- 18.04.2012, 14:27:24
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Gesundheitsausschuss diskutiert über Hospizbetreuung für Kinder Alois Stöger will Kompetenzänderung
Wien (PK) - Ein Block der Beratungen des zweiten Teils der Sitzung
des Gesundheitsausschusses war dem Themenkreis Kindermedizin
insbesondere im Zusammenhang mit der Hospiz- und Palliativbetreuung
gewidmet, zu dem den Abgeordneten eine Reihe von Anträgen der
Oppositionsparteien vorlagen, die bei der Abstimmung jeweils vertagt
wurden. Abgeordnete Ursula Haubner (B) drängte auf Einbettung der
Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem
(1772/A(E)), die Abgeordneten Norbert Hofer (F) und Kurt Grünewald
(G) forderten in ähnlich lautenden Initiativen eine Öffnung des
Zugangs zur Palliativmedizin für Kinder einschließlich der nötigen
Finanzierung (1277/A(E) bzw. 1301/A(E)). Die Grünen traten überdies
allgemein für die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung durch
Palliativ- und Hospizeinrichtungen (1303/A(E)) sowie für eine
flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung (1439/A(E)) ein und
riefen weiters auch zur Einrichtung eines flächendeckenden Angebotes
von Therapien (insbesondere Psycho-, Ergo-, Physiotherapie und
Logopädie) für Kinder und Jugendliche auf (1374/A(E)).
In der Debatte, in der die Anliegen von allen Fraktionen inhaltlich
unterstützt wurden, äußerten die Abgeordneten Kurt Grünewald (G),
Ursula Haubner (B) und Sabine Oberhauser (S) ihren Unmut über die
derzeitige verfassungsrechtliche Regelung, die eine Länderkompetenz
für die Bereiche Pflege und Hospiz vorsieht. Abgeordneter Erwin
Rasinger (V) drückte es mit den Worten aus, es sei geradezu
beschämend, dass Leistungen im Bereich der Kinderhospiz von
Freiwilligen erbracht werden müssen, während man auf politischer
Ebene über Kompetenzen diskutiert. Seinem Ruf nach rascher Änderung
der Kompetenzlage und dem Vorschlag seines Fraktionskollegen August
Wöginger in Richtung einer 15a-Vereinbarung mit den Ländern hielten
Oberhauser und Bundesminister Alois Stöger entgegen, die
entsprechenden Entwürfe würden bereits auf dem Tisch liegen, aber
nach wie vor am Widerstand der ÖVP und ihrer Landeshauptleute
scheitern. Stöger unterstrich abermals sein Ziel, die Materie auf
Basis von Art. 11 B-VG zu regeln und damit die Gesetzgebung dem Bund,
die Vollziehung aber den Ländern zuzuordnen, und appellierte an die
Konsensbereitschaft der ÖVP.
Rezeptgebühren: Anträge der Grünen vertagt
Unter Hinweis auf noch bestehenden Diskussionsbedarf vertagt wurden
auch Anträge der Grünen zum Thema Rezeptgebühren. Abgeordneter Kurt
Grünewald verlangte die Beseitigung seiner Meinung nach bestehender
Benachteiligungen bei der Administration der Rezeptgebührenobergrenze
(1297/A(E)) sowie Rezeptgebührenbefreiungen für
PflegeheimbewohnerInnen (1304/A(E)) und Behinderte in
Beschäftigungstherapie bzw. "Geschützten Werkstätten" (1338/A(E)).
Während Abgeordneter August Wöginger (V) Bedenken hinsichtlich einer
möglichen Ungleichbehandlung von Pflegebedürftigen anmeldete und in
Bezug auf die Rezeptgebührenobergrenze vor einer Aushöhlung des
Grundsatzes der Heranziehung des Familieneinkommens warnte, beklagte
Abgeordneter Andreas Karlsböck (F), der Trend im Gesundheitswesen
würde in Richtung Selbstbehalte und Leistungseinschränkungen gehen,
was Bundesminister Alois Stöger allerdings mit Nachdruck dementierte.
Er selbst halte Selbstbehalte im Gesundheitsbereich grundsätzlich für
kontraproduktiv, ließ der Ressortchef aufhorchen.
Weitere Anträge der Opposition abgelehnt bzw. vertagt
Eine Initiative des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) betreffend
österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im
Rahmen der Substitutionsbehandlungen (1775/A(E)) wurde abgelehnt,
wobei Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) ins Treffen führte, bei der
Substitutionsbehandlung von Drogenkranken sei weniger die Höhe des
Honorars, sondern vielmehr das soziale Engagement entscheidend.
Gleichfalls in der Minderheit blieb die Forderung der Abgeordneten
Stefan Markowitz und Ursula Haubner (beide B) nach Entschädigung der
vor 1956 geborenen Contergan-Opfer (1842/A(E)). Abgeordnete Sabine
Oberhauser (S) äußerte Bedenken vor allem hinsichtlich der
Schwierigkeit bzw. Unmöglichkeit der Zuordnung von Schädigungen, die
während der Schwangerschaft eintreten.
Nicht durchsetzen konnte sich auch Abgeordnete Judith Schwentner (G)
mit ihrem Vorstoß auf Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung
von Berufskrankheiten (1305/A(E)). Ablehnung kam neben den
Regierungsparteien auch von den Freiheitlichen, deren
Gesundheitssprecherin Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein zwar
grundsätzlich Verständnis für eine Aktualisierung der Liste der
Berufskrankheiten signalisierte, sich aber gegen ein
Auseinanderdividieren von Männern und Frauen aussprach.
Bundesminister Alois Stöger wies in diesem Zusammenhang auf eine
Arbeitsgruppe auf Sozialpartnerebene hin, die derzeit die Liste
überprüft.
Keine Mehrheit fand ein Antrag des Abgeordneten Norbert Hofer (F)
betreffend Revision des Abkommens zwischen WHO und IAEO, insbesondere
hinsichtlich der Untersuchung von Risiken durch künstliche
Radioaktivität (181/A(E)). Abgeordneter Johann Maier (S)
argumentierte, im Gegensatz zu den Feststellungen des Antrags sei die
Kompetenz der WHO weiterhin gegeben, ein Übergewicht der IAEO liege
nicht vor. Auch ressortiere die Initiative zum
Landwirtschaftsministerium.
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ wurde schließlich ein
Antrag der Grünen abgelehnt, in dem Abgeordnete Birgit Schatz unter
Hinweis auf die Gesundheitsrisiken ein Verbot von Bisphenol A in
Babyschnullern forderte (826/A(E)). Abgeordneter Johann Maier (S) gab
zu bedenken, der Antrag sei durch die aktuelle Entwicklung bereits
überholt. So gebe es seit 2011 ein EU-weites Verbot von Bisphenol A
in Babyfläschchen, in Österreich wiederum sei mittlerweile auch ein
Verbot von Bisphenol in Schnullern und Beißringen in Kraft.
Vertagt wurde zudem eine Forderung des Abgeordneten Wolfgang
Pirklhuber (G) betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier
(1725/A(E)). Abgeordneter Johann Maier (S) ortete eine Zuständigkeit
des Landwirtschaftsministers und meinte überdies, rechtlich bestehe
derzeit keine Möglichkeit eines Importverbots. (Schluss
Gesundheitsausschuss)
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