- 11.04.2012, 14:06:14
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Österreichisch-Tschechischer Verfassungsdialog Verfassungsausschuss des Nationalrats trifft tschechische Kollegen
Wien (PK) - Eine Delegation des Verfassungsausschusses der
tschechischen Snemovna unter der Leitung des Abgeordneten Marek Benda
besuchte heute Vormittag das Hohe Haus und traf dabei mit Mitgliedern
des Verfassungsausschusses des Nationalrats zu einem Gedanken- und
Informationsaustausch zusammen. Von österreichischer Seite nahmen an
dem Treffen die Abgeordneten Peter Wittmann, Sonja Steßl-Mühlbacher
(beide S), Wolfgang Gerstl (V), Harald Stefan (F) und Daniela Musiol
(G) teil. Kernpunkte des Gesprächs waren Kontrollinstrumente des
österreichischen Parlaments sowie der Zugang zur direkten Demokratie
in den beiden Nachbarländern.
Auf die Frage Bendas nach der Rolle des österreichischen
Rechnungshofs ging Wittmann auf die Arbeit und Kompetenzen dieses
Kontrollorgans des Nationalrates ein. Er betonte die nach
"übereinstimmender Meinung" aller Fraktionen hohe Qualität der Arbeit
des Rechnungshofs. Unterschiedlicher Ansicht seien Opposition und
Regierungsparteien allerdings, wie weit die Kompetenzen des
Rechnungshofs reichen sollten. Hier bestimme zumeist der Standort den
Standpunkt, erklärte Wittmann. Musiol wies ergänzend auf aktuelle
Diskussionen bezüglich der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs hin und
nannte als strittige Bereiche die budgetäre Überprüfung von kleineren
Gemeinden beziehungsweise von staatsnahen Unternehmen.
Wittmann erwiderte die Ausführungen der G-Abgeordneten mit einem
Hinweis auf das Spannungsfeld der Kompetenzverteilung zu den
Bundesländerprüfstellen, in dem der Rechnungshof seine Arbeit zu
leisten habe. Insgesamt, so Wittmann, werde die Prüfung der
budgetären Handhabung in Bund und Ländern jedoch ausgedehnt.
Seit einem Jahr kann der Rechnungshof auch Gemeinden in der Größe von
über 10.000 EinwohnerInnen prüfen, merkte Abgeordneter Gerstl dazu an
und zollte dem Hilfsorgan des Nationalrats Anerkennung, die eigens
notwendige Aufbereitung neuer Prüfkriterien geschafft zu haben, ohne
über erweiterte Ressourcen zu verfügen. Gerstl betonte auch, dass der
Rechnungshof nur zur nachträglichen Prüfung ermächtigt ist, er also
nicht die von vielen kleineren Gemeinden gewünschte Kompetenz zur
"vorauseilenden" Kontrolle hat.
Weitere Themen der Unterredung waren sodann parlamentarische
Kontrollinstrumente wie das Misstrauensvotum und die Ministeranklage
sowie Aspekte der parlamentarischen Immunität, der
Parteienfinanzierung und der Maßnahmen zur Verhinderung von
Korruption. Wittmann verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine
geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich als
gewaltige Umstellung des Rechtswesens auf administrativer Ebene
erweisen könnte. Dies sei allerdings, betonte Wittmann, eine
Zweidrittelmaterie, sodass die Debatten darüber wohl noch andauere.
Schließlich sprachen die Mandatare noch Fragen der direkten
Demokratie an, wobei Stefan ausführte, dass es sehr sinnvoll sei,
wenn die Öffentlichkeit Themen von sich aus an die Politik
herantragen könne, denn dies erweise sich oft als ein wichtiges
Regulativ. Auch Musiol unterstrich bei dieser Gelegenheit ihre
Präferenz für mehr Möglichkeiten direkter Demokratie in den
politischen Abläufen. (Schluss)
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