- 18.04.2012, 11:27:43
- /
- OTS0110 OTW0110
Gesundheitsausschuss - Oberhauser: Erstmals kompakte Daten zur Lebensmittelsicherheit
Bäderhygiene - Künftig noch mehr Information zur Badegewässerqualität
Wien (OTS/SK) - "Mit dem Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 hat
Gesundheitsminister Alois Stöger erstmalig kompakte Daten zur
Sicherheit unserer Lebensmittel vorgelegt. Kontrolle und Transparenz
ist in diesem Bereich enorm wichtig, denn die Sicherheit von
Lebensmitteln beschäftigt und betrifft uns alle", erklärte
SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser am Rande des heute,
Mittwoch, stattfindenden Gesundheitsausschusses im Parlament. Ein
weiterer Punkt ist die Neuregelung des Bäderhygienegesetzes, womit
künftig die aktuelle Qualität der Badegewässer nicht nur im Internet
veröffentlicht werden muss, sondern auch durch Infotafeln bei jedem
Badesee oder Badeteich für jeden ersichtlich sein muss. ****
Der Lebensmittelsicherheitsbericht biete eine umfassende Übersicht
für alle Interessierten über die Ergebnisse der Kontrollen und
Proben, die im Jahr 2010 in Österreich durchgeführt wurden. Insgesamt
erfolgten 2010 österreichweit 70.144 Betriebskontrollen, davon 43.529
durch Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder sowie 23.114
Betriebskontrollen in Fleischbetrieben und 3.501 Betriebskontrollen
in Milcherzeugerbetrieben durch die Landesveterinärbehörden.
Weiters wurden insgesamt 31.052 Proben untersucht und begutachtet -
davon gab es bei 78 Prozent der Proben keine Beanstandung; 0,6
Prozent waren gesundheitsschädlich und 4,5 Prozent für den
menschlichen Verzehr ungeeignet. "Die Ergebnisse zeigen, dass der
risikobasierte Ansatz der Lebensmittelkontrolle bestens geeignet ist,
Schwachstellen aufzudecken und die Sicherheit der Bevölkerung
bestmöglichst zu garantieren", so die SPÖ-Gesundheitssprecherin.
Zum Bäderhygienegesetz hält Oberhauser fest, dass hier eine
EU-Richtlinie umgesetzt wird und der Bevölkerung während der
Badesaison Informationen über die Wasserqualität an leicht
zugänglicher Stelle in nächster Nähe jedes Badegewässers zur
Verfügung stehen müssen. Weiters wird klargestellt, dass jede
"Warmsprudelwanne" (Whirlpool) unabhängig von ihrer Größe dem
bäderhygienerechtlichen Bestimmungen unterliegt.
Völlig unverständlich ist für Oberhauser, dass das BZÖ hier von einem
"Schildbürgerstreich" spricht: "Wir alle wollen ungetrübte
Badefreuden an unseren wunderbaren Seen, Freibädern und Badeteichen
genießen. Es können aber unterschiedliche Krankheitserreger in
Badegewässer gelangen, die auch schwere Krankheitssymptome auslösen
können. Deshalb wird die Wasserqualität laufend untersucht und die
Bevölkerung hat ein Recht darauf, darüber informiert zu werden -
möglichst rasch und aktuell. Das wird hiermit sichergestellt."
(Schluss) bj/sl/mp
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK






