• 19.04.2012, 10:39:51
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ÖGB-Ruprecht: Nur Strafe wirkt, und höhere Strafen wirken besser

Lohn-/Gehaltsangaben in Stelleninseraten müssen auch bei Ländern und Gemeinden Pflicht werden

Wien (OTS/ÖGB) - "Offensichtlich halten sich Arbeitgeber nur an
Gesetze, wenn sie mit Strafen bedroht werden", sagt
ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte Ruprecht. Denn die Pflicht,
Stellenanzeigen mit Lohn-/Gehalts-Angaben zu versehen, wird nur dort
eingehalten, wo den Unternehmen finanzielle Sanktionen drohen.
Während sich private Großbetriebe mittlerweile fast lückenlos an die
entsprechenden Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes halten, sind
öffentliche Bereiche, zum Beispiel Universitäten, säumig, weil ihnen
keine Strafen drohen. "Und für Länder und Gemeinden gilt die Pflicht
zur Stellenausschreibung mit Gehaltsangabe überhaupt nicht - völlig
unverständlich. Die ÖGB-Frauen fordern die Ausweitung auf alle
Arbeitgeber", so Ruprecht.++++

Dass ohne Strafandrohung gar nichts läuft, zeigt der Vergleich mit
dem Vorjahr, als die Lohn-/Gehaltsangabe zwar verpflichtend war, aber
noch ohne Strafandrohung: "Im Dezember 2011 haben gerade fünf Prozent
der Stelleninserate dem Gesetz entsprochen. Schon im Jänner 2012, als
die Strafen in Kraft getreten sind, haben sich 83 Prozent daran
gehalten."

"Aus der Portokassa" - 360 Euro Höchststrafe ist zu wenig

Um die gültigen Regeln besser durchsetzen zu können, fordert Ruprecht
höhere Strafen: "Die derzeitigen 360 Euro Höchststrafe zahlen die
Unternehmen aus der 'Portokassa'. Vor allem, wenn man bedenkt, dass
sie sich durch Nichteinhaltung des Gesetzes deutlich höhere Beträge
sparen können", sagt Ruprecht. Damit Übeltäter besser verfolgbar
sind, müssten auch Gewerkschaften und Arbeiterkammern Verstöße
anzeigen dürfen, und nicht nur Betroffene sowie die
Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Rückfragehinweis:

ÖGB Kommunikation
   Florian Kräftner
   (01)53 444-39 264
   0664 301 60 96
   [email protected]
   www.oegb.at
   www.facebook.at/oegb.at

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