• 30.05.2012, 19:59:44
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  • OTS0274 OTW0274

Mehr Rechtssicherheit für Personen bei Auslandseinsätzen Hauptausschuss genehmigt Verlängerung von Einsätzen am Westbalkan

Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute
Verordnungen, die die Aufgaben und Befugnisse für österreichische
Einsätze zu verschiedenen internationalen Missionen festlegen.
Darüber hinaus wurde die Entsendung im Rahmen der operativen
Reservekräfte in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo sowie die
Entsendung zur Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX KOSOVO)
verlängert.

Neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen wird der
Kärntner Landesrat Achill Rumpold. Er folgt damit Josef Martinz in
dieser Funktion nach. Der Hauptausschuss wurde darüber von der
Bundesregierung unterrichtet.

Aufgaben und Befugnisse bei Auslandseinsätzen per Verordnung
festgelegt

In Umsetzung einer Bestimmung des Auslandseinsatzgesetzes werden nun
die Aufgaben und Befugnisse österreichischer SoldatInnen und
ExekutivbeamtInnen sowie anderer Personen, die sich im Rahmen
internationaler Auslandseinsätze außer Landes befinden, durch
Verordnungen umschrieben und abgegrenzt. Der Hauptausschuss befasste
sich mit fünf diesbezügliche Vorlagen, die die Einsätze in Bosnien
und Herzegowina (EUFOR ALTHEA-Verordnung), im Libanon (UNFIL-
Verordnung), im Kosovo (KFOR-Verordnung), auf den Golanhöhen (UNDOF-
Verordnung) und in Afghanistan (ISAF-Verordnung) betreffen. Sie
orientieren sich an den jeweiligen Aufgabenstellungen der einzelnen
Missionen der UNO und der EU.

Die Abgeordneten sahen durch die genannten Verordnungen mehr
Rechtssicherheit für die entsendeten österreichischen Personen
gegeben (Abgeordnete Heinz Christian Strache - F, Peter Fichtenbauer
- F, und Stefan Prähauser - S). Auch Bundesminister Norbert Darabos
schloss sich dieser Ansicht an und wies darauf hin, dass zum Beispiel
SoldatInnen bei der Suche nach Kriegsverbrechern, bei der Errichtung
von Sicherheitszonen und bei der Sicherstellung von Sachgütern besser
abgesichert seien.

Lediglich die Grünen teilten diese Meinung nicht. Abgeordneter Albert
Steinhauser (G) bezweifelte die Verfassungskonformität, da die
Verordnungen es verabsäumten, an völkerrechtliche Rahmenbedingungen
anzuknüpfen. Außerdem sind ihm die Bestimmungen zu wenig konkret, es
fänden sich darin nur pauschale Aufzählungen, kritisierte er.

Die Verordnungen passierten demgemäß den Hauptausschuss mehrheitlich
gegen die Stimmen der Grünen.

ÖsterreicherInnen weiterhin bei "ORF-Bataillonen" für "EUFOR ALTHEA"
und "KFOR" sowie bei "EULEX KOSOVO"

Österreich wird den Einsatz von bis zu 230 Angehörigen des
Bundesheeres im Rahmen der operativen Reservekräfte für die
militärischen Operationen der EU in Bosnien und Herzegowina (EUFOR
ALTHEA) sowie im Kosovo (KFOR) bis Ende 2013 fortsetzen. Zusätzliche
30 Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten
entsendet werden. Der Beschluss des Hauptausschusses über den
entsprechenden Antrag des Außenministers erfolgte einstimmig.

Nach dem von NATO und EU im Sinn gemeinsamer Nutzung der Kräfte auf
dem Westbalkan angewendeten Konzept der "Over-the-Horizon Reserves"
werden derzeit zusätzlich zu den im jeweiligen Einsatzgebiet
entsandten Kräften von EUFOR ALTHEA und KFOR zwei Bataillone an ihren
Heimatstandorten als operative Reservekräfte (ORF) bereitgehalten.
Diese Bataillone können bei Verschärfung der Sicherheitslage auf
Anforderung des jeweiligen Operationskommandanten sowohl EUFOR ALTHEA
als auch KFOR in kurzer Frist verstärken, sie sind außerhalb von
Einsätzen bzw. Einsatzübungen keiner Operation spezifisch zugeteilt.

Die österreichischen Beteiligung erfolgt im Rahmen des deutschen ORF-
Bataillons und ist auch künftig nicht im Rahmen der Entsendung der
österreichischen Kontingente von EUFOR ALTHEA und KFOR vorgesehen.
Wie es im Antrag des Außenministers heißt, nimmt die Bedeutung des
"ORF-Konzepts" im Zusammenhang mit der Transformation der beiden EU-
Missionen deutlich zu.

Bundesminister Norbert Darabos bezeichnete die Situation in Bosnien
und Herzegowina als labil, aber nicht besorgniserregend. Er schätzte,
dass die Mission noch mindestens drei bis vier Jahre dauern werde,
jedenfalls müsse sie ordentlich zu Ende geführt werden, konstatierte
er. Nach deren Beendigung hält er die Installierung einer
Übergangsmission für notwendig, um das bosnische Heer so weit zu
unterstützen, damit es seiner Aufgabe auch gerecht werden kann.
Staatssekretär Wolfgang Waldner fügte hinzu, in Bosnien und
Herzegowina sei noch eine innere Entwicklung notwendig.

Lediglich mehrheitlich und gegen die Stimmen der FPÖ passierte der
Antrag des Außenministers den Hauptausschuss, Österreichs Beteiligung
an der vom Rat der EU im Februar 2008 beschlossenen
Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX KOSOVO) bis zum 30. Juni
2013 zu verlängern. Es werden somit auch weiterhin bis zu 25
Polizistinnen und Polizisten, bis zu 5 Angehörigen des
Bundesministeriums für Justiz und bis zu zwei weiteren Zivilpersonen
im Rahmen dieses Einsatzes tätig sein. Von letzteren soll eine Person
über spezielle Fachkenntnisse im Bereich Menschenrechte, insbesondere
Gender, verfügen.

Laut Information des Außenministeriums handelt es sich dabei um die
bislang größte zivile Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP). Insgesamt sollen daran bis zu 2.210
Polizei-, Justiz-, Zoll- und Verwaltungsexpertinnen und -experten
sowie zusätzliche 1.233 lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
teilnehmen.

EULEX KOSOVO hat nach einem längeren Übergangsprozess im Dezember
2008 von UNMIK (United Nations Interim Administration in Kosovo), zu
der Österreich seit Beginn der Mission im Jahr 1999 einen Beitrag
leistet, die Aufgaben im Bereich der Rechtsstaatlichkeit übernommen.
Hauptaufgabe ist die Unterstützung der kosovarischen Behörden beim
Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden
Polizei-, Justiz- und Zollwesens. Darüber hinaus verfügt die Mission
über begrenzte exekutive Zuständigkeiten, zum Beispiel bei der
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, bei der
Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischer Gewalttaten sowie
bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall von
Unruhen.

Die FPÖ (Klubobmann Heinz-Christian Strache) begründete die Ablehnung
der österreichischen Beteiligung an EULEX mit dem Hinweis, dass es im
Inland bei der Polizei einen großen Personalmangel gebe und man daher
der Entsendung von ExekutivbeamtInnen nicht zustimmen könne.
Demgegenüber machte Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) geltend, diesen
Einsatz müsse man in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Kriminalität
sehen. In diesem Zusammenhang erinnerte Abgeordneter Christoph Hagen
(B) daran, dass diese Kooperation besondere Bedeutung in Hinblick auf
die Vermeidung von Dokumentenfälschung und Fahrzeugdiebstahl hat.

Durch die enge Zusammenarbeit habe es bereits große Fortschritte bei
der Verfolgung von Straftaten gegeben. Die Truppe sei Garant dafür,
dass die Situation im Kosovo nicht explodiert, stellte Abgeordneter
Stefan Prähauser (S) dazu fest. Ein kurzfristiger Abzug wäre
unverantwortlich, außerdem verfügten die österreichischen SoldatInnen
und PolizistInnen über einen guten Ruf. Auch Abgeordneter Albert
Steinhauser (G) nannte die Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX im
Kosovo einen sinnvollen Einsatz. Es seien vor allem jene Staaten
aufgerufen, sich daran zu beteiligen, die selbst über ein hoch
entwickeltes Rechtssystem verfügen. Als besonders wertvoll wertete er
die Tätigkeit der Gender-Beauftragten, denn hier gehe es um Frauen-
und Menschenhandel.

Staatssekretär Wolfgang Waldner betonte, die Stabilisierung des
Westbalkans zähle zu den wichtigsten außenpolitischen Zielen. Die
Sicherheit dort trage auch zur Sicherheit Österreichs bei, stellte er
fest. Was die weitere Entwicklung des Kosovo betrifft, hänge diese
stark vom Verhältnis zu Serbien ab, wo man erst die Politik unter dem
neuen Präsidenten beobachten müsse.

Im Zusammenhang mit dieser Diskussion wurde einmal mehr die Idee
artikuliert, die Einsätze nicht allein aus dem Heeresbudget zu
begleichen. Klubobmann Heinz-Christian Strache hatte davor das karge
Budget des Verteidigungsressorts zur Sprache gebracht, sein
Klubkollege Peter Fichtenbauer argumentierte, die Auslandseinsätze
seien nicht nur militärischer Natur, sondern beträfen auch die Außen-
und Sicherheitspolitik. Daher könne dies nicht allein auf Kosten des
Verteidigungsbudgets gehen. Bundesminister Norbert Darabos zeigte
durchaus Sympathien für diese Forderung, meinte aber, die
Auslandseinsätze, die im Jahr rund 77 Mio. € verursachen, seien aus
dem Budget des Ministeriums zu finanzieren. (Fortsetzung
Hauptausschuss)

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