- 08.05.2012, 09:09:13
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Beweisvideo: Polizist schlägt VGT-Tierschützer, Falschaussage der Zeugen
UVS-Richter ortet Grundrechtsverletzung "aufs Gröblichste", VGT forciert Anzeige gegen Polizei sowie Schadensersatzklage für beim Angriff zerstörte Brille, Navi und Videokamera
Wien (OTS) - Anfang Dezember 2011 filmte David Richter, Obmann
Stellvertreter beim VGT und ehemaliger Angeklagter im
Tierschutzprozess, völlig legal eine Treibjagd auf Zuchtfasane. 2
Polizisten wollten das Filmen verhindern, einer davon schlug Richter
von hinten nieder und beschädigte seine Brille, sein Navigationsgerät
und seine Videokamera. Anschließend wurde Richter festgenommen und
musste 30 Minuten auf dem kalten Boden liegen bleiben. Dagegen erhob
der VGT eine Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat
(UVS) Graz, der jetzt stattgegeben wurde: "[Der Tierschützer] wurde
durch die willkürliche Festnahme und Anhaltung am Boden in den
Grundrechten der persönlichen Freiheit und dem Grundrecht, nicht
einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, aufs
Gröblichste verletzt." Die Bezirkshauptmannschaft hatte in einem
Schreiben an den UVS von einer "emotionalen Fehlleistung" des
Polizisten gesprochen und zugegeben, dass der "Maßnahmenbeschwerde
Berechtigung zukommt". Der VGT forciert jetzt seine Anzeige gegen den
Polizisten wegen Körperverletzung und plant eine Amtshaftungsklage
auf Schadensersatz für die beschädigte Brille, das Navigationsgerät
und die Videokamera.
Der VGT veröffentlicht hier das Beweisvideo, das diesem Urteil
zugrundliegt: http://www.ots.at/redirect/beweisvideo
Wörtliche Zitate aus dem Urteil sind hier nachzulesen:
http://www.martinballuch.com/?p=1089
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Das Video beweist
Punkt für Punkt, wie der Beamte den Tierschützer widerrechtlich
angriff und zu Boden riss. Auch die Zeugenaussagen des Jägers und des
Kollegen des Täters werden widerlegt, wobei es sehr fragwürdig ist,
dass der Kollege des Täters zuerst persönlich den Jäger als Zeugen
einvernimmt und dann erst selbst seine Zeugenaussage macht. Die
beiden Zeugen - z.T. in wörtlicher Übereinstimmung - und der Täter
beschuldigen nämlich den Tierschützer, den Konflikt verursacht zu
haben. Die Sicherheitsdirektion des Innenministeriums hatte in einer
Presseaussendung unmittelbar nach dem Vorfall Ähnliches verbreitet
und von "Schlägen auf Oberkörper bzw. ins Gesicht des Polizisten"
gesprochen. Wie schon im Tierschutzprozess zeigt sich, wie wenig
vertrauenswürdig die offiziellen Aussagen des ÖVP-Innenministeriums
zu Tierschutzvorfällen sind. Immer wird Polizeiwillkür
gerechtfertigt, indem man TierschützerInnen Straftaten andichtet. Zum
Glück hat der UVS-Richter, wie seinerzeit die Richterin im
Tierschutzprozess, diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben!"
Und weiter: "Im Rahmen der Tierschutzcausa wurde die
Hauptverhandlungsrichterin nach ihrem Freispruch-Urteil abgestuft,
und eine UVS-Richterin, die für TierschützerInnen geurteilt hatte,
wurde suspendiert, telefonisch abgehört und es wurde ihr Haus
durchsucht, weil man sie aufgrund ihres Urteils für ein Mitglied
einer kriminellen Tierschutzorganisation hielt. Muss man sich jetzt
auch um das Schicksal dieses couragierten UVS-Richters im
vorliegenden Fall sorgen? Solange die Verantwortlichen hinter der
Tierschutzcausa nicht zur Strecke gebracht wurden, ist eine gehörige
Portion Misstrauen angesagt. Anlässlich des Abgangs von Christian
Konrad als Generalanwalt von Raiffeisen und als nö Landesjägermeister
sieht der VGT bei jenen Kräften eine Chance auf einen Kurswechsel,
die den Tierschutz bisher so fanatisch bekämpfen!"
Rückfragehinweis:
David Richter,
Tel: 0676-5852629, Email: [email protected]
DDr. Martin Balluch,
Tel: 01-9291498, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]
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