• 31.05.2012, 16:48:45
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Bildungsvolksbegehren am Weg ins NR-Plenum Konsens im Ausschuss über Reformbedarf des Bildungsbereichs

Wien (PK) - In der abschließenden Sitzung des Besonderen Ausschusses
zur Vorberatung des Bildungsvolksbegehrens einigten sich die
Abgeordneten darauf, bis zur nächsten Plenarsitzung des Nationalrates
am 13. Juni 2012 einen Entschließungsantrag beziehungsweise mehrere
Anträge auszuarbeiten. Einhellig sprachen sich die
Ausschussmitglieder für eine Reform des österreichischen
Bildungssystems aus. Themen der vorangegangenen Ausschusssitzungen,
die mit der Generaldebatte am 1. März 2012 begonnen hatten, waren
"Vorschulische Einrichtungen-Frühpädagogik", "Pädagogische und
Organisatorische Schwerpunkte der Bildung" beziehungsweise
"PädagogInnenausbildung" sowie "Universitäten, Hochschulen,
Erwachsenenbildung".

Dass eine Ausbildung von KindergartenpädagogInnen im tertiären Sektor
notwendig sei, meinten übereinstimmend mit den InitiatorInnen des
Bildungsvolksbegehrens alle Fraktionen. Auch über den Sinn eines
modernen Dienst- und Besoldungsrechts für LehrerInnen und ein
Forcieren von QuereinsteigerInnen in den Lehrberuf bestand Konsens.
Uneinigkeit herrschte jedoch über die pädagogischen und
organisatorischen Maßnahmen, mit denen generelle Änderungen im
Bildungsbereich vorgenommen werden könnten. Kontrovers diskutiert
wurde besonders die im Volksbegehren geforderte Einrichtung von
Ganztagsschulen.
Bei der Diskussion zum universitären Bereich war vor allem die Art
der Finanzierung von Hochschulen strittiges Thema unter den
Abgeordneten. Im Bildungsvolksbegehren wird eine kontinuierliche
Steigerung der öffentlichen Mittel für die Universitäten bis auf 2%
des BIP im Jahr 2020 verlangt.

Initiatoren des Volksbegehrens fordern konkrete Schritte

An der heutigen Schlussrunde des Ausschusses nahmen sowohl
VertreterInnen der Fraktionen als auch Initiatoren des
Bildungsvolksbegehrens teil.

Hannes Androsch bedankte sich als Bevollmächtigter des Volksbegehrens
für Behandlung der Bildungsinitiative im Ausschuss und betrachtete
die Übereinstimmung der Fraktionen in vielen Punkten als erfreulich.
Allerdings gab Androsch zu bedenken, dass das Parlament als
Entscheidungsträger nun durch konkrete Handlungen zeigen müsse, dass
dem Volksbegehren als Instrument der direkten Demokratie entsprechend
Rechnung getragen werde. Zwar sei die Umsetzung der Maßnahmen Sache
der Regierung, im Sinne des Selbstverständnisses des Parlaments
müssten die Abgeordneten jedoch mit Eckdaten und Zeitvorgaben in
Anträgen die Reform auf den Weg bringen. Bezugnehmend auf einen
Bericht der EU und internationale Studien hob Androsch hervor, dass
Österreichs Ausbildungssystem nicht mit der Globalisierung Schritt
halte, wodurch auch die Wettbewerbsfähigkeit der Republik gemindert
werde.

Auch Bernd Schilcher, Mitinitiator und ebenfalls Bevollmächtigter des
Volksbegehrens, betonte, von den Kindergärten bis zu den
Universitäten seien durch die konstruktiven Ausschussdebatten viele
Schwierigkeiten im heimischen Bildungssystem verdeutlicht worden.
Noch immer bestehe eine große Ungerechtigkeit in der österreichischen
Bildungslandschaft, wie sich an der unterschiedlichen Entwicklung von
Kindern aus bildungsfernen und akademischen Haushalten zeige. Eine
verschränkte Form der Ganztagsschule, bei der Schul- und
Freizeitbetreuung verbunden wird, sei daher zu befürworten.
Gravierende Effizienzmängel in der Schulverwaltung wirkten sich in
Österreich zudem negativ auf wichtige Bildungsbereiche wie die
Naturwissenschaften aus, zeigte Schilcher auf. Bildung müsse klar von
Parteipolitik getrennt werden, hielt der Bildungsexperte fest und
nannte die Beseitigung der Bezirksschulräte als eine Maßnahme dafür.
Mit der Einrichtung eines unabhängigen Bildungsrates, der Vorschläge
für das Bildungswesen ausarbeiten sollte, könne langfristig eine
Verbesserung der Bildungssituation in Österreich gewährleistet
werden.

Ausschussobmann Elmar Mayer (S) sah die regen Debatten im Ausschuss
zum Bildungsvolksbegehren als Beleg für die hohe Bedeutung, die das
Parlament Instrumenten der direkten Demokratie beimesse. Die
BildungssprecherInnen der Parlamentsfraktionen seien gefordert, die
Diskussion zu Thematiken wie der Elementarpädagogik oder der
PädagogInnenausbildung weiter voranzutreiben. Mit dem Beschluss der
modularen Oberstufe und der verstärkten Sprachförderung habe der
Nationalrat bereits wichtige Akzente gesetzt. Nun gelte es, weitere
Hemmnisse der Bildungsentwicklung mit entsprechenden Anträgen
auszuräumen. Für die Ausarbeitung konkreter Entschließungsanträge
sprach sich Abgeordneter Werner Amon (V) ebenfalls aus. Es müssten
damit inhaltlich genaue Handlungsanleitungen mit Fristen für die
Regierung geschaffen werden. Zustimmend äußerte Amon zur tertiären
Ausbildung für KindergärtnerInnen, hänge doch die Entwicklung der
Kinder stark von der Ausbildungsqualität ihrer BetreuerInnen ab. Der
V-Abgeordnete merkte jedoch an, dass es in diesem Bereich bezüglich
Kostenentwicklung und Länderkompetenzen noch Dissens gebe.

Bildungsgerechtigkeit in Österreich herzustellen, sei ein zentraler
Auftrag an die Politik, befand Abgeordneter Ewald Sacher (S). Dazu
seien ganztägige, verschränkte Schulformen entscheidend. Der S-
Mandatar wertete in diesem Zusammenhang die Förderung der sozialen,
sprachlichen und kreativen Kompetenz von SchülerInnen ebenso wie ihre
Persönlichkeitsentwicklung als essentiell. Dazu bedürften die Schulen
natürlich ausreichender budgetärer und baulicher Ausstattung.
Schulische Baumaßnahmen seien auf Grund der föderalen
Kompetenzverteilung in Österreich nicht einfach zu realisieren,
bemerkte Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) an Sacher gerichtet. Es
gebe im Land zu viele verschiedene Schulerhalter, verteilt zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden. Er wünsche sich daher, dass durch die
Bildungsdebatte eine Diskussion über den Föderalismus initiiert
werde.

Die Abgeordneten Harald Walser und Daniela Musiol (beide G)
befürchteten angesichts des konsensualen Klimas im Ausschuss einen
Stillstand der Bildungsreform. Walser monierte, bis jetzt habe es
noch keine konkreten Maßnahmen beispielsweise für einen verschränkten
Unterreicht an den Schulen gegeben. Chancengleichheit im
Bildungssystem solle als das zentrale Ziel der Bildungsinitiative
gesehen werden, unterstrich Musiol. Als Problem wertete sie die
Kompetenzverteilung im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern und
kündigte an, ihre Fraktion werde einen entsprechenden Antrag im
Familienausschuss einbringen.

Zwar ziehe sie insgesamt positive Bilanz über die Ausschussdebatten,
meinte Abgeordnete Ursula Haubner (B), doch seien für die nächsten
Schritte besonders die VerterterInnen der Regierungsparteien am Zug.
Diese müssten nun entscheiden, wie mit Reformfragen zur
Schulverwaltung, zu einer einheitlichen PädagogInnenausbildung und
einem neuen LehrerInnendienstrecht umgegangen werde. Haubner schlug
für die schulische Ganztagsbetreuung regionale Modelle vor, betonte
aber, die Entscheidungsfreiheit der Eltern, welche Schulform die
beste für ihre Kinder wäre, müsse erhalten bleiben.

Die Abgeordneten sollten den Ausschussdiskussionen jetzt Taten zur
Problemlösung folgen lassen, meinten beide Bevollmächtigten des
Volksbegehren, Androsch und Schilcher. Letzterer regte zu diesem
Zweck eine Enquete an, bei der Unklarheiten, etwa hinsichtlich
Verwaltungsreform und Initiativrechts des Parlaments, zusammen mit
VertreterInnen von Regierung und Verwaltung beseitigt werden könnten.

Qualitätssicherung an Kindergärten, Schulen, Universitäten nötig

In zwei abschließenden Diskussionsrunden wurden weitere Aspekte der
Bildungsdebatte beleuchtet. Abgeordneter Franz Riepl (S) nannte den
kostspieligen Bedarf vieler SchülerInnen an Nachhilfe als Argument
für eine Ganztagsschule und machte sich für ein vereinfachtes
Nachholen von Bildungsabschlüssen stark. Die zu frühe Selektion der
SchülerInnen bezeichnete Abgeordneter Josef Auer (S) als Hauptgrund
für den Nachwuchsmangel in der österreichischen Wissenschaft.

Die Punkte qualitätsvolle PädagogInnenbildung mit ausreichendem
Praxisbezug, die Förderung von QuereinsteigerInnen in den Lehrberuf
und ein neues Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrpersonal hatten für
Abgeordnete Anna Franz (V) in den nächsten Schritten der
Bildungsreform Priorität. Für Abgeordneten Josef Riemer (F) waren
klare Zielsetzungen der Reformmaßnahmen von höchster Bedeutung, um
brennende Zukunftsprobleme wie den Fachkräftemangel der
österreichischen Wirtschaft zu lösen. Sein Parteikollege Walter
Rosenkranz bezog sich in seiner Wortmeldung auf den von Initiator
Schilcher vorgeschlagenen Bildungsrat, den er generell positiv
bewertete. Jedoch befürchte er dabei erneut eine parteipolitische
Besetzung. Zum Punkt Ganztagsschule plädierte er vehement für die
Wahlfreiheit der Eltern, die anhand veröffentlichter Bildungsrankings
der Schulen selbst eine Auswahl treffen sollten.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) legte sein Hauptaugenmerk auf die
Lage der österreichischen Universitäten und kritisierte, dass die
derzeitige Studieneingangsphase nicht der Orientierung der
Studierenden sondern vielmehr der Selektion diene. Zudem bemängelte
er, dass es in Österreich keine Perspektiven für den
wissenschaftlichen Nachwuchs gebe und das Bachelorstudium
Internationale Entwicklung abgeschafft werde. Die Universitäten
Österreichs seien unterfinanziert, erklärte Abgeordneter Rainer
Widmann (B) und sprach sich für an Stipendien gekoppelte
Studiengebühren aus. Im Rahmen der Kooperation von Universitäten und
Unternehmen bei Forschungsprojekten bekrittelte er, dass die
universitären Basismittel gekürzt würden, sobald Unternehmen Kosten
der Innovationsforschung tragen. Die Abgeordneten forderte Widmann
auf, einen Initiativantrag zur Bildungsinitiative im Plenum
einzubringen.

Aus Sicht von V-Abgeordneter Gabriele Binder-Maier sollten
gesetzliche Rahmenbedingungen für Modellregionen der Ganztagsschulen
geschaffen werden. Weiters betrachtete sie die Entwicklung der
Sprachkompetenz sowie der Kreativität von Kindern als ausschlaggebend
für einen reibungslosen Übergang vom Kindergarten in die Schule. Zur
Qualitätssicherung in der Frühpädagogik sollten KindergärtnerInnen
daher auf tertiärer Ebene ausgebildet werden.
Außerdem sei für die nötigen finanziellen Mittel im universitären
Bereich zu sorgen, pflichtete Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) ihrer
Vorrednerin bei. Zur besseren sozialen Durchmischung an den
Universitäten erachtete sie den Ausbau des studentischen Förderwesens
als wichtig. Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) sagte, neben der
LehrerInnenausbildung und dem Besoldungssystem müssten die
Gestaltungsfreiheit der Schulen hinsichtlich pädagogischer Ausformung
und Personalmanagement im Vordergrund der Bildungsdebatte stehen. Zu
ihrem Vorschlag, verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schulen und
Musikschulen im Bereich Kreativitätsförderung zu forcieren, bemerkte
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F), ein derartiger F-Antrag sei nicht
umgesetzt worden.

Abgeordnete Harald Walser (G) und Ursula Haubner (B) drängten
abschließend darauf, keine Zeit mehr bei der Umsetzung der Maßnahmen
zur Bildungsreform verstreichen zu lassen. Laut Walser biete der
Umgang mit den Forderungen des Volksbegehrens bis zur nächsten
Plenardebatte eine Chance, der Politikverdrossenheit in der
Bevölkerung entgegenzuwirken. Haubner stellte fest, nach Abschluss
des Auschusses beginne erst die eigentliche Arbeit, bei der
glaubwürdige Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungssystems getroffen
werden sollten.(Schluss)

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