Keine Einschränkung der Grundrechte gegenüber Marktfreiheiten EU-Unterausschuss begrüßt erste Schritte der EU zu Beschäftigungspakt
Wien (PK) - "Österreich befindet sich in einem großen, breiten
Ablehungsspektrum" was den Verordnungsvorschlag "Monti II" über die
"Inanspruchnahme des Rechts auf kollektive Maßnahmen" betrifft,
betonte heute Sozialminister Rudolf Hundstorfer im EU-Unterausschuss
des Nationalrats. Dieser Entwurf setzt sich mit dem
Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten einerseits und
Marktfreiheiten andererseits auseinander. Konkret geht es darum, ob
etwa das Demonstrations- oder das Streikrecht ausgeübt werden darf,
auch wenn dadurch beispielsweise der freie Warenverkehr behindert
wird.
Mit diesem Vorschlag werde nur die umstrittene Judikatur des EuGH im
Sekundärrecht festgeschrieben, kritisierte Hundstorfer, und die
grundsätzlich normierte Gleichwertigkeit von Grundfreiheiten und
Grundrechten wieder in Frage gestellt. Darüber hinaus könnte der
Entwurf laut Sozialministerium mit anderen internationalen
Übereinkommen wie der Europäischen Sozialcharta, dem ILO-
Übereinkommen Nr. 87 und der EMRK in Widerspruch stehen. Aufgrund der
breiten Ablehnungsfront werde der Vorschlag kaum durchgehen,
prognostizierte Hundstorfer, zumal bei dieser Materie das
Einstimmigkeitsprinzip gelte.
Auch der Vorsitzende des Ausschusses und Zweite
Nationalratspräsident, Fritz Neugebauer, sprach sich eindeutig dafür
aus, die Grundrechte über die Marktfreiheiten zu stellen. Mit seiner
Spruchpraxis derogiere der EuGH die Grundfreiheiten, kritisierte
Neugebauer, der Versuch des gegenständlichen Verordnungsvorschlags,
hier eine Balance herzustellen, sei nicht gelungen. Das Recht auf
Arbeitskampfmaßnahmen stelle einen Teil der Grundrechte dar, zu deren
Schutz sich sowohl die EU selbst als auch die Mitgliedstaaten
verpflichtet haben. Außerdem gebe es innerhalb der Union eine
unterschiedliche Kultur bei der Austragung arbeitsrechtlicher
Streitpunkte. Im Gegensatz zu anderen Ländern mische sich der
österreichische Staat nicht in die Auseinandersetzungen eines
Arbeitskampfes ein, in Österreich herrsche die Kultur des sozialen
Dialogs vor. Darauf hätten die Autoren des vorliegenden Entwurfs
keine Rücksicht genommen, konstatierte Neugebauer kritisch.
Der Verordnungsvorschlag sieht zwar vor, dass die Ausübung der in den
Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte nicht beeinträchtigt werden
darf und dass bei Ausübung der Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit Grundrechte wie das Streikrecht gewahrt
bleiben müssen und vice versa. Gleichzeitig soll aber ein
Warnmechanismus unter den betroffenen Mitgliedstaaten und an die
Kommission eingeführt werden, wenn gravierende Umstände und
Handlungen, die die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
berühren und den Binnenmarkt schwerwiegend beeinträchtigen, das
System der Arbeitszeiten schwer schädigen oder ernsthafte Unruhen
hervorrufen können.
Ein von der G-Abgeordneten Birgit Schatz vorgelegter Antrag auf
Stellungnahme, in dem sie die Bundesregierung auffordert, sich für
den Vorrang von Grundrechten, wie kollektiven ArbeitnehmerInnen-
Rechten, vor wirtschaftlichen Grundfreiheiten im Binnenmarkt
einzusetzen und nach einer geeigneten gesetzlichen Lösung auf höherer
Ebene zu suchen, fand jedoch nicht die Zustimmung der anderen
Fraktionen.
Die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber "Monti II" wurde
explizit auch von Abgeordneter Renate Csörgits (S) begrüßt. Der
Vorschlag würde ihr zufolge die Einschränkung sozialer und
gewerkschaftlicher Grundrechte bedeuten, Marktfreiheiten und soziale
Grundrechte wären nicht mehr gleichrangig. Die im Entwurf vorgesehene
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von gewerkschaftlichen
Kampfmaßnahmen hätte in Österreich zur Folge, dass der Staat seine
Neutralität bei Arbeitskämpfen aufgibt. Das würde dem bisher
erfolgreichen Weg widersprechen, auf der Ebene der
Sozialpartnerschaft Konflikte zu lösen. Csörgits bedauerte es jedoch,
dass es nicht gelungen sei, gemeinsam mit der ÖVP einen Antrag zu
diesem Thema zu formulieren.
Das veranlasste Abgeordneten Karl Donabauer (V) zu der Feststellung,
das Thema sei äußerst kompliziert, was auch aus den Stellungnahmen
des ÖGB und der Wirtschaftskammer hervorgehe. Der ÖGB sehe den
Richtlinienvorschlag als unzureichend an, die Wirtschaftskammer
wiederum sehe darin keinen Mehrwert. Tatsache sei es, dass es ein
Anliegen aller ist, den Menschen beste Arbeitsmöglichkeiten, beste
arbeitsrechtliche Standards und gute Einkommen zu bieten. Deshalb
könne man das Thema nicht einfach im Raum stehen lassen.
Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat sich bereits am 2. Mai mit der
gegenständlichen Materie befasst (siehe PK-Meldung Nr. 351/2012).
EU will Rechte der ArbeitnehmerInnen im Binnenmerkt effektiver
durchsetzen
Grundsätzlich befürwortet wurde von den Ausschussmitgliedern jedoch
der Richtlinienvorschlag über die Durch- und Umsetzung der
Entsenderichtlinie, auch wenn, wie der Sozialminister darlegte, noch
einige Punkte zu diskutieren seien. Wesentlich sei es, dass die
Kollektivverträge eingehalten werden, hielt er fest.
Die Kommission erachtet es als notwendig, einen allgemeinen Rahmen
von Regelungen und Maßnahmen zu schaffen, um die Effektivität der
geltenden Entsenderichtlinie, die selbst nicht geändert werden soll,
zu verbessern und zu unterstützen. Der dafür eigens vorgelegte
Rechtsakt umfasst auch Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten, mit
deren Hilfe Umgehungen und Missbrauch vermieden werden. Gleichzeitig
sollen der Schutz der Rechte der entsandten ArbeitnehmerInnen
gewährleistet und ungerechtfertigte Hindernisse der
Dienstleistungsfreiheit beseitigt werden.
Österreich sieht vor allem die Gefahr, dass es durch einige
Bestimmungen zur Beschränkung nationaler Kontrollmaßnahmen kommen
könnte, informierte Hundstorfer die Abgeordneten und betonte, das
Lohn- und Sozialdumpinggesetz in Österreich greife sehr gut. Das
sollte man nicht untergraben, fügte er hinzu. Außerdem hielt er es
für notwendig, die Verwaltungsübereinkommen mit anderen Staaten zur
Durchsetzung der Entsenderichtlinie und den arbeitsrechtlichen
Ansprüchen auszubauen.
Diese Auffassung wurde auch von Abgeordneter Birgit Schatz (G)
geteilt, auch wenn die Grünen eine Gesamtrevision der Richtlinie
Priorität gäben, wie sie hervorhob. Ihr zufolge wäre eine stärkere
gesamteuropäische Verantwortung gefragt. Schatz brachte in diesem
Zusammenhang einen Antrag auf Stellungnahme ein, der die Kritikpunkte
des Ministers aufgreift. Diese Initiative blieb jedoch in der
Minderheit.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab Schatz in ihrer Kritik recht,
dass das Lohn- und Sozialdumpinggesetz die Fragen der Zulagen
ausklammert. Man versuche es daher mit pragmatischen Antworten, sagte
er und wies auf das Beispiel der Baubranche hin, wo man
übereingekommen ist, in Hinkunft Zulagen als Bestandteil des Gehalts
zu sehen. In Reaktion auf die Bemerkung von Abgeordnetem Karl
Donabauer (V), die lange Sperre des österreichischen Arbeitsmarkts
für Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten habe dazu geführt, dass
qualifizierte Leute an Österreich vorbeigezogen sind, quittierte der
Minister mit der Bemerkung, es habe immer die Möglichkeit bestanden,
über die Mangelberufsliste FacharbeiterInnen hereinzuholen. Aufgrund
der gesellschaftspolitischen Verschiebung stehe man heute aber vor
dem gesamteuropäischen Problem eines Facharbeitermangels, da sich zu
wenige in technischen Fachberufen ausbilden lassen.
Gegenüber den Abgeordneten Wilhelm Haberzettl (S), Johannes Hübner
(F) und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B) bekräftigte Hundstorfer,
dass Österreich in den Verhandlungen versuchen werde, die
Beschränkung von nationalen Kontrollmaßnahmen wegzubringen. Bei den
Verwaltungsübereinkommen mit anderen Ländern zur Durchsetzung der
arbeitsrechtlichen Bestimmungen gehe man "step by step" vor.
Der Sozialminister sprach sich auch dezidiert gegen einen
gesetzlichen Mindestlohn aus, und führte dabei ins Treffen, dass es
in Österreich einen hohen Anteil von Kollektivvertragslösungen gibt.
Bei den restlichen Branchen könne das Bundeseinigungsamt
Mindestlohntarife festsetzen, wodurch die diesbezüglichen
Rechtsinstrumentarien gut ausgebildet seien. Österreich sei auch
eines der wenigen Länder, wo es Leiharbeitskollektivverträge gibt. Im
Hinblick auf Unterentlohnungen seien keine dramatischen Entwicklungen
festzustellen, konstatierte der Minister.
Abseits des konkreten Themas ging Hundstorfer auch auf die
Entwicklung nach der Arbeitsmarktöffnung vor genau einem Jahr ein.
"Alle Unkenrufe sind falsch gewesen", bemerkte er, es seien rund
27.000 Menschen nach Österreich gekommen, jeweils 5.000 aus Polen und
der Slowakei und 17.000 aus Ungarn, wobei ca. 3.000 ungarische
StaatsbürgerInnen bereits da waren. 60 % dieser Personen seien in
Österreich wohnhaft, 40 % würden pendeln. Das beweise, dass der
österreichische Arbeitsmarkt gut mit der Öffnung umgegangen ist, es
habe keinen Verdrängungsprozess gegeben. Es habe lediglich einen
punktuellen Anstieg der Arbeitslosigkeit um 0,08 % gegeben.
Der Minister zeigte sich mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz
äußerst zufrieden, es greife sehr gut und bislang seien Strafen in
der Höhe von 4,7 Mio. € beantragt worden. Insgesamt hätten 31.000
Kontrollen stattgefunden. Es sei sogar bereits für einen Betrieb die
Höchststrafe ausgesprochen worden, nämlich ein Jahr Auftragssperre,
berichtete der Minister. Er räumte jedoch ein, dass es in drei
Branchen, vor allem im Baubereich, Probleme gebe, diese hätten jedoch
nichts mit der Liberalisierung und der Öffnung des Arbeitsmarkts zu
tun. Ab 1. Jänner 2014 sei der Arbeitsmarkt auch für Personen aus
Rumänien und Bulgarien offen. Gemeinsam mit dem Innenministerium
werde die Task-Force gegen die Schwarzarbeit auf ganz Österreich
ausgedehnt, informierte er.
Erste Schritte zu einem Beschäftigungspakt
Als einen Wendepunkt in der EU-Politik betrachteten viele
Ausschussmitglieder die Mitteilung der Kommission unter dem Titel
"Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten". Sie stellt ein
strategisches Papier dar, das Teil eines Beschäftigungspakets von
insgesamt 9 Dokumenten ist. Man gehe weg von einer reinen
Wirtschaftsunion hin zu einer EU-weiten Verantwortung für
Beschäftigungspolitik und Schaffung von Arbeitsplätzen, so der Tenor
unter den Abgeordneten. Dies sei der erste Schritt zu einem
notwendigen Beschäftigungspakt.
Auch der Sozialminister äußerte sich positiv über das Papier und sah
darin den Beginn einer intensiven Debatte darüber, dass man in Europa
einen Beschäftigungspakt braucht. Bei den hohen Arbeitslosenquoten in
Europa könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sagte er.
Österreich werde aufgrund seiner hervorragenden Daten in der
Mitteilung als Best-Practice-Beispiel erwähnt. Europa brauche Impulse
für Wachstum und Beschäftigung, aber auch für eine solide Ausbildung
der 15- bis 16-jährigen.
Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung unter anderem Maßnahmen
vor, die sich positiv auf die Arbeitsnachfrage auswirken sollen.
Darunter befinden sich Vorschläge zu Eingliederungszuschüssen und -
Beihilfen als Anreize für neue Arbeitsplätz oder die Überführung von
nicht deklarierter Arbeit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Es
wird auch angeregt, die Nettogehälter von ArbeitnehmerInnen mit
geringem Lohn zu erhöhen und nachhaltig wachsende KMU bei der
Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Generell sollte laut
Kommission der Faktor Arbeit durch Verlagerung auf Umwelt-, Konsum-
und Vermögenssteuern steuerlich entlastet werden. Als
zukunftsträchtige Sektoren werden in der Mitteilung die "Green
Economy", das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Informations-
und Telekommunikationsbereich genannt.
Darüber hinaus will die Kommission die sogenannte "Flexicurity" zur
Erhöhung der Arbeitsmarktdynamik vorantreiben. Dazu zählen die
Nutzung firmeninterner Flexibilität wie Kurzarbeit, um schwierige
Situationen bewältigen zu können, weiters Mindestlöhne sowie die
Reform des arbeitsrechtlichen Schutzes, um der stark wachsenden
Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse zu begegnen. Ferner regt die
Kommission die Modernisierung der Arbeitsmarktservices in Richtung
von "Transition Management Agencies "an.
Laut Kommission ist auch die Arbeitsmobilität innerhalb der EU viel
zu niedrig, weshalb Restriktionen beim Zugang zum Arbeitsmarkt fallen
sollen. Kritisiert wird auch die fehlende Anerkennung von
Qualifikationen, die mangelnde Koordination im Bereich sozialer
Sicherheit sowie steuerliche Barrieren.
Die vorgelegte Konzeption fand die volle Unterstützung von
Abgeordnetem Hannes Weninger (S). Er interpretierte die Vorschläge
als einen wesentlichen Positionswandel der EU von einer reinen
Wirtschaftsunion hin zu einer Sozialunion. Dahinter stecke die EU-
Strategie, die Politik um einen arbeitsmarktpolitischen Mechanismus
weiter zu entwickeln. Die einzige Antwort einer verantwortungsvollen
Politik kann laut Weninger nur sein, in einen zukunftsträchtigen
Aufbau zu investieren.
Ähnlich argumentierte Abgeordnete Birgit Schatz (G). Die EU setze
damit positive Signale und nehme eine Richtungsänderung vor. Diese
Schritte seien daher positiv zu bewerten, auch wenn noch einiges
offen sei. Schatz begrüßte es vor allem, dass es der Union nun auch
explizit um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht.
Auf die unterschiedlichen Situationen in den einzelnen
Mitgliedstaaten, aber auch in den einzelnen Regionen, machte
Abgeordneter Johann Höfinger (V) aufmerksam. Die Ansätze müssten
daher vielfältig sein, sagte er und es komme darauf an, diese bestens
zu verknüpfen. Gleichzeitig appellierte er jedoch, über allem die
Disziplin für die Haushalte walten zu lassen.
Einzig Abgeordneter Johannes Hübner (F) konnte sich der
optimistischen Bewertung der Vorlage nicht anschließen. Außer
Gemeinplätzen und dem Willen, Gelder zu verteilen, finde sich darin
nichts. Hübner stieß sich vor allem an dem Punkt eines gemeinsamen
EU-Arbeitsmarkts. Damit würde massiver Druck auf die Ist-Löhne
ausgeübt, fürchtete er, seiner Meinung nach sollten die Leute dort
ihre Beschäftigung suchen, wo sie wohnen. Der Vorschlag stelle in
seinen Augen nichts anderes als einen weiteren Ansatz für neue
Sozialkompetenzen der EU dar.
Die Freiheitlichen wollen offensichtlich Europa nicht, reagierte
Sozialminister Hundstorfer auf Abgeordneten Hübner. Wir brauchen
Menschen, die nach Österreich arbeiten kommen, sagte er. Wir leben in
einer äußerst vernetzten Welt mit vernetzter Wirtschaft und
vernetzten ArbeitnehmerInnen.
In der nächsten Runde werde es nun darum gehen, wie viel und welche
Gelder man wo einsetzt. Es sei notwendig, solidarisch dort Mittel zu
investieren, wo die Arbeitsmarktlage prekär ist, um soziale Unruhen
hintanzuhalten. Es sei das gemeinsame Europa, das uns stark macht,
unterstrich Hundstorfer und wies auf die österreichische
Exportindustrie hin, die auf eine gute wirtschaftliche Situation in
anderen Ländern angewiesen ist. (Schluss EU-Unterausschuss)
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