• 18.04.2012, 14:23:14
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Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz passiert Innenausschuss Debatte um Diplomatenpässe geht in die nächste Runde

Wien (PK) - In seiner heutigen Sitzung beriet der Innenausschuss des
Nationalrats das Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz (SNG),
das in der Folge auch die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme
der Grünen fand. Dieselbe Mehrheit konnte für das Sicherheits-
Neustrukturierungs-BVG gefunden werden. Die Beratungen des
Ausschusses über eine Neuregelung der Diplomatenpässe wurden hingegen
vertagt.

Eines der Kernprojekte der "INNEN.SICHER 2010-Strategie" des
Innenministeriums ist die Weiterentwicklung der
sicherheitsbehördlichen Strukturen. Dabei soll durch eine
Neuorganisation der Strukturen auf Ebene der nachgeordneten
Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers der in den letzten Jahren
beschrittene Weg konsequent weiter verfolgt werden. Gleichzeitig
gelte es, der Einrichtung einer neuen Behördenstruktur im Fremden-
und Asylwesen sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle Rechnung
zu tragen.

Der von der Regierung vorgelegte und nun vom Innenausschuss
gebilligte Gesetzesentwurf dient der Schaffung der organisatorischen
Voraussetzungen für die Zusammenführung der neun
Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun
Landespolizeikommandos zu insgesamt neun Landespolizeidirektionen.
Dazu sind korrespondierende Maßnahmen zur Etablierung der für die
Umsetzung des Vorhabens erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen
Gegenstand gesonderter Regelungen (1726 d.B.).

Regelt obiges Gesetz die genauen Details, so hat die Regierung
zusätzlich ein Bundesverfassungsgesetz mit den erforderlichen
verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen vorgelegt (1679 d.B.).

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) äußerte sich in der
diesbezüglichen Debatte positiv zu den gegenständlichen Vorlagen und
erinnerte daran, dass seine Fraktion diese Vorhaben schon 2004
unterstützt habe. Damals sei ein solcher Versuch an der Haltung der
Sozialdemokratie gescheitert, jetzt beschreite man den richtigen Weg,
seine Fraktion sage Ja zu dieser Strukturreform und begrüße deren
Inhalte.

Abgeordneter Günter Kößl (V) sprach von einer der größten
Verwaltungsreformen der jüngeren Vergangenheit, mit der es gelinge,
die Strukturen der Zeit anzupassen, um den aktuellen
Herausforderungen begegnen zu können. Abgeordneter Hannes Fazekas (S)
ortete in dem Entwurf die konsequente Fortschreibung der unumgänglich
notwendigen Umsetzung der Sicherheitsstrategie. Die Strukturreform
diene den BürgerInnen, schaffe mehr Effizienz und trage zur besseren
Zusammenarbeit bei, sie sei daher die richtige Entscheidung.

Abgeordneter Herbert Werner (F) goutierte gleichfalls die Reform. Die
Verschlankung führe zu mehr Rechtssicherheit, zu Synergieeffekten und
sei die richtige Reaktion auf die Herausforderungen der Zukunft.

Abgeordneter Peter Pilz (G) anerkannte, dass die Reform im Kern zu
begrüßen sei, schränkte allerdings ein, dass dadurch die Gefahr
zügel- und hemmungsloser Parteipolitik bestehe. Daher werde seine
Fraktion nicht zustimmen. Pilz forderte ein Gesetz gegen
Postenbesetzungen mittels Parteibuch und meinte, wenn das Parteibuch
der Grund für die Wahl eines Bewerbers war, sollte dies ein Fall für
die Strafgerichte sein. Ohne ausreichende Garantien gegen diese
Misswirtschaft könne man nicht zustimmen. Sein Fraktionskollege
Albert Steinhauser verwies zudem darauf, dass künftighin die
Landespolizeidirektionen sowohl erstinstanzlich zuständig als auch
Berufungsinstanz sein würden, was er für verfassungsrechtlich
bedenklich halte.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) riet dazu, die Verwaltungsreform
nicht mit Postenschacher zu vermengen. Die Reform als solche sei zu
begrüßen, alles andere müsse separat betrachtet werden.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) verwies darauf, dass in Wien seit
jeher Bundespolizeidirektion und Sicherheitsdirektion erste und
zweite Instanz seien, dieses Modell wolle man nun überall zur
Anwendung bringen. Abgeordnete Gisela Wurm (S) ergänzte, dass es sich
hierbei ohnehin nur um ein Provisorium handle, da ab 2014 eigene
Gerichte die zweite Instanz bilden würden. Abgeordneter Peter
Fichtenbauer (F) sprach sich gleichfalls dafür aus, die
Verwaltungsreform nicht mit Personalbesetzungen zu vermengen. Dies
umso mehr, als das jetzige Modell evident schlechter sei und
gleichfalls parteipolitische Postenbesetzungen ermögliche.

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner dankte für die konstruktive
Zusammenarbeit und auch für den Beitrag der Opposition im Vorfeld der
Reform, eine Reform, auf die man stolz sein könne. Aus 31
Behördeneinrichtungen würden neun, man habe damit einen schlankeren
und effizienteren Apparat. Schon bislang habe es viele Reformen
gegeben, diese sei nun der nächste logische Schritt.

Die Bedenken der Grünen seien unbegründet, da man das Modell Wien nur
auf ganz Österreich übertrage. Überdies sei die Sicherheitsdirektion
nur solange zweite Instanz, bis am 1. Januar 2014 die
Landesverwaltungsgerichtshöfe ihre Arbeit aufnähmen. Die Ministerin
erläuterte Inhalte und Zielsetzungen der Reform und erklärte, man sei
äußerst sensibel vorgegangen und werde auch weiterhin jede
Rechtsstaatlichkeit wahren, was selbstverständlich auch bei
Postenausschreibungen gelte.

Beide Materien wurden mit den Stimmen von S, V, F und B mehrheitlich
angenommen, wobei das Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz
in Form zweier koalitionärer Abänderungsanträge den Ausschuss
passierte, von denen einer redaktionelle Berichtigungen zum Inhalt
hatte, während der andere ein Anhörungsrecht der jeweiligen
Landeshauptleute bei der Bestellung von stellvertretenden
Landespolizeidirektoren vorsieht.

Diplomatenpässe: Innenausschuss vertagt Beratungen

Einstimmig vom Innenausschuss vertagt wurden die Beratungen über eine
Änderung des Passgesetzes, mit der die Vergabe von Diplomatenpässen
eingeschränkt werden soll. Zuvor hatten die Oppositionsparteien
massiv gegen die neuen Bestimmungen protestiert und einen von den
Koalitionsparteien zur Regierungsvorlage vorgelegten
Abänderungsantrag als unzureichend bewertet. So wird ihrer Meinung
nach das Parlament gegenüber der Regierung erheblich benachteiligt.
Da die Passgesetz-Novelle nur mit Zweidrittelmehrheit auf die
Tagesordnung der morgigen Nationalratssitzung gesetzt werden hätte
können, stimmten SPÖ und ÖVP schließlich einer Vertagung zu.

Laut Gesetzentwurf soll künftig nur noch ein kleiner, taxativ
aufgezählter, Personenkreis, etwa diplomatisches Personal und deren
Familienangehörige sowie SpitzenpolitikerInnen, einen Diplomatenpass
erhalten. Dazu kommen Personen, die temporär von der Republik
Österreich in diplomatischer oder konsularischer Funktion im Ausland
eingesetzt werden. Die in der Regierungsvorlage noch enthaltenen
Bestimmungen, wonach auch den PräsidentInnen der Höchstgerichte und
des Rechnungshofs, den Mitgliedern der Volksanwaltschaft und
EhegattInnen von Regierungsmitgliedern ein Diplomatenpass zustehen
soll, sollen mit einem von Abgeordnetem Günter Kößl (V) vorgelegten
Abänderungsantrag gestrichen werden.

Im Passgesetz verankern wollen die Abgeordneten darüber hinaus auch,
dass der Anspruch auf einen Diplomatenpass künftig mit der Beendigung
der maßgeblichen Funktion erlischt. Bereits ausgestellte
Diplomatenpässe sollen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten
des Gesetzes ihre Gültigkeit verlieren, wenn die
Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wer seinen
Diplomatenpass entgegen den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht
abgibt, dem drohen eine Geldstrafe bis zu 2.180 € bzw. eine
Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

Im Rahmen der Diskussion erklärte Abgeordneter Harald Vilimsky (F),
seine Fraktion werde der Gesetzesnovelle in der vorliegenden Form
nicht zustimmen, da die gewählte Vorgangsweise vollkommen
inakzeptabel sei. Angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit
über 3.000 Diplomatenpässe vergeben wurden, hätte man entweder mit
einer radikalen Variante, wonach nur noch jene Personen, die
tatsächlich diplomatisch tätig sind, ein solches Dokument bekommen,
reagieren können oder aber die Möglichkeit nutzen, auch jene Personen
mit einem Diplomatenpass auszustatten, die von parlamentarischer
Seite diplomatisch tätig sind, etwa die Mitglieder des
Außenpolitischen Ausschusses oder Abgeordnete, die Wahlbeobachtungen
durchführen. Diese Möglichkeit wurde nicht genutzt, die Vorlage
bevorzuge alleine die Regierung und deren Staatssekretäre, während
das Parlament "einen Fußtritt" bekomme.

Ins selbe Horn stieß auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B), der
die Vorlage als "Unverfrorenheit" und als eine Einzementierung der
Privilegien der Regierung bezeichnete. So bekämen Personen, die nie
mit diplomatischen Missionen betraut werden, ein derartiges Dokument.
Zudem halte sich die Regierung auch weiterhin das Schlupfloch offen,
jede Person mit einem Diplomatenpass auszustatten, die sie mit einem
diplomatischen Auftrag zu betrauen gedenke. Die Regierung wolle hier
dem Parlament vorschreiben, was es zu beschließen habe, das Parlament
sei aber verpflichtet, eine Lösung im Interesse der Sache zu finden,
weshalb er den Antrag auf Vertagung stelle. Man müsse bei den
Verhandlungen "zurück an den Start".

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) schloss sich Abgeordnetem
Westenthaler vollinhaltlich an. Er sprach wörtlich von einer
"unglaublichen Arroganz des Ballhausplatzes", bei der einem "die
Galle hochkommt". Es sei nicht hinzunehmen, dass das Parlament hier
einen "Eselstritt" erhalte. Fichtenbauer appellierte an die
Koalitionsabgeordneten, sich das nicht gefallen zu lassen und trat
dem Vertagungsantrag bei.
Abgeordneter Peter Pilz (G) meinte, ein Diplomatenpass spiele eine
wichtige Rolle bei politischen Aktivitäten im Ausland, diese solle
man nicht leichtfertig weggeben. Die Vorlage sei unausgegoren und
widersprüchlich, daher sollte man noch einmal darüber reden, weshalb
auch er sich dem Antrag auf Vertagung anschließe. Man müsse sich
wirklich zusammensetzen und ein klares Signal gegenüber der
Regierung, aber auch gegenüber dem Boulevard aussenden, sagte Pilz.

Den Einwand von Abgeordneter Gisela Wurm (S) wonach das von
Abgeordnetem Westenthaler angesprochene Schlupfloch die Möglichkeit
biete, im Anlassfall, etwa bei Wahlbeobachtungsmissionen, auch
Abgeordnete mit einem Diplomatenpass auszustatten, ließ die
Opposition nicht gelten. So machte Abgeordneter Pilz geltend, dass
von der Regierung unabhängige parlamentarische Diplomatie wichtig sei
und es wohl zu diplomatischen Verwicklungen führen würde, würden
Abgeordnete einen Diplomatenpass mit dem Argument beantragen, dass
sie eine Demokratiebewegung oder gefährdete Personen in Diktaturen
unterstützen wollten. Abgeordneter Vilimsky hob hervor, etliche
seiner bisherigen Reisetätigkeiten als Parlamentarier seien nicht im
Auftrag der Regierung gewesen.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) bekräftigte demgegenüber, es sei
nicht Absicht der Novelle, die internationalen Aktivitäten des
Parlaments einzuschränken. Vielmehr sollten nur noch Personen einen
Diplomatenpass erhalten, die ihn tatsächlich für ihre Arbeit
benötigten. Schließlich seien mit einem solchen Pass viele
Privilegien und Schutzmechanismen verbunden. Er verstehe die
grundsätzliche Aufregung nicht, sagte Fazekas, auch Abgeordnete
könnten für wichtige Tätigkeiten im Ausland mit einem Diplomatenpass
ausgestattet werden.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gab zu bedenken, dass das Thema
Diplomatenpässe eine hohe Sensibilität habe. Die Kritik der
Opposition wollte sie mit dem Hinweis, dass eine Ausstellung von
Diplomatenpässen im Interesse der Republik auch anlassfallbezogen
möglich ist, nicht teilen. Eine vollständige Liste der derzeitigen
InhaberInnen von Diplomatenpässen zu veröffentlichen, ist laut Mikl-
Leitner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Grenze zwischen Tschechien und Österreich wird geringfügig geändert

Einstimmig genehmigte der Innenausschuss ein Abkommen zwischen
Österreich und Tschechien über eine Änderung des Grenzverlaufs an der
gemeinsamen Staatsgrenze. Die beiden Nachbarstaaten wollen damit
gewährleisten, dass die Staatsgrenze auch künftig in der Flussmitte
der Thaya verläuft, nachdem sich der Flusslauf durch die Errichtung
des Thayadamms geringfügig verändert hat.

Vorerst keine Kostenersatz für selbstverschuldete Polizeieinsätze

Auf der Tagesordnung des Innenausschusses standen darüber hinaus eine
Reihe von Oppositionsanträgen. Konkret diskutierten die Abgeordneten
über Belastungszulagen für Exekutivbeamte (FPÖ-Antrag 692/A[E]), mehr
Polizei für Krems (FPÖ-Antrag 1633/A[E]), die Leistung von
Kostenersatz für Polizeieinsätze bei schuldhaftem Handeln (BZÖ-Antrag
1405/A[E]), eine adäquate Entlohnung für Gedenkdiener im Ausland (G-
Antrag 1898/A[E]), und die Einrichtung von Notwohnungen für
zwangsverheiratete Frauen (G-Antrag 1593/A[E]).

In der Diskussion machte Abgeordneter Herbert Werner (F) geltend,
dass die Forderungen der FPÖ nach einem eigenen Exekutivdienstgesetz
und nach Belastungszulagen für Exekutivbeamte in besonders belasteten
Polizeidienststellen aktueller denn je seien. Exekutivbeamte
erfüllten einen harten, oft undankbaren Job, meinte er. Dem schloss
sich auch Abgeordneter Christoph Hagen (B) an. Der Antrag der FPÖ
blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit, Abgeordneter
Hannes Fazekas (S) argumentierte unter anderem damit, dass es ganz
unterschiedliche Belastungen für ExekutivbeamtInnen gebe, die nicht
einfach zu bewerten seien.

Auch für den Antrag des BZÖ, bei einem schuldhaft verursachten
Polizeieinsatz Kostenersatz zu verlangen, wenn Alkohol oder Drogen im
Spiel sind, zeigte Abgeordneter Fazekas kein Verständnis. Seiner
Meinung nach ist es ein Grundauftrag der Polizei, für die
Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu sorgen und Gefahren
abzuwehren. Auch bei Bierzeltschlägereien oder bei
Familienstreitigkeiten sei oft Alkohol im Spiel.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) zeigte sich demgegenüber überzeugt,
dass eine drohende Kostenvorschreibung in vielen Fällen abschreckend
wirken würde und damit sinnlose Polizeieinsätze vermieden werden
könnten. Als Beispiel nannte er den Fall eines Betrunkenen, der
mehrmals die Polizei gerufen habe, weil er nicht in eine Diskothek
hineingelassen wurde. Überdies verwies er darauf, dass bereits jetzt
bei einer Auslösung von Alarmanlagen durch eigenes Verschulden oder
der Anforderung von Polizei bei Verkehrsunfällen mit Blechschaden ein
Kostenersatz zu leisten sei. Dieser Argumentation schloss sich auch
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) an, er sprach von einem
"grundvernünftigen Ansatz".

Seitens der ÖVP wies Abgeordneter Günter Kößl darauf hin, dass eine
Untersuchung in Auftrag gegeben worden sei, um zu prüfen, inwieweit
ein Kostenersatz sinnvoll wäre. Er gab allerdings zu bedenken, dass
viele BesitzerInnen von Alarmanlagen diese wegen drohender Gebühren
bei Fehlalarm abschalten und dadurch die Kriminalität steige.

Der Antrag des BZÖ wurde ebenso vertagt wie der Antrag der FPÖ
betreffend Aufstockung der Polizei in Krems. Abgeordneter Wolfgang
Gerstl (V) sprach sich dafür aus, die Situation in Krems laufend zu
beobachten, seiner Meinung nach hat sich das Vandalismus-Problem in
der Innenstadt mittlerweile aber entschärft. BZÖ und Grüne
unterstützten den Antrag hingegen, wobei sich Abgeordneter Hagen
zuversichtlich zeigte, dass das Problem künftig Niederösterreich-
intern geregelt werden kann.

Vom Innenausschuss vertagt wurden schließlich auch die beiden Anträge
der Grünen. Kritik von Abgeordneter Tanja Windbüchler-Souschill an
den Mittelkürzungen für ausländische Gedenkdiener hielt Abgeordneter
Gerstl entgegen, dass der Gedenkdienst auch der ÖVP ein wichtiges
Anliegen sei. Er wisse, was etwa an der Gedenkstätte Yad Vashem
geleistet werden, sagte er. Man wolle auch künftig beträchtliche
Mittel zur Verfügung stellen und werde im Gespräch bleiben. Zuvor
hatte Abgeordnete Windbüchler-Souschill darauf verwiesen, dass die
jungen Gedenkdiener nicht zuletzt als wichtige Botschafter
Österreichs fungierten.

Was die Einrichtung einer Notwohnung für Zwangsverheiratete betrifft,
äußerte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zuversichtlich,
dass es bald zu einer Lösung kommen wird. Man sei derzeit auf
Wohnungssuche, erklärte sie. Laut Abgeordneter Gisela Wurm (S) ist
auch die Finanzierungsfrage bereits geklärt.

Die Grünen blieben dennoch skeptisch und verwiesen darauf, dass eine
derartige Wohnung seit drei Jahren versprochen werde. Abgeordnete
Windbüchler-Souschill hob hervor, dass Zwangsverheiratung eine
massive Form von Gewalt sei und bedrohte und betroffene Frauen
dringend einen anonymen Schutzraum bräuchten. Auch die Abgeordneten
Alev Korun (G) und Fichtenbauer drängten auf die rasche Einrichtung
einer Notwohnung. (Schluss)

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