- 14.05.2012, 10:57:23
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Causa Kampusch: Prammer kritisiert Weitergabe von Unterlagen Umfassender Ausbau der direkten Demokratie erfordert Volksabstimmung
Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat heute die
Weitergabe von Unterlagen aus dem streng vertraulichen Ständigen
Unterausschuss des Innenausschusses in Zusammenhang mit der Causa
Kampusch scharf kritisiert. Sie will zwar, wie sie bei einem
Pressegespräch im Parlament erklärte, selbst keine Anzeige erstatten,
etwaige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber "offensiv
unterstützen". Prammer sprach von einem bislang nicht vorgekommenen
"großen Vertrauensbruch" und gab zu bedenken, dass, sollten
Vertraulichkeitsbestimmungen tatsächlich nicht eingehalten worden
sein, das Strafrecht schlagend werde.
Grundsätzlich positiv bewertete Prammer das in Diskussion stehende
"Transparenzpaket" und die Reform der Parteienförderung. Der Umfang
des Pakets sei größer, als sie noch vor wenigen Wochen zu hoffen
gewagt hätte, meinte sie, auch wenn noch nicht alle Details für eine
endgültige Beurteilung am Tisch liegen. Ausdrücklich befürwortete
Prammer auch die Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung, wenn
im Gegenzug die Parteienförderung entsprechend angepasst werde. Was
man nicht tun dürfe, sei, die Parteien "auszuhungern", mahnte sie,
schließlich brauche die repräsentative Demokratie Parteien. Auch
kleine Parteien müssten Politik machen können.
Keinen Änderungsbedarf sieht Prammer bei der Klubförderung, die
Infrastruktur im österreichischen Parlament sei ohnehin "nicht
üppig".
Was die Ausweitung der direkten Demokratie in Österreich betrifft,
glaubt Prammer, dass umfassende Verfassungsänderungen nicht bis zum
Jahresende möglich sein werden. Ihrer Meinung nach sind noch zu viele
Fragen offen. So wird es ihr zufolge etwa schwierig sein, über
erfolgreiche Volksbegehren eine automatische Volksabstimmung
abzuhalten, wenn dem Volksbegehren kein konkreter Gesetzesvorschlag
zugrunde liegt, sondern allgemeine Anliegen geäußert werden. Prammer
zufolge muss laut einem VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2001 außerdem
eine Volksabstimmung durchgeführt werden, sollten sich die Fraktionen
tatsächlich darauf verständigen, dass Gesetze künftig auch ohne
Mitwirkung des Nationalrats direkt vom Volk beschlossen werden
können.
Prammer selbst tendiert nach wie vor zur Einführung eines
"dreistufigen Volksentscheids" nach dem Vorbild einiger deutscher
Bundesländer. Bei diesem Modell sei die Einbeziehung der Politik
gewährleistet, zudem habe der Nationalrat die Möglichkeit, der
Bevölkerung Alternativvorschläge vorzulegen, argumentierte sie. Fix
ist für die Nationalratspräsidentin jedenfalls, dass im Rahmen von
Volksabstimmungen nicht über Grund- und Menschenrechte sowie über
internationales Recht abgestimmt werden darf. In Deutschland gebe es
außerdem auch die Tendenz, keine Abstimmungen über Geld, also etwa
Steuerfragen, zuzulassen. Um rascher zu Ergebnissen zu kommen, sprach
sich Prammer erneut dafür aus, jene Gruppierungen der
Zivilgesellschaft, die sich für mehr direkte Demokratie stark machen,
in die Diskussion einzubinden und deren Expertise zu nutzen.
Für den Wunsch von Abgeordneter Gabriela Moser, Vorsitzenden des
Untersuchungsausschusses künftig mehr Ordnungsinstrumente in die Hand
zu geben, äußerte Prammer großes Verständnis. Sie erinnerte daran,
dass sie seinerzeit selbst Ordnungsstrafen im Nationalrat zur
Diskussion gestellt habe, wobei sich FPÖ, BZÖ und Teile der Grünen
strikt dagegen ausgesprochen hätten. Prammer räumte ein, dass es
dabei um eine schwierige Frage gehe, weil das freie Mandat auf jeden
Fall gewährleistet sein müsse. Sie will das Thema aber am Tisch
lassen und die Wirkung des in Deutschland eingeführten Modells
beobachten.
Generell zeigte sich Prammer mit der Arbeit des
Untersuchungsausschusses weiter zufrieden. Ein im
Untersuchungsausschuss angesprochenes Lobbyistenproblem in
Zusammenhang mit einer Wohnung von Ex-Finanzminister Karl Heinz
Grasser, das in der Präsidiale auf Wunsch der Grünen und des BZÖ
thematisiert wurde, erachtet sie als Angelegenheit des Ausschusses.
(Schluss)
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