• 20.06.2012, 15:28:25
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  • OTS0261 OTW0261

Gesundheitsausschuss - Oberhauser: Moderne, qualitätsgesicherte Ausbildung für medizinische Assistenzberufe

Schönheits-OP-Gesetz mit besonderem Schutz für Jugendliche

Wien (OTS/SK) - "Es ist Gesundheitsminister Alois Stöger gelungen,
die Regelungen für medizinische Assistenzberufe - die aus dem Jahr
1961 stammen - grundlegend zu modernisieren und aktuellen
Erfordernissen anzupassen", erklärte SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine
Oberhauser zur heutigen Beschlussfassung des Medizinischen
Assistenz-Berufe-Gesetz (MAB-Gesetz) im Gesundheitsausschuss. Mit dem
neuen MAB-Gesetz wurden aus den bisherigen Sanitätshilfsdiensten und
dem medizinischen technischen Fachdienst neue Berufsbilder und
Ausbildungen entwickelt, die für die Berufsangehörigen mehr
Durchlässigkeit sowie eine qualitätsgesicherte Ausbildung bieten.
"Zudem beschließen wir heute klare Regeln für Schönheitsoperationen
mit einem besonderen Schutz von Jugendlichen, einem Werbeverbot und
klaren Bestimmungen, welche Ärzte diese Operationen durchführen
dürfen", so Oberhauser. ****

Durch das neue Gesetz werden folgende Berufsbilder geschaffen:
Operationsassistenz, Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz,
Laborassistenz, Obduktionsassistenz, Ordinationsassistenz,
Röntgenassistenz und Medizinische Fachassistenz. Diese neuen
Assistenzberufe starten mit einem gemeinsamen Basismodul,
anschließend wird mit berufsspezifischen Aufbaumodulen eine fundierte
Ausbildung mit hoher Qualität geschaffen. Endlich werde den bisher
unter "Hilfsarbeiten der Sanitätsdienste" laufenden Tätigkeiten die
notwendige Anerkennung zuteil.

Es werden auch Regelungen für die Tätigkeiten von
SportwissenschafterInnen im Bereich der Trainingstherapie geschaffen,
sie sollen künftig ergänzend und unterstützend zu
PhysiotherapeutInnen in Rehabilitationseinrichtungen arbeiten können.

Oberhauser ist erfreut, dass beim neuen Gesetz zu
Schönheitsoperationen künftig Jugendliche besonders geschützt sind:
Für unter 16jährige sind Eingriffe ohne medizinische Indikation
aufgrund der Gefahren für die noch im Wachstum befindlichen
Jugendlichen völlig verboten. Bei 16-18jährigen ist vor einem
Eingriff eine verpflichtende psychologische Beratung, die
Einwilligung durch Erziehungsberechtigte sowie eine Wartefrist von
mindestens vier Wochen zwischen Einwilligung und Operation
vorgesehen.

Wichtig sei auch, so die SPÖ-Gesundheitssprecherin, dass
Schönheitsoperationen in Zukunft nur mehr Fachärzten für Plastische,
Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt sind. Das Gesetz
enthält auch verschärfte Werbebeschränkungen. "Österreich ist damit
das dritte europäische Land, das eine derartige gesetzliche Regelung
bekommt - ein echter Fortschritt für die Patientinnen mit mehr
Transparenz, mehr Aufklärung und Qualität", so Oberhauser. (Schluss)
gd

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum

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