• 05.06.2012, 10:18:54
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Verfahren gegen Tierschutz-SOKO-Chefs wegen Falschaussage vor Gericht eingestellt

Ehemals Angeklagte werden Fortführungsantrag stellen; VGT-Obmann brachte heute Schadensersatzklage über Euro 60.000 gegen linguistischen Gutachter ein

Wien (OTS) - Der SOKO-Chef der Tierschutzcausa, Mag. Erich
Zwettler, mittlerweile trotz Totalversagens in den
Tierschutzermittlungen zum Chef des Wiener Landesamts für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung befördert, behauptete vor
Gericht im Tierschutzprozess, dass es ab 1. Jänner 2008 keine
verdeckte Ermittlung mehr gegeben habe. Ein Privatdetektiv des
Vereins Gegen Tierfabriken VGT überführte ihn aber der Falschaussage,
die verdeckte Ermittlerin ist in Wirklichkeit noch bis Herbst 2008 in
den VGT eingeschleust geblieben. Ihr Polizeiführer erklärte vor
Gericht, dass sie immer im Auftrag der SOKO-Leitung gehandelt habe.

Richterin Mag. Arleth nahm sich in ihrem Urteil im
Tierschutzprozess kein Blatt vor den Mund und bezichtigte Mag.
Zwettler der Lüge: "Wenn nun Mag. Zwettler zeugenschaftlich
einvernommen ausführte: 'Ab 1. 1. 2008 hat die Sache rechtlich anders
ausgesehen ... entschieden worden, dass man keine verdeckte
Ermittlung macht', dann ist diese Aussage als schlichte
Schutzbehauptung zu werten. Von einer alternativ strukturierten
Realität kann nicht ausgegangen werden [...] Erst durch Recherchen
der Angeklagten konnte im Zuge der Verteidigungsstrategie
hervorgebracht werden, dass 'Danielle Durand' eine lang eingesetzte
verdeckte Ermittlerin war. Nachdem aus dem Dokument und dem Inhalt
des Berichts der VE hervorging, dass es sich um Strukturermittlungen
handelte, daher eine Anordnung der StA Wr. Neustadt für den Einsatz
der verdeckten Ermittlerin ab 1. 1. 2008 erforderlich war - diese
Anordnung jedoch nicht vorlag - sah sich Mag. Zwettler veranlasst, in
der Hauptverhandlung diese Schutzbehauptung auszuführen. [...] Wenn
Mag. Zwettler weiters angab, nichts von einer Vertrauensperson
gewusst zu haben, dann ist das ebenfalls als schlichte
Schutzbehauptung zu werden. Der Zeuge AI Raab gab in der
Hauptverhandlung an, dass die SOKO-Leitung, die Mag. Zwettler
innehatte, wegen einer Vertrauensperson angefragt habe. [...]
Tatsächlich kam es zum Einsatz der Vertrauensperson VP 481, nämlich
Esther Hofbauer."

Der ehemals Hauptangeklagte VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu:
"Mag Zwettler hat einwandfrei und von allen deutlich hörbar und
beweisbar vor Gericht gelogen. Das Gericht stellt in seinem Urteil
diese Lüge fest. Und was macht unsere Staatsanwaltschaft? Sie stellt
das Verfahren ein, weil sie 'keinen Grund zur weiteren Verfolgung
[...] gefunden' habe. Vielleicht hilft ihr obiges Zitat beim Suchen!
Wir werden jedenfalls umgehend einen Fortführungsantrag stellen."

Auch gegen den linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang
Schweiger wurde das Verfahren wegen Erstellung eines falschen
Gutachtens gestern endgültig eingestellt. Heute brachte DDr. Balluch
gegen den Gutachter eine Zivilklage auf Euro 60.000 Schadensersatz
ein. Auch massive Amtshaftungsklagen aufgrund der dubiosen
Aktivitäten der SOKO sind in Vorbereitung.

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
Tel.: 01 929 1498-0

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