- 17.04.2012, 19:52:06
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Heinisch-Hosek: Notwohnung für Zwangsverheiratete vor Umsetzung Sittenwidrigkeit von freiwilliger Sexarbeit soll fallen
Wien (PK) - Der Gleichbehandlungsausschuss befasste sich heute mit
Anträgen von FPÖ, BZÖ und Grünen. Abgelehnt wurden Anträge der
Freiheitlichen, die Altersgrenzen für Au-Pairs erweitern und einen
Preis für Firmen mit hohem Frauenanteil in Führungspositionen
schaffen wollen. Vertagt wurde die Forderung des BZÖ betreffend die
Schaffung von Notwohnungen für von Zwangsheirat Betroffene mit der
Begründung, dass sich dieses Projekt in der letzten Phase seiner
Umsetzung befinde. Vertagt wurde auch der BZÖ-Antrag für eine
Initiative des Frauenministeriums zur Förderung des beruflichen
Wiedereinstiegs von Frauen nach der "Babypause". Ebenfalls der
Vertagung verfiel der Antrag der Grünen betreffend eine Neuregelung
der rechtlichen Rahmenbedingungen von freiwilliger Sexarbeit als
Gewerbe durch Abschaffung der so genannten "Sittenwidrigkeit". Mit
dieser komplexen Problematik sei eine interministerielle
Arbeitsgruppe befasst und bis zum Sommer dieses Jahres eine
Gesetzesinitiative zur Abschaffung dieser Sittenwidrigkeit zu
erwarten, hieß es dazu von Seiten der Regierungsfraktionen. Abgelehnt
wurde schließlich ein weiterer Antrag der Grünen nach Erstellung
eines Berichts über die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der
Finanz- und Wirtschaftskrise.
Freiheitliche setzen sich für "Granny Au-Pairs" ein
Zunächst stand der von der Freiheitlichen Abgeordneten Carmen
Gartelgruber eingebrachte Entschließungsantrag auf eine Erweiterung
der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-Pairs auf der Tagesordnung. Es
soll dadurch auch älteren Frauen als so genannten "Granny Au-pairs"
die Möglichkeit gegeben werden, als Au-pair ins Ausland zu gehen. Die
Abgeordneten Judith Schwenter (G), Gertrude Aubauer (V), Franz Riepl
(S) und Ursula Haubner (B) meinten hingegen, es bestehe die Gefahr,
dass man die Schaffung prekärer Arbeitsverhältnisse fördere. Daher
sei es nicht sinnvoll, Au Pair als Arbeitsmodell für ältere
Arbeitnehmerinnen gesetzlich zu verankern. Der Antrag (1495/A[E])
wurde daraufhin mit den Stimmen von S,V,B,G mehrheitlich abgelehnt.
... und für einen Innovationspreis für Firmen mit hohem Frauenanteil
Keine Zustimmung fand auch der Antrag der Freiheitlichen Abgeordneten
Heidemarie Unterreiner nach Einführung eines Innovationspreises für
Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil in
Führungspositionen. Abgeordnete Martina Schenk (B) stimmte mit den
Abgeordneten Christine Marek (V) und Judith Schwentner (G) überein,
dass es bereits ausreichend Preise gebe, welche der Intention des
Antrags entsprechen. Ein Anreiz durch einen zusätzlichen Preis sei
nicht erkennbar.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies darauf hin, dass eine
Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes in Arbeit sei, wonach
Unternehmen mit mehr als 100 MitarbeiterInnen verpflichtet werden,
Frauenförderpläne einzuführen. Davon erhoffe sie sich, dass mehr
Firmen sich mit der Thematik auseinandersetzen und so positive
Veränderungen in Gang gesetzt werden. Der Antrag (1568/A[E]) wurde
nur von der FPÖ unterstützt und damit mehrheitlich abgelehnt.
BZÖ: Einrichtung einer Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat
Abgeordneten Martina Schenk (B) forderte die unverzügliche
Einrichtung einer betreuten Notunterkunft für Betroffene von
Zwangsheirat. Die Umsetzung des im Regierungsprogramm verankerten und
bereits im Frauenbudget 2009 budgetierten Projekts sei überfällig,
meinte sie. Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) erkundigt sich nach
Details der Finanzierung der Notwohnungen. Abgeordnete Dorothea
Schittenhelm (V) verwies darauf, dass diese nun gesichert sei. Das
Projekt habe sich aufgrund der besonderen Sicherheitserfordernisse
verzögert. Bis zur bevorstehenden Umsetzung könne der Antrag vertagt
werden. Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) zeigte sich froh
darüber, dass nun diese Lücke in der Umsetzung des Gewaltschutzpakets
bald geschlossen werde.
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) verwies hingegen auf noch
ungelöste Betreuungsfragen bei minderjährigen Betroffenen. Darauf
antwortete Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, dass auch solche
Fragen eine Lösung finden würden, wenn die erste Notwohnung
realisiert sei, da viele kompetente Organisationen und
Betreuungseinrichtungen eingebunden seien. Im Vorfeld sei eine Reihe
von Fragen abzuklären gewesen, etwa die Aufteilung der Finanzierung
zwischen Frauen- und Innenministerium. Diese wird nun je zur Hälfte
von den beiden Ministerien getragen. Offen sei auch gewesen, was der
bestgeeignete Standort sei. Nun sei entschieden, dass es eine anonyme
Einrichtung im urbanen Umfeld sein solle. Sie bitte noch um ein klein
wenig Geduld, sagte sie, sie werde dann Bericht erstatten. - Der
Antrag (1904/A(E)) wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.
BZÖ will Maßnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen
In einem weiteren Antrag des BZÖ (1905/A(E)) erhebt Abgeordnete
Martina Schenk (B) die Forderung nach einer Initiative des
Bundesministeriums für Frauen und Öffentlichen Dienst in
Zusammenwirken mit den Unternehmen, um Frauen vor, während und nach
der "Babypause" zu unterstützen und die Chancen für einen beruflichen
Wiedereinstieg zu verbessern. Es gebe hier Handlungsbedarf, sagte
Schenk. Sie wurde dabei von den Abgeordneten Judith Schwentner (G)
und Edith Mühlberghuber (F) unterstützt. Die Abgeordneten Claudia
Durchschlag (V) und Sonja Ablinger (S) sprachen sich hingegen unter
Verweis auf Maßnahmen, die bereits in Umsetzung seien, und deren
Erfolg abzuwarten sei, für eine Vertagung des Antrags aus, die
daraufhin mit S-V-Mehrheit erfolgte.
Eine gesetzliche Neuregelung freiwilliger Sexarbeit steht bevor
Ausführlich widmete sich der Ausschuss dem Antrag (1165/A(E)) von
Abgeordneter Judith Schwentner (G) nach einer umfassenden
gesetzlichen Neuregelung der Prostitution. Anzusetzen sei bei der
Aufhebung der bisher bestehenden Sittenwidrigkeit auf Sexualkontakte,
die gegen Entgelt angeboten werden. Durch eine
Entkoppelung der freiwillig ausgeübten Prostitution aus den Sitten-
bzw. Anstandsnormen und Legalisierung der Sexarbeit als
Erwerbstätigkeit sowie konsequente Eingliederung der Prostitution in
das Arbeitsrecht, die Gewerbeordnung und das Vertragsrecht und eine
rechtliche Gleichbehandlung solle es zur Gleichstellung von
SexarbeiterInnen mit anderen Erwerbstätigkeiten kommen. Nur so
könnten Arbeitsbedingungen verbessert werden. Außerdem müssten
Änderungen im Fremdenrecht stattfinden. Der Antrag der Grünen ziele
auch auf die Aufhebung der Meldepflicht bei der Sicherheitspolizei
und auf Verbesserungen in den amtsärztlichen Untersuchungen von
SexarbeiterInnen ab, erläuterte Schwentner.
Eine lebhafte Debatte schloss sich an die Wortmeldung der
Freiheitlichen Abgeordneten Heidemarie Unterreiner und Dagmar
Belakowitsch-Jenewein an. Sie meinten, es sei ein verfehlter Ansatz,
hier ein Gewerbe wie andere auch sehen zu wollen. Man verkenne damit
die Realitäten hinter der Prostitution, meinte Belakowitsch-Jenewein.
Es sei naiv, davon auszugehen, dass diese durch arbeitsrechtliche
Änderungen in den Griff zu bekommen seien. Außerdem habe sich gerade
in Wien gezeigt, dass über die Schiene der Prostitution immer wieder
versucht werde, Bestimmungen des Fremdengesetzes auszuhebeln und
Aufenthaltstitel für Frauen, vor allem aus Osteuropa zu erlangen.
Dagegen meinte Abgeordnete Christine Marek (V), es sei wichtig, in
dieser Frage zu differenzieren und eine offene Debatte über die
Fragen, die sich etwa in arbeits- und sozialrechtlichen Bereichen
ergeben, zu führen. Es gehe hier um jene Frauen, die sich
selbstbestimmt für Sexarbeit entscheiden, ohne diese Entscheidung
werten zu wollen, und deren Situation zu verbessern. Die Verbesserung
der amtsärztlichen Untersuchung sei dringend geboten, da hier teils
menschenunwürdige Bedingungen herrschten. Auch Abgeordneter Johann
Hell (S) meinte, er könne dem Antrag viel abgewinnen. Seine Fraktion
teile die Ansicht, dass bei der Abschaffung der Bestimmung über die
Sittenwidrigkeit anzusetzen sei, um zu einer Regelung zu kommen. Auch
Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach sich für eine ehrliche
Diskussion des Themas aus. Abseits jeder Wertung der betreffenden
Dienstleistungen müsse man hier klare rechtliche Rahmenbedingungen
schaffen. Kritisch sehe sie aber auch die Punkte, die das
Fremdenrecht betreffen.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies darauf hin, dass eine
parlamentarische Enquete zum Thema selbstbestimmte Sexarbeit schon
vor einigen Jahren wichtige Erkenntnisse geliefert haben, die auch
heute noch gültig seien. Die Aufhebung der so genannten
Sittenwidrigkeit sei ein erster wichtiger Schritt, um weitere
Maßnahmen beschließen zu können. Hier habe man in Gesprächen mit dem
Justizministerium schon sehr gute Fortschritte erzielt. Sie spreche
sich dafür aus, in weiterer Folge ein Bundesrahmengesetz zu schaffen,
um damit die Länder einzubeziehen und bundeseinheitliche Regelungen
schaffen zu können. Aufgrund der nunmehr zugesagten Unterstützung der
ÖVP-Fraktion seien rasche Fortschritte zu erwarten. Bis zum Sommer
werde es auch noch eine Klärung in vielen Teilbereichen geben,
stellte die Ministerin in Aussicht.
Grüne sehen unterschiedliche Krisenfolgen bei Frauen und Männern
G-Abgeordnete Judith Schwentner meinte, führende Ökonominnen würden
darauf hinweisen, dass sich die Finanz- und Wirtschaftskrise der
letzten Jahre vor allen negativ auf die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse von Frauen ausgewirkt habe. Sie forderte einen
Bericht der Bundesregierung über die geschlechtsspezifisch
unterschiedlichen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, um
daraus entsprechende Maßnahmen ableiten zu können.
In den Wortmeldungen der Abgeordneten Anna Franz und Dorothea
Schittenhelm (beide V), Sonja Ablinger (S), Martina Schenk (B) und
Susanne Winter (F) kam dagegen die Meinung zum Ausdruck, dass es an
sich genug an Untersuchungen und Berichten zu diesem Thema gebe.
Einhelligkeit herrschte aber darüber, dass die angesprochene
Problematik an sich breit diskutiert werden sollte.
Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (V) lud deshalb die
Frauensprecherinnen aller Fraktionen dazu ein, sich zum Thema in der
Nationalratsdebatte zu Wort zu melden, um dem berechtigten Anliegen
Gehör zu verschaffen. Der Antrag auf Erstellung eines Berichts
(1891/A(E)) erhielt nur die Zustimmung der Grünen und wurde damit
mehrheitlich abgelehnt. (Schluss)
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