanstaltenbereich etwa möglich sein, die Ausbildung zur
"Operationsassistenz", zur "Gipsassistenz" und zur "Röntgenassistenz"
zur medizinischen Fachassistenz zu kombinieren.
Insgesamt sind im Gesetz sieben fachspezifische Berufsfelder
verankert: neben den bereits genannten gehören dazu auch die
"Desinfektionsassistenz", die "Laborassistenz", die
"Obduktionsassistenz" und die "Ordinationsassistenz". Die Ausbildung
umfasst, je nach Berufsfeld, zwischen 650 und 1.300 Stunden.
Der Erwerb der medizinischen Fachassistenz setzt auch das Verfassen
einer Fachbereichsarbeit voraus, AbsolventInnen steht der Zugang zur
Berufsreifeprüfung offen.
Gleichzeitig mit den neuen Regelungen für medizinische
Assistenzberufe erhalten SportwisschenschafterInnen neue Befugnisse.
Sie können künftig in Rehabilitationseinrichtungen unterstützend zu
ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen für Trainingstherapie eingesetzt
werden. Bisher durften sie grundsätzlich nur mit gesunden Menschen
arbeiten.
Im Rahmen der Debatte kritisierte Abgeordneter Andreas Karlsböck (F),
dass die Ausbildungsdauer für die Ordinationsassistenz von 1.000
Stunden auf 650 Stunden reduziert wurde. Er zeigte überdies kein
Verständnis für die seiner Meinung nach zu weit gehenden Befugnisse
von RöntgenassistentInnen. Karlsböck gab zu bedenken, dass für
Radiotechnologie eine eigener akademischer Studienlehrgang geschaffen
wurde, mit dem Berufsfeld "Röntgenassistenz" werde dieser Schritt
konterkariert.
Die anderen Fraktionen begrüßen den Gesetzentwurf hingegen. So sprach
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) von einem "sehr wichtigem, sehr
engagiertem und sehr gutem Gesetz" und zeigte sich über dessen
Zustandekommen nach langwierigen Verhandlungen erfreut. Auch nach
Ansicht von Abgeordneter Sabine Oberhauser (S) ist ein guter
Kompromiss gelungen, sie hob insbesondere die Durchlässigkeit
zwischen den einzelnen Berufsfeldern hervor. Abgeordnete Ursula
Haubner (B) sieht eine wichtige Aufwertung der ehemaligen
medizinischen Hilfsberufe. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) bewertete
das Gesetz trotz einzelner Mängel als "riesigen Fortschritt", auch
wenn man es, wie er meinte, nicht allen Recht machen könne.
Zur den auch von Abgeordnetem Grünewald hinterfragten Befugnissen von
RöntgenassistentInnen merkten Abgeordnete Oberhauser und
Gesundheitsminister Stöger an, es gehe nur um einfache,
standardisierte Routineröntgen. Sollte es hier nicht doch noch zu
einer gesetzlichen Klarstellung kommen, will Stöger in der
Ausbildungsverordnung entsprechende Vorgaben festschreiben. Generell
machte Stöger darauf aufmerksam, dass seit rund 20 Jahren über die
Aufwertung der medizinischen Hilfsberufe diskutiert wird, er hält es
für dringend notwendig, in diesem Bereich "Qualität hineinzubringen".
Wie der Minister unterstrich, gibt man damit gerade auch vielen
Frauen neue Ausbildungsmöglichkeiten.
Dass die Ausbildungsstunden für OrdinationsassistentInnen von 1.000
Stunden auf 650 Stunden herabgesetzt wurden, begründete Abgeordneter
Rasinger nicht zuletzt damit, dass man auch Wiedereinsteigerinnen
berufliche Perspektiven bieten wollte. Seiner Meinung nach bewähren
sich ältere Ordinationsgehilfinnen bestens.
Die neuen Befugnisse für SportwissenschafterInnen wurden auch von den
Freiheitlichen positiv bewertet.
Tierärztekammer wird gänzlich neu strukturiert
Mit einer umfassenden Neustrukturierung der Tierärztekammer reagiert
die Politik darauf, dass sich das Berufsbild von TierärztInnen in den
letzten Jahrzehnten stark geändert hat. So sind mittlerweile in der
Nutztierbetreuung Praxisgemeinschaften und Großpraxen mit
Angestellten üblich, parallel dazu ist die Nachfrage nach
Kleintierpraxen stark gestiegen. Ebenso haben sich neue tierärztliche
Berufsfelder, etwa im Bereich der Labordiagnostik und der
Zoonosenbekämpfung, entwickelt.
Der von der Regierung vorgelegte und vom Gesundheitsausschuss unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit S-V-G-B-Mehrheit
gebilligte Gesetzentwurf sieht im Hinblick auf diese Entwicklung
unter anderem die Schaffung von getrennten Abteilungen für
selbständig tätige TierärztInnen und für angestellte TierärztInnen
vor, um die Wahrnehmung der beruflichen Interessen der jeweiligen
Gruppe besser zu gewährleisten. Damit werden auch die Voraussetzungen
für den Abschluss eines Kollektivvertrags für angestellte
TierärztInnen geschaffen. Weitere Adaptierungen betreffen das
Wahlrecht, die Befugnisse der Kammer, die Aufgaben der Kammerorgane,
das Aufsichtsrecht und die Wohlfahrtseinrichtungen. Ebenso wird das
tierärztliche Disziplinarverfahren neu geregelt.
Gemäß dem von den Koalitionsparteien im Zuge der Verhandlungen
eingebrachten Abänderungsantrag werden in den Bundesländern
Schlichtungsgremien eingerichtet sowie ein Kontrollausschuss
etabliert, der die ursprünglich vorgesehenen Rechnungsprüfer ersetzen
soll. Außerdem wird der Delegiertenversammlung die Möglichkeit
gegeben, die von ihr gewählten Organe mit Zweidrittelmehrheit wieder
abzuberufen. Den LandesstellenpräsidentInnen wird zur Beratung ein
Landesausschuss zur Seite gestellt.
Mit den vorgenommenen Abänderungen griffen die Abgeordneten auch
einige Anliegen einer Gruppe von TierärztInnen auf, die im Vorfeld
der Beratungen massiv gegen den Gesetzentwurf protestiert und diesen
Protest mit einer Petition an den Nationalrat bekräftigt hat. Der
zentralen Forderung der Petition, mit dem Gesetzesbeschluss
zuzuwarten, um einen umfassenden Meinungsbildungsprozess innerhalb
der Kammer zu ermöglichen, trugen die Abgeordneten jedoch nicht
Rechnung.
Das neue Gesetz wurde nicht nur von den Koalitionsparteien, sondern
auch von Grünen und vom BZÖ befürwortet. Die Abgeordneten hoben
insbesondere die Stärkung der Position von angestellten TierärztInnen
hervor, die, wie Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) meinte, derzeit
teilweise mit prekären Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert
seien.
Für die Querelen innerhalb der Tierärztekammer zeigten die
Abgeordneten wenig Verständnis. So äußerte Abgeordneter Dietmar Keck
(S) den Verdacht, dass es den KritikerInnen vorrangig darum gehe,
einen Mindestlohn für angestellte TierärztInnen zu verhindern und
mehr Zugriff auf den gut dotierten Wohlfahrtsfonds zu gewinnen.
Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B), selbst Tierarzt, meinte überhaupt,
er schäme sich für das, was ein Teil seiner KollegInnen aufgeführt
habe. Die "Landesfürsten" in der Kammer könnten nicht machen, was wie
wollten.
Dennoch kamen die Abgeordneten der Kritikergruppe durch einzelne
Abänderungen am Gesetzentwurf entgegen. So wird, wie Abgeordneter
August Wöginger (V) erläuterte, ein Kontrollmechanismus für den
Wohlfahrtsfonds eingerichtet, auch wird die Möglichkeit zur Abwahl
von Organen geschaffen. Abgeordneter Karl Donabauer sprach in diesem
Sinn von einem richtigen Gesetz, das die Situation gegenüber dem Ist-
Stand deutlich verbessere.
Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf lediglich von den Freiheitlichen.
Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) begründete diesen
Schritt damit, dass das Gesetz, abgesehen von der ihrer Meinung nach
nicht optimalen Gesetzeswerdung, keinen Mindestlohn für angestellte
Tierärzte vorsehe. Auch die Änderung bei der Verwaltung des
Wohlfahrtsfonds macht für sie keinen Sinn.
Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) und Gesundheitsminister Alois
Stöger hielten dem entgegen, dass Mindestlöhne in keiner Branche
gesetzlich verankert seien. Oberhauser zufolge wurde in dieser Frage
außerdem bereits eine Einigung erzielt: Im ersten vollen Berufsjahr
sind demnach 2.000 €, ab dem dritten Berufsjahr 2.300 € vorgesehen.
Stöger appellierte an die FPÖ, ihre Ablehnung zu überdenken.
(Fortsetzung Gesundheitsausschuss)
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