- 05.06.2012, 18:28:48
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Ringen um Stabilität in der Eurozone EU-Unterausschuss zu Euro-Bonds und koordinierter Budgetpolitik
Wien (PK) - Man werde zu einer Vertiefung der EU-Fiskalpolitik
kommen, wobei die Budgethoheit der Mitgliedstaaten gewahrt werde,
zeigte sich Finanzministerin Maria Theresia Fekter im heutigen EU-
Unterausschuss des Nationalrates überzeugt. Sie hielt dies auch im
Interesse der Stabilitätssicherung in der Euro-Zone für unabdingbar.
Wer sich an die Spielregeln hält, der wird frei in seinen Handlungen
bleiben, wer nicht, muss Freiheiten abgeben, machte sie
unmissverständlich klar. Sie bekannte sich zur
Haushaltskonsolidierung und zu Wachstumsstrategien durch Mittel der
Strukturfonds und der EIB. Darüber hinaus plane die EU zusätzliche
Wachstumsimpulse, wobei sich Österreich besonders beim Kampf gegen
die Jugendarbeitslosigkeit engagiere.
Damit im Zusammenhang stand auch die Diskussion um die Euro-Bonds.
Eine rasche Einführung einer derartigen Stabilitätsanleihe ist für
die Ministerin nicht realistisch. Dazu bedürfe es einer dichteren
Fiskalunion und einer Budgetüberwachung mit rigiden
Durchführungsbestimmungen, die auch Sanktionen umfassen. Derzeit gebe
es aber bei der Budgetüberwachung keine gemeinsame Vorgangsweise.
Euro-Bonds würden somit dazu führen, dass sich Länder mit guter
Bonität wie Österreich wesentlich teurer refinanzieren müssten.
Fekter sprach sich auch für die Fortführung der Hartwährungspolitik
aus. "Wir haben den starken Schilling nur gegen einen starken Euro
ausgetauscht, eine schwache Währung wollen wir nicht" reagierte sie
auf Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), der eingeworfen hatte, dass die
USA und Großbritannien zwar schlechtere wirtschaftliche Eckdaten als
Europa vorweisen, aber aufgrund der Politik der FED und der Bank of
England mehr Liquidität der Märkte ermöglichen und daher besser von
den Finanzmärkten bewertet würden. Sein Klubkollege Hannes Weninger
ergänzte dazu, das derzeitige enge Aufgabengebiet der EZB sei nicht
"gottgewollt", es gehe auch um die Wirtschaftsbelebung und
Arbeitsplatzsicherung. Großbritannien habe mit einer steigenden
Inflation zu kämpfen, warnte Fekter, in Österreich sei es gelungen,
die Inflationsraten zurückzuführen. Man tue gut daran, die FED und
die Bank of England nicht als Vorbild für die EZB heranzuziehen und
deren Tätigkeit weiter auf die Wahrung der Preisstabilität zu
konzentrieren, sagte sie, räumte aber gleichzeitig ein, dass man in
der jüngsten Vergangenheit die Möglichkeiten der EZB pragmatisch
ausgedehnt habe, um größere Ansteckungen auf dem Markt zu vermeiden.
Grundlage für die Diskussion waren einerseits das Grünbuch der
Kommission über die Durchführbarkeit der Einführung von
Stabilitätsanleihen (Euro-Bonds) sowie zwei Verordnungsentwürfe zur
strikteren wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von
Mitgliedstaaten, die sich in Schwierigkeiten befinden. Auch plant die
Kommission, bei den Ratingagenturen Maßnahmen zu mehr Transparenz zu
setzen.
Verteuern oder verbilligen Euro-Bonds die Refinanzierung?
Uneinigkeit herrschte zwischen Finanzministerin Maria Theresia Fekter
und Abgeordnetem Kai Jan Krainer (S) in der Frage, ob die Einführung
von Euro-Bonds die Refinanzierung für Österreich verteuern oder
verbilligen würde. Krainer wies aus Studien hin, wonach die Zinsen
für Österreich durch Euro-Bonds sinken würden. Fekter entgegnete,
diese Studien gingen von einer völligen Haushaltsdisziplin aller
Euro-Länder aus. Sie bezweifelte zudem, dass eine strenge Fiskalunion
in naher Zukunft möglich ist. Die Finanzministerin machte auch darauf
aufmerksam, dass das Parlament bei Euro-Bonds keine Mitwirkungsrechte
habe. Dies stehe diametral zu den Forderungen der Abgeordneten nach
weitreichenden Mitspracherechten beim ESM.
Die EU-Kommission hat zu der gegenständlichen Frage ein Grünbuch
erstellt, in dem Optionen und Risiken für die Einführung von
gemeinsamen Staatsanleihen, kurz Euro-Bonds, geprüft werden. Diese
sollten das Finanzsystem der Eurostaaten stärken und die Geldpolitik
der EZB erleichtern. Die Risiken eines gemeinsamen
Schuldenmanagements müssten jedoch durch eine verstärkte Überwachung
bei Budgeterstellung und -vollzug in den Euroländern sowie durch
regelmäßige Berichterstattung möglichst gering gehalten werden, hält
die Kommission fest.
In ihrem Grünbuch beschreibt die Kommission drei Möglichkeiten, mit
denen Stabilitätsanleihen im Euroraum eingeführt werden könnten.
Euro-Bonds mit einer Garantie für die Schulden aller Mitgliedstaaten
würden zwar uneingeschränkte Refinanzierung sichern, allerdings
bestünde dann das Risiko eines "Moral Hazard", also dass Staaten sich
auf Kosten anderer verschulden. Jedenfalls wäre für diese Variante
eine Vertragsänderung notwendig, da derzeit ein vertragliches Bail-
out-Verbot besteht. Wenn Euro-Bonds mit einer gesamtschuldnerischen
Garantie den nationalen Verkauf von Anleihen teilweise ersetzen, die
restliche Finanzierung der Emissionen aber weiterhin über
Staatsanleihen mit nationalen Garantien erfolgt, wäre das Risiko
eines "Moral Hazard" geringer, führt die Kommission aus. Um bei
beiden Optionen ein gutes Rating der Stabilitätsanleihen abzusichern,
sei die Mitwirkung einer hohen Anzahl an AAA-Mitgliedsstaaten
entscheidend. In einer dritten Variante für Euro-Bonds übernimmt ein
Mitgliedsstaat nur für einen Teil der Schulden anderer Länder
Garantien. Damit wäre zwar das Risiko mangelnder Schuldendisziplin
von Nationalstaaten deutlich reduziert, doch käme die Bonität von
Niedrigzinsstaaten den Ländern mit hoher Risikoprämie in viel
geringerem Maß zugute.
Aus Sicht der Finanzministerin wären die beiden letzten Optionen im
Rahmen einer vertieften Fiskalpolitik im Euroraum durchaus zu prüfen.
Auch Abgeordneter Martin Bartenstein (V) wertete die zweite und
dritte Variante der Euro-Bonds, bei denen die Garantien nur bis zu
einem gewissen Schuldenstand von Euroländen gewährt würden, als die
sinnvollsten. Notwendige Voraussetzungen für Euro-Bonds seien laut
Bartenstein eine gemeinsame Haushaltspolitik und die zentrale
Kontrolle der Haushaltsdisziplin von Eurostaaten. Nationale
Kompetenzen müssten dann natürlich auf die europäische Ebene
übertragen werden, merkte er an.
Ebenfalls für eine verstärkte Kooperation und Kontrolle der
Budgetpolitik im Euro-Raum sprach sich Abgeordnete Christine Muttonen
(S) aus und plädierte zudem für mehr Investitionen in Forschung,
Bildung und Infrastruktur, um Beschäftigung und Wachstum zu
gewährleisten. Durch gemeinsame Staatsanleihen würden die
europäischen Finanzen stabilisiert, der Euro-Raum widerstandsfähiger
gegen Spekulationen gemacht, die weltweite Rolle des Euro als
Reservewährung gestärkt und seine Abhängigkeit vom Dollar reduziert,
wodurch sich wiederum geringere Zinsen ergäben, so Muttonen. Aus
diesen Gründen würden auch Länder wie Österreich und Deutschland von
Euro-Bonds profitieren. Als wichtig erachtete sie für gemeinsame
Staatsanleihen jedoch entsprechende Rahmenbedingungen wie eine
nachhaltige, verlässliche und solide Haushaltspolitik sowie
transparente und demokratisch legitimierte Regeln zur Sicherung
nationalstaatlicher Budgetdisziplin.
Ein teilweises Ersetzen nationaler Emissionen (Red Bonds) durch Euro-
Bonds (Blue Bonds) beschrieb Abgeordneter Alexander Van der Bellen
(G) als die realistischste Variante für europaweite Staatsanleihen.
Durch eine strikte Limitierung des Blue Bonds-Marktes ergäben sich
genügend Anreize für die Teilnahme von Mitgliedstaaten. Zur
technischen Abwicklung der Eurobonds ist für den Ökonomen eine
unabhängige Agentur nötig, von der die Kredite aufgenommen und dann
weitergegeben werden. Hinsichtlich der für Euro-Bonds notwendigen
Änderung der EU-Verträge wiederholte der G-Abgeordnete die Forderung
seiner Fraktion nach der Einberufung eines Konvents.
Vehement gegen eine "Vergemeinschaftung der Schulden" sprach sich
Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) aus. Vielmehr müsste finanzielle
Stabilität in der Eurozone geschaffen werden. Von Podgorschek und
seinem Parteikollegen Andreas Karlsböck auf die unterschiedlichen
Positionen österreichischer Regierungsmitglieder zur europäischen
Fiskalpolitik angesprochen, antwortete Fekter, die österreichische
Bundesregierung bekenne sich klar zur Haushaltskonsolidierung in der
Eurozone. Außerdem unterstütze die Regierung eine EU-weite aktive
Wachstumspolitik, wie sie bereits durch die Europa 2020 Strategie in
Angriff genommen werde.
Starke Ablehnung gegen eine weitere Zentralisierung der EU-
Finanzpolitik äußerte Abgeordneter Gerhard Huber (B), da die
europäische Fiskalunion noch lange nicht ausgereift sei und die EU
nicht zu einem Zentralstaat werden dürfe. Die finanzielle Kontrolle
der EU funktioniere außerdem nicht, kritisierte der B-Mandatar und
verwies auf die finanziellen Missstände Griechenlands.
Mehr Kompetenzen der EU bei Durchsetzung der Haushaltsdisziplin
Um die Stabilität des Eurowährungsgebiets für die Zukunft sicher zu
stellen, ist die EU bemüht, eine engere wirtschafts- und
fiskalpolitische Kooperation sicher zu stellen, und hat dazu in der
Vergangenheit bereits einige legislative Maßnahmen, wie zum Beispiel
das so genannte "six pack", auf Schiene gebracht. Dazu gehört auch
der Stabilitätspakt.
Ein weiterer Schritt soll nun mit zwei Verordnungsvorschlägen ("two
pack") gesetzt werden. Sie sollen dazu führen, die geforderte
Haushaltsdisziplin besser durchzusetzen, erklärte Finanzministerin
Maria Theresia Fekter.
Die Kommission möchte durch die verstärkte Überwachung eines von
Stabilitätsproblemen bedrohten Landes das Überschlagen der Krise auf
andere EU-Länder verhindern. Angesichts der krisenbedingt deutlich
verschlechterten Haushaltsdefizite und Schuldenquoten in der
Währungsunion mussten einige Mitgliedstaaten bereits um finanzielle
Unterstützung ansuchen.
In Zukunft will die EU diese Länder regelmäßigen Stresstests und
Bewertungen unterziehen und Informationen über die Situation ihrer
Finanzinstitute und makroökonomischen Entwicklung erhalten. Der
betroffenen Mitgliedstaat soll in Kooperation mit der Kommission und
der EZB Maßnahmen ergreifen, um die (potentiellen) Ursachen der
Probleme zu beseitigen, so der Verordnungsvorschlag "über den Ausbau
der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von
Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf
ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder
bedroht sind". Werden negative Auswirkungen auf die Stabilität der
gesamten Eurozone befürchtet bzw. will ein Staat finanzielle Hilfe
beantragen, dann soll dieser gemeinsam mit der Kommission ein
makroökonomisches Anpassungsprogramm erstellen, mit dem Ziel, sich
selbst über die Kapitalmärkte wieder refinanzieren zu können.
Bei übermäßigen Haushaltsdefiziten sind laut Verordnungsvorschlag
"über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der
Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die
Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten
im Euro-Währungsgebiet" Maßnahmen vorgesehen, um frühzeitig eine
Politikänderung zu initiieren. Dazu gehört zunächst ein einheitlicher
Zeitrahmen für nationale Haushalte. Mittelfristige Fiskalrahmen und
Stabilitätsprogramme sollen bis 30. April, zentralstaatliche
Haushaltsplanentwürfe bzw. die wichtigsten Parameter für die
Subsektoren bis 15. Oktober veröffentlicht werden. Der
zentralstaatliche Haushalt muss bis 31. Dezember fixiert sein.
Darüber hinaus soll ein unabhängiges Gremium die Einhaltung
budgetrelevanter numerischer Fiskalregeln überwachen. Weiters sollen
bis 15. Oktober alle Mitgliedstaaten Übersichten über die
gesamtstaatliche Haushaltsplanung für das Folgejahr an die Kommission
und die Eurogruppe übermitteln. Spätestens bis Ende November ist laut
Vorschlag die Kommission verpflichtet, diese Übersichten zu
evaluieren, wobei im Falle signifikanter Verstöße die Überarbeitung
der vorläufigen Budgetpläne eingefordert werden kann. Strengere
Überprüfungen soll es für jene Staaten geben, die sich in einem
Verfahren bei übermäßigem Defizit befinden. Der Vorschlag sieht auch
vor, dass die Mitgliedstaaten bei Feststellung eines übermäßigen
Defizits künftig ein wirtschaftspolitisches Partnerschaftsprogramm
vorzulegen haben.
Österreich unterstützt im Sinne der Stabilität des Euroraumes
verstärkte haushaltsrechtliche Gemeinschaftsvorschriften. Zur
Koordinierung dieser Vorschriften im Inland soll das Stabilitätspaket
zwischen den österreichischen Gebietskörperschaften dienen.
Die Vorlagen wurden seitens der Abgeordneten grundsätzlich positiv
bewertet. Sie könnten eine Grundlinie dafür sein, von den
krisengeschüttelten südlichen Ländern mehr Flexibilität im Hinblick
auf die Übertragung von Kompetenzen an die EU einzufordern, meinte
etwa Abgeordneter Martin Bartenstein (V). Auch Abgeordneter Elmar
Podgorschek (F) befürwortete mehr Maßnahmen zur Einhaltung der
Budgetdisziplin, gleichzeitig ließ er aber keinen Zweifel daran, dass
sich die FPÖ gegen jeglichen Eingriff der europäischen Kommission in
die Budgethoheit der Nationalstaaten aussprechen werde.
Auf Grund von Detailfragen der Abgeordneten Kai Jan Krainer (S),
Alexander Van der Bellen (G) und Gerhard Huber (B) führte die
Ministerin aus, die EU habe einen klaren Rahmen für die zu
verwendeten Prognosedaten gesetzt. Für den im Entwurf genannten
unabhängigen Rat lägen noch keine detaillierten Vorstellungen vor, in
Österreich kämen ihrer Ansicht nach sowohl der
Staatsschuldenausschuss als auch das WIFO in Frage.
Mehr Transparenz bei Rating Agenturen
Wie die EU zukünftig mit Rating Agenturen verfahren möchte, war
abschließend Thema des EU-Unterausschusses. Mit einem neuen
Rechtsrahmen möchte die EU sicherstellen, dass Finanzinstitute bei
ihrer Anlagetätigkeit nicht allein den Bewertungen von Rating
Agenturen vertrauen, sondern auch eigene Risikobeurteilungen bei
Anlageprodukten durchführen. Zudem sollen Ratings von Staaten in
Zukunft halbjährlich aktualisiert und begründet werden. Ein
regelmäßiger Wechsel der Rating Agenturen durch die bewerteten
Emittenten und die Möglichkeit, dass Emittenten und Investoren
Schadenersatzansprüche an Rating Agenturen stellen, sollen darüber
hinaus unreflektierte Ratings vermeiden. Der Vorschlag sieht auch
strengere Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Agenturen vor.
Man dürfe die Ratingagenturen nicht verteufeln, stellte die
Finanzministerin eingangs fest, sie seien eine enorme
Informationsquelle für alle Marktteilnehmer. Der auf dem Tisch
liegende Vorschlag diene dazu, erhöhte Transparenz sicher zu stellen
und Interessenskonflikte offen zu legen. Die Bemühungen um eine
europäische Ratingagentur gingen weiter, diese müsse aber unabhängig
sein und über einen breiten Sektor verfügen können. Sie reagierte
damit auf Wortmeldungen der Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und
Elmar Podgorschek (F). Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S)
befürchtete, dass im derzeitigen Diskussionsprozess auf EU-Ebene eine
Lockerung der Spielregeln und Rahmenbedingungen drohe und wies auf
die rund 400 Änderungsanträge im Europäischen Parlament hin. Die
Regeln für die Ratingagenturen würden in der EU sukzessive
verschärft, so müssten diese sich bereits in der EU registrieren
lassen, erläuterte daraufhin Finanzministerin Fekter und fügte hinzu,
dass in der Regel das Europäische Parlament strengere Vorschriften
anstrebt. (Schluss)
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