- 19.06.2012, 12:20:30
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Regner: "Marktmissbrauch ist strafbar - soll 10 Prozent des Umsatzes kosten!"
SPÖ-Europaabgeordnete als sozialdemokratische Verfasserin der Stellungnahme im Rechtsausschuss für eindeutigen Rechtsrahmen
Wien (OTS/SK) - Heute, Dienstag wurden im Rechtsausschuss des
Europäischen Parlaments zwei weitere wichtige Dossiers für die so
notwendige Finanzmarktregulierung abgestimmt. Konkret handelt es sich
um Regeln gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulation
(Marktmissbrauch) sowie um strafrechtliche Sanktionen für
Insider-Geschäfte und Marktmanipulation. Die SPÖ-Europaabgeordnete
Evelyn Regner ist bei beiden Themen sozialdemokratische Verhandlerin
der Stellungnahmen im Rechsausschuss: "Mir sind strenge Richtlinien
in diesem Bereich wichtig, um abschreckende Strafen zu schaffen und
so unverantwortliches Handeln und daraus resultierende künftige
Finanzkrisen möglichst zu verhindern. Es ist für mich unverständlich,
dass liberale und konservative Abgeordnete wieder dazu beigetragen,
diese Vorschläge zu verwässern und Ausnahmetatbestände zu
schaffen."****
Bei der Verordnung gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulation wird
die bereits bestehende Richtlinie aus 2003 in eine Verordnung
umgewandelt, um EU-weit zu mehr Klarheit beizutragen und einheitliche
Regeln zu schaffen. Dabei werden auch die bestehenden Lücken bei
Rohstoffderivaten geschlossen. "Eine Anhebung der Offenlegungspflicht
von 20.000 Euro im Kommissionsvorschlag auf 100.000 Euro ist nicht
akzeptabel. Bereits in der bestehenden Richtlinie sind keine
Schwellen bei Managertransaktionen, daher bin ich gerade heute gegen
eine Aufweichung", stellt Regner, stv. Vorsitzende im Rechtausschuss,
klar. Sie spricht sich beim Strafrahmen gegen eine Obergrenze von
fünf Millionen Euro aus und will stattdessen 10 Prozent des
Gesamtumsatzes "als abschreckenden Wert" so wie von der Kommission
vorgeschlagen anwenden und fordert Justizministerin Karl auf, sich
auch im Rat dafür auszusprechen.
Für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, sollen jetzt auch
europaweit einheitliche Straftatbestände geschaffen werden. Regner:
"Ich habe mit meinen Änderungen im Rechtsausschuss auch darauf
abgestellt, die grobe Fahrlässigkeit bei Marktmanipulation und
Insiderhandel unter Strafe zu stellen. Die handelnden Akteure am
Finanzmarkt sind hoch spezialisiert und Experten in ihrem Fach, daher
müssen sie bei Außerachtlassen der gehörigen Sorgfalt bestraft
werden. Justizministerin Karl soll im Rat darauf drängen, dass sich
auch Irland und Großbritannien an der Richtlinie beteiligen,
Ausnahmeregelungen sind nicht mehr länger vertretbar."
Zum Hintergrund: Ein Insider-Geschäft ist gegeben, wenn eine Person,
die über kursrelevante Insider-Informationen verfügt, mit den
betreffenden Finanzinstrumenten Handel treibt. Marktmanipulation
liegt vor, wenn eine Person die Kurse von Finanzinstrumenten durch
Praktiken wie die Verbreitung falscher oder irreführender
Informationen künstlich manipuliert und mit den betreffenden
Instrumenten Geschäfte tätigt, um einen Gewinn zu erzielen. Gemeinsam
werden diese Praktiken als Marktmissbrauch bezeichnet. Die
Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die verhängten
strafrechtlichen Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend
sind. (Schluss) up
Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
[email protected]
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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