- 20.04.2012, 13:31:59
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Maier: Krimineller Internetabzocke durch Maßnahmen einen Riegel vorschieben
Button- und die Bestätigungslösung in Österreich sofort umsetzen
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier
informierte heute, Freitag, in einer Pressekonferenz zur
"Verbraucher-Richtlinie gegen Kostenfallen (Internetabzocke!)" über
Maßnahmen gegen Millionengeschäfte durch betrügerisches
Abmahnungswesen. Denn tausende österreichische Konsumenten und
Unternehmen werden jährlich Opfer von Inkassobüros und von so
genannten Abmahnanwälten. "Daher ist es aus SPÖ-Sicht notwendig, so
rasch wie möglich die Button- und die Bestätigungslösung in
Österreich und in allen Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen, um dieser
kriminellen Internetabzocke rascher einen Riegel vorschieben zu
können", erklärte Maier. Die vorgesehene Buttonlösung, bei dem
anfällige Kosten bereits vor Vertragsabschluss angezeigt und extra
bestätigt werden müssen, muss aber erst bis Mitte 2013 in den
Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. ****
Bereits 2008 wurde in Österreich eine derartige Forderung erhoben und
im Nationalrat einstimmig beschlossen. "Österreich war somit das
erste Land, dass auf Abzocke im Internet reagiert und eine
Buttonlösung eingefordert hat", so Maier. In Österreich haben sich
zur Internetabzocke im Jahr 2011 32.700 Konsumentinnen und
Konsumenten bei Arbeiterkammer und VKI beschwert. Dabei ging es um
Abmahnungen und urheberrechtliche Forderungen. Das Millionengeschäft
mit Abmahnungen findet in drei Bereichen statt: Abofallen im
Internet (Internetabzocke), behauptete Urheberrechtsverletzungen beim
so genannten Filesharing und Abmahnungen im Zusammenhang mit "Cold
Calling". Teil dieser riesigen Abzockmaschine sind Inkassobüros und
Rechtsanwälte, die unberechtigte Mahn- oder Drohbriefe schreiben.
"Konsumentenschützer raten daher, diese Schreiben nicht ernst zu
nehmen und den geforderten Betrag nicht zu bezahlen", so Maier.
In Deutschland gibt es gegen diese Abzocker im Internet bereits eine
Reihe von Strafverfahren und gerichtliche Verurteilungen. "Auch gegen
Rechtsanwälte, die missbräuchlich derartige Forderungen eintreiben
sollten", so der Konsumentenschutzsprecher. "Es geht nicht darum,
Rechtsverstöße bei Urheberrechtsverletzungen generell zu
bagatellisieren", sagte Maier, aber einige Rechteinhaber und
Anwaltskanzleien haben Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell
entdeckt und Rechtsdurchsetzung privatisiert. "Es geht um den Schutz
von Internetnutzern vor diesen missbräuchlichen Abmahnungen und um
eine sofortige Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinien in
Österreich", erklärte Maier.
Notwendig sei daher auch in Österreich - unabhängig von neuen
urheberrechtlichen Regelungen - eine klare Beschränkung des
RA-Kostenersatzes gegenüber diesen Abmahnanwälten. "Gefordert sind
auch Maßnahmen der Anwaltsvertretungen gegenüber Anwälten, die
derartigen Rechtsmissbrauch betreiben. Internetnutzer müssen vor
diesen missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden", forderte Maier
abschließend. (Schluss) mis/gd
Rückfragehinweis:
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Tel.: 01/53427-275
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