• 23.05.2012, 12:42:40
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Heute: Klage der nö Landwirtschaftskammer gegen VGT-Obmann abgewiesen

Urteil: Anstacheln zu zivilem Ungehorsam reiche nicht, nur, wer Aktionen des zivilen Ungehorsams organisiert und gegebenenfalls stoppen könnte, sei klagbar

Wien (OTS) - Im Rahmen der Kampagne gegen die Kastenstandhaltung
von Mutterschweinen führten zahlreiche Tierschutzgruppen Aktionen
durch, u.a. wurde der Eingang der nö Landwirtschaftskammer aus
Protest für einige Stunden blockiert. Die ÖVP-Kammer brachte
daraufhin eine private Zivilklage gegen den Obmann des VGT ein, er
sei verantwortlich, weil er die Aktion durch seine Aktivitäten
ausgelöst habe, er habe laut Observation des Landesamts für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sogar die
TierschützerInnen am Dach der nö Landwirtschaftskammer sogar über die
Sichtbarkeit des von ihnen aufgehängten Transparents informiert. In
einem heute an den VGT gesandten Urteil des Bezirksgerichts St.
Pölten wird die Klage vom Bezirksgericht St. Pölten abgewiesen. Der
VGT-Obmann könne in diesem Zusammenhang nicht geklagt werden, weil er
sich weder selbst an der Aktion beteiligt, noch die Weisungsbefugnis
gehabt habe, die Aktion zu stoppen. Es habe sich um eine
basisdemokratische Aktion unabhängiger AktivistInnen gehandelt. Da
sich der VGT-Obmann selbst verteidigt hatte, muss ihm die
Landwirtschaftskammer lediglich Euro 30 für die Reisekosten von ihm
und seinen ZeugInnen ersetzen.

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Diese Klage war ohne jeden
Zweifel der undemokratische Versuch der Tierindustrie, einen ihrer
Kritiker mundtot zu machen. Warum wohl richtete sich die Klage nicht
gegen die BesetzerInnen selbst, oder gegen den Verein, sondern gegen
mich als Privatperson, obwohl ich lediglich Medieninterviews dazu
gegeben habe? Wie in der Tierschutzcausa, in der mich der
Staatsanwalt quasi als 'Messias' der Tierschutzszene und Mastermind
hinter jeder Tierschutzaktion vermutete, so sieht auch die
Tierindustrie in mir offenbar ihren Hauptkritiker und Organisator
aller Aktionen, den sie mit allen Mitteln loswerden will. Doch eine
Protestkultur wie die Tierschutzszene lebt von der Selbstorganisation
mündiger BürgerInnen, sie ist nicht hierarchisch und zentral
organisiert. Zum Glück lässt sich die Justiz nicht gar so leicht
instrumentalisieren, wie sich das die ÖVP wünschen würde. So gab es
nach dem Freispruch in der Tierschutzcausa jetzt auch eine Abweisung
der Klage in diesem Fall. Die Stimmung in der Öffentlichkeit kippt
gegen die willkürliche Machtpolitik einer nur an ihren Profiten
interessierten Wirtschaft und der ihr offenbar hörigen ÖVP. In einer
Demokratie muss man seine machtpolitischen Entscheidungen öffentlich
rechtfertigen, und darf nicht diejenigen, die auf eine Rechtfertigung
drängen, bedrohen und einschüchtern."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498-0

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