• 20.06.2012, 14:50:15
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Familienausschuss: Die Kurzvarianten des Kinderbetreuungsgeldes Wolfgang Mazal präsentiert Evaluierungsstudie

Wien (PK) - Die beiden neuen Kurzvarianten des Kinderbetreuungsgeldes
(KBG), die im Jahr 2010 eingeführt und inzwischen von fast 25 % der
Mütter bzw. Väter gewählt werden, standen im Mittelpunkt einer
Aussprache zum Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" im
heutigen Familienausschuss.

Universitätsprofessor Wolfgang Mazal präsentierte dazu eine aktuelle
empirische Studie, die auf einen hohen Zufriedenheitsgrad bei den
BezieherInnen dieser familienpolitischen Maßnahme schließen lässt.
Bundesminister Reinhold Mitterlehner war überzeugt davon, dass die
Grundrichtung des KBG-Modells, das insgesamt fünf Varianten anbietet,
stimmt, Verbesserungen - wie zum Beispiel bei der Zuverdienstgrenze -
aber möglich sind.

Neben der aktuellen Aussprache standen noch eine Reihe von
oppositionellen Entschließungsanträgen auf der Tagesordnung, die
nicht nur die Ausweitung des Kinderbetreuungsgeldes (FPÖ) zum Thema
hatten, sondern auch die Schaffung einer Bundeskompetenz im Bereich
Elementarpädagogik (Grüne), die Ausbildung und Bezahlung von
Tageseltern (BZÖ), die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes (BZÖ)
sowie eine Bundes-Rahmenregelung für Fälle von Kindeswohlgefährdung
(BZÖ).

Mazal: Hohe Zufriedenheitsrate bei Inanspruchnahme der Kurzvarianten

Der Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung
(ÖIF), Universitätsprofessor Wolfgang Mazal, wurde als Experte in den
Ausschuss eingeladen, um die Ergebnisse der Evaluierungsstudie über
die beiden Kurzvarianten des Kinderbetreuungsgelds (12 plus 2 Monate)
- die wesentlichste Neuerung der KBG-Reform 2010 - zu präsentieren.
Damit wurde das bislang bestehende Pauschalsystem durch ein
Einkommensersatzsystem ergänzt. Durch die Bindung des KBG an eine
bisherige Erwerbstätigkeit sollten vor allem die männlichen Partner
und gut verdienende Frauen in den Fokus genommen werden. Parallel
dazu wurde eine gleich lange Pauschalvariante (12+2) eingeführt, die
jedoch unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten
Erwerbstätigkeit ist.

Professor Mazal erläuterte eingangs, dass die Daten auf einer
empirischen Studie basieren und ca. 1.000 Personen im Rahmen einer
Telefonumfrage erfasst wurden. Die Erhebung fand im September 2011
statt, als das jüngste Kind maximal 20 Monate alt war. Was die
Inanspruchnahme angeht, so wurden finanzielle Gründe als Hauptmotiv
für die Wahl einer 12+2 Bezugsvariante angegeben. Beim
einkommensabhängigen Modell (80 % des Gehalts bzw. maximal rund 2.000
€ monatlich) konnte man feststellen, dass eher Personen, die in
Österreich geboren wurden und einen höheren Bildungsabschluss, eine
geringere Kinderzahl, ein höheres vorheriges Einkommen und eine
unselbständige Erwerbstätigkeit aufweisen, darauf zurückgreifen. Bei
der Pauschalvariante (rund 1.000 € monatlich) ergibt sich ein genau
umgekehrtes Bild: niedriger Bildungsabschluss, höhere Kinderzahl,
niedriges vorheriges Einkommen, Österreich ist nicht Geburtsland,
selbständige Tätigkeit.

Bezüglich der realen Väterbeteiligung informierte Mazal darüber, dass
diese in der vorliegenden Stichprobe bei 32,6 % liegt. Väter
partizipieren primär am KBG-Bezug, weil sie mehr Zeit mit ihrem Kind
verbringen wollen. Sie tun dies überwiegend (67,5 %) für einen
Zeitraum von zwei Monaten, und meistens dann, wenn das Kind ein Jahr
alt ist (47,6 %). Es werden primär finanzielle und berufliche
Argumente angeführt, wenn sich der Partner nicht am KBG-Bezug
beteiligt: Entweder fürchtet man einen beruflichen Schaden (28,7 %)
oder die finanzielle Lage erlaubt es nicht (24,6 %). Generell könne
man jedoch sagen, so Mazal, dass drei Viertel der BezieherInnen mit
der von ihnen getroffenen Wahl sehr zufrieden sind. Hätte es die
beiden neuen Kurzvarianten nicht gegeben, so präferieren die
befragten Personen eindeutig das Modell 15+3 Monate (ca. 800 Euro
monatlich) als Alternative, ergibt die Umfrage.

Mitterlehner: KBG-Modelle werden gut angenommen; kein großer
Änderungsbedarf

In einer einleitenden Stellungnahme ging Familienminister Reinhold
Mitterlehner zunächst auf einige aktuelle Themen aus seinem
Ressortbereich ein. Es sei klar, dass sich alle eine Ausweitung der
Leistungen für die Familien in Österreich wünschen, meinte er, aber
angesichts eines sich in Umsetzung befindlichen Konsolidierungspakets
sei dies sehr schwierig. Auf jeden Fall sollte es seiner Meinung nach
zu einer Vereinfachung des Systems der Familienleistungen kommen, an
einem entsprechenden Vorschlag werde in seinem Haus bereits intensiv
gearbeitet.

Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung, wo es nicht
einfach darum gehe, einen generellen Ausbau zu forcieren, da auch die
qualitative Umsetzung in den einzelnen Bundesländern damit Schritt
halten müsse. Dies betreffe Fragen wie die Weiterentwicklung der
Ausbildung der KindergartenpädagogInnen und der Hilfskräfte, die
Gruppengrößen und die Öffnungszeiten, gab er zu bedenken. Er hoffe
aber, dass noch im Sommer eine Vereinbarung mit den Ländern erzielt
werden kann.

Um die Väterbeteiligung weiter auszubauen, müsse ein
gesellschaftlicher Bewusstseinsprozess eingeleitet werden, so
Mitterlehner, den er durch diverse Aktivitäten zu unterstützen
versuche. Als Beispiele nannte er die Bundesländertournee mit
Professor Mazal, die Sozialpartner-Charta, das Audit Beruf und
Familie sowie den Beruf und Familie-Index.

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) sah ein Problem darin, dass sich
die Familien relativ rasch für ein Kinderbetreuungsmodell entscheiden
müssen. Außerdem wünschte sie sich eine Anpassung des
Kündigungsschutzes an die KBG-Bezugszeiten sowie eine Gleichstellung
der AlleinerzieherInnen. Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) wollte
wissen, welche Gründe es gibt, dass sich noch immer wenig Väter an
der Kinderbetreuung beteiligen, während Abgeordnete Gisela Wurm (S)
das Stadt-Land-Gefälle bei der Kinderbetreuung ansprach. Abgeordnete
Daniela Musiol (G) dankte für die informative Studie, die sie als
Bestätigung des Modells der Grünen sah. Abgeordnete Ursula Haubner
(B) hielt das derzeitige Modell für zu kompliziert; ihre
Fraktionskollegin Martina Schenk sah es als problematisch an, dass
der Anspruch auf den Bezug des einkommensabhängigen KBG an eine
vorherige ununterbrochene Beschäftigung im Ausmaß von sechs Monaten
gekoppelt ist. Abgeordnete Christine Marek (V) sprach sich gegen eine
Abschaffung der Zuverdienstgrenze aus, weil damit die Intention, mehr
Männer davon zu überzeugen, sich an der Kinderbetreuung effektiv zu
beteiligen, unterlaufen würde. Ihr Fraktionskollege August Wöginger
(V) trat für die Beibehaltung aller fünf Varianten ein; die längste -
30 plus 6 Monate - werde noch immer von fast 50 % der Eltern gewählt.
Außerdem befürwortete er den Ausbau der Tageselternstrukturen vor
allem in den ländlichen Regionen.

Mazal und Mitterlehner gegen Ausdehnung des Kündigungsschutzes

Universitätsprofessor Wolfgang Mazal sprach sich strikt gegen eine
Ausdehnung des Kündigungsschutzes aus. Dies wäre ihm zufolge ein
Incentive, um genauso lange aus dem Berufsleben auszuscheiden, so
lange das Kindergeld bezogen wird. Es müsse allerdings klar darüber
informiert werden, dass man zwar drei Jahre beim Kind bleiben kann,
der Job aber nur zwei Jahre gesichert ist. Damit bleibe noch genügend
Zeit, um sich quasi im Übergangsjahr, alles weitere - wie den
Berufseinstieg, die Kinderbetreuung etc. - zu organisieren.

Hinsichtlich der Beteiligung der Männer an der Kinderbetreuung,
ortete Mazal die Probleme eher beim Arbeitgeber und den Vorgesetzten,
als bei den jungen Vätern. Überall dort, wo Firmenchefs die
Männerkarenz fördern, wird sie auch besser angenommen. Die jungen
Männern sind daher seiner Meinung nach die falschen Adressaten. Er
persönlich trete auch für eine generelle Abschaffung der
Zuverdienstgrenze ein, da sie keine Lenkungsmaßnahme darstelle und
weil die Menschen nicht zu einer bestimmten Art der Kinderbetreuung
gezwungen werden sollten. Außerdem ist es auch schon bisher für
niedrigere EinkommensbezieherInnen möglich, neben dem Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes einem Vollerwerb nachzugehen, gab er zu
bedenken.

Minister Mitterlehner unterstrich noch einmal, dass alle fünf
Varianten des Kinderbetreuungsgeld-Modells erhalten bleiben sollen.
Auch wenn Verbesserungen möglich sind, so glaube er, dass Österreich
damit im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt ist.

Einer Ausweitung des Kündigungsschutzes stand er ablehnend gegenüber,
weil damit auch nur eine scheinbare Sicherheit gewonnen wäre. Die
Praxis belege, dass ein möglichst frühzeitiger Kontakt zwischen
karenzierten ArbeitnehmerInnen und den Unternehmen, z.B. in der Form
von Teilnahme an Firmenveranstaltungen oder Zugang zum Email-Verkehr,
einen zufriedenstellenden Berufseinstieg für beide Seiten fördere.
Mitterlehner wies auch noch darauf hin, dass die KBG-BezieherInnen
der längsten Variante eine automatische Verständigung vor dem zweiten
Geburtstag des Kindes darüber erhalten, dass der Kündigungsschutz
ausläuft. Anders sieht es seiner Meinung nach bei der
Zuverdienstgrenze aus, wo noch weiter diskutiert werden soll und
eventuell eine Änderung ins Auge gefasst werden könne. (Fortsetzung
Familienausschuss)

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