- 24.04.2012, 17:29:08
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Petition der Mietervereinigung erreichte Teilerfolg
Wirtschaftsministerium erlässt überhastet Smart Meterverordnung in deutlich abgeänderter Form.
Wien (OTS) - Das Wirtschaftsministerium hat heute in einer
Presseaussendung verkündet, dass die Einführungsverordnung für
intelligente Stromzähler nunmehr erlassen worden sein. Der
Umsetzungszeitraum wurde bis 2019 ausgedehnt und sind weitere
flankierende gesetzliche Regelungen zur Datensicherheit und
Datenschutz in Ausarbeitung.
Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, begrüßt
dass seitens der handelnden Ministerien die von der MVÖ aufgezeigten
Problemkreise zu entsprechenden Veränderungen in der Verordnung
geführt haben.
Hinsichtlich der Umstellungskosten hat die e-control bereits
mehrfach angegeben, dass es zu keinen Mehrkosten für die
KonsumentInnen kommen wird. Die Mietervereinigung wird die Einhaltung
dieser Zusage genau beobachten. Eine Garantie dafür kann allerdings
weder aus dem Gesetz (ElWOG) noch aus der Verordnung herausgelesen
werden.
Niedermühlbichler weiter: "Unerfreulich ist es aber, die
geforderte Wahlfreiheit der KundInnen auf der Strecke geblieben ist.
So wird aus einem Recht der VerbraucherInnen, eine Förderung der
Zählerindustrie - ob dies den Wettbewerb tatsächlich ankurbelt, sei
dahin gestellt."
Faktum ist, dass Smart Meter weder für die Energiewende Richtung
Smart Grids notwendig sind, noch dass der Austausch alleine zu
Energieeinsparungen führen wird. Auch die volkswirtschaftlich
positiven Effekte könnten sich als Illusion erweisen. Das
Wirtschaftsministerium rechnet mit 6.000 neuen Arbeitsplätzen. Klar
ist aber auch, dass durch die Automatisierung nun Arbeitsplätze
abgebaut werden. Die zitierte Studie von Pricewatercoopers geht von
einer Lebensdauer der Zähler von 15 Jahren aus, eine Prognose, die
angesichts des technischen Fortschritts doch sehr gewagt erscheint.
Auch wurden in der Studie keinerlei Kosten für die Sicherheitsaspekte
der neuen Zähler (Stichwort: Datenschutz, Sicherheit der
Datenübertragung) einkalkuliert. Aus Sicht der Mietervereinigung ist
diese Studie daher alles andere als tauglich, um den Einführungszwang
zu rechtfertigen.
Erstaunt zeigt sich Präsident Georg Niedermühlbichler, dass die
Verordnung vor der Novellierung des entsprechenden Gesetzes (ElWOG)
erlassen wurde. Damit fußt die Einführungsverordnung auf einer
verfassungswidrigen Norm. Die Datenschutzaspekte müssen nämlich im
ElWOG geregelt werden, was bis dato noch nicht umgesetzt wurde. Auch
der Inhalt der Verordnung zur Datensicherheit wird noch ein Prüfstein
für das gesamte Projekt werden.
Abschließend hält Niedermühlbichler fest: "Wir bedanken uns bei
all jenen Menschen, die uns dahingehend unterstützt haben, dass
Problemfelder im Datenschutz und in der Datensicherheit aufgezeigt
werden konnten und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der
gesamte Umstellungsprozess durch eine transparente und ehrliche
Informationspolitik begleitet wird. Unser eigentliches Ziel - die
Wahlfreiheit der KundInnen haben wir noch nicht aufgegeben."
Rückfragehinweis:
Mag Nadja Shah Tel.: 01 40185 10 mailto:[email protected] Mietervereinigung Österreichs 1010 Wien, Reichsratsstraße 15 www.mietervereinigung.at
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