- 04.06.2012, 12:36:25
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Bayr begrüßt Urteil zu weiblicher Genitalverstümmelung in Frankreich
FGM ist auch in Österreich ein Tatbestand des Strafgesetzbuches
Wien (OTS/SK) - Petra Bayr, SPÖ-Abgeordnete und Gründerin von
"stopFGM - österreichische Plattform gegen weibliche
Genitalverstümmelung", begrüßt das konsequente Handeln der
französischen Justiz: "Weil Eltern ihre Töchter genital
verstümmelten, wurden sie letzte Woche in Frankreich zu mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt. Solche Urteile haben Signalwirkung und
stellen klar: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine
Menschenrechtsverletzung, die nicht toleriert wird." ****
In Österreich ist FGM als schwere Körperverletzung seit 2001 im
Strafgesetzbuch festgeschrieben. FGM ist auch dann strafbar, wenn das
Opfer der Verstümmelung zugestimmt hat oder wenn die Verstümmelung im
Ausland stattgefunden hat. "Damit ist ganz klar geregelt, dass FGM in
Österreich nicht geduldet wird." Ein Urteil nach diesem Paragraphen
gibt es in Österreich allerdings noch keines. Bayr: "Die Plattform
"stopFGM" bündelt Akteurinnen und Akteure, die sich in Österreich und
im Ausland gegen diese Menschenrechtsverletzung einsetzten. Aus
unserer Arbeit weiß ich leider, dass noch viel zu tun ist. Uns liegt
vor allem die Prävention und ein sensibler Umgang mit den Opfern am
Herzen", betont Bayr. (Schluss) ah/mo
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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