• 10.04.2012, 20:18:34
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Kürzere Anmeldefristen sollen Hochschulen mehr Planbarkeit bringen Wissenschaftsausschuss debattiert EU-Forschungsschwerpunkte

Wien (PK) - Der Wissenschaftsausschuss befasste sich in seiner
heutigen Sitzung mit dem Bericht des Bundesministers für Wissenschaft
und Forschung über die zentralen EU-Themen im Bereich Forschung und
Hochschulen für das Jahr 2012. Hier ist besonders die Förderung der
Mobilität ein wesentlicher Schwerpunkt. Auf der Tagesordnung des
Ausschusses stand weiters eine Regierungsvorlage zur Änderung des
Universitätsgesetzes, welche einstimmig angenommen wurde. Eine
Verkürzung von Anmeldefristen an den Universitäten soll eine frühere
Einschätzung des Zuspruchs der Studierenden und damit besser
Ressourcenplanung ermöglichen. Zwei Anträge der Opposition wurden
hingegen mehrheitlich dem Unterausschusses des
Wissenschaftsausschusses zugewiesen. Während die Freiheitlichen mehr
Klarheit in der Frage der Studiengebühren forderten, wünschten die
Grünen eine Änderung in der Zusammensetzung des Hochschulrates.

EU sieht die Stärkung von Bildung und Forschung als zentrale Ziele

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle erläuterte die Schwerpunkte
des Berichts, den sein Ressort über die zentralen EU-Themen im
Bereich Forschung und Hochschulen für das Jahr 2012 (III-300 d.B.)
vorgelegt hat. Er konzentrierte sich dabei auf jene Themen, die
Österreich betreffen, und ging in seiner Erklärung auch auf
Detailfragen der Abgeordneten Anna Franz (V), Andreas Karlsböck (F),
Rainer Widmann (B) und Kurt Grünewald (G) ein.

Bildung sein ein zentrales Anliege der EU, meinte der Minister. Das
komme nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass dazu in der Planung
des EU-Finanzrahmens beträchtliche Mittel vorgesehen seien. Der
Förderung der Mobilität von Studierenden und ForscherInnen werde
große Bedeutung beigemessen, erfuhr Abgeordnete Franz auf ihre
diesbezügliche Frage. Besonders das Erasmus-Programm sei eine
Erfolgsgeschichte. Es erfahre nun durch "Erasmus für Alle" eine
wesentlich Erweiterung, indem der Kreis derer, die es in Anspruch
nehmen können, ausgedehnt werde. Das komme auch dem Sportbereich
zugute.

Österreich sei es zudem in den letzten Jahren gelungen, Bewusstsein
auf EU-Ebene dafür zu schaffen, dass Mobilität auch in Form einer
"asymmetrischen Mobilität" Probleme für unser Land mit sich bringe,
wenn etwa Massenstudien einen starken Zuzug ausländischer
Studierender erleben. Es gelinge Österreich dabei, auf EU-Ebene auch
Partner zu finden, die bereit sind, das Thema aufzugreifen und die
österreichische Position zu unterstützen.

Eine Auswirkung des Sparpakets auf den Forschungsbereich gebe es
nicht, betonte der Minister in Richtung von Abgeordnetem Karlsböck.
Vielmehr erhalte die Forschung zusätzliche Mittel. Er sehe auch
keinen generellen Ressourcenmangel der Hochschulen. Das von dem
Abgeordneten aufgeworfene Problem der Zersplitterung der Kompetenzen
im Forschungsbereich sehe er allerdings ähnlich. Bisher versuche man,
diesem Zustand über gemeinsame Arbeitsgruppen der involvierten
Ministerien abzuhelfen. Er könne sich für die Zukunft aber eine
stärke Zentralisierung vorstellen. Der von Abgeordnetem Karlsböck
angesprochene Bologna-Prozess sei kein EU-Vorhaben und deshalb im
Bericht nicht erwähnt. Es sei keine Rede davon, dass man ihn
einschlafen lasse, wie der Abgeordnete gemeint hatte, unterstrich
Töchterle. Demnächst werde er an einer Konferenz dazu in Bukarest
teilnehmen.

Die Stellungnahme zu "Horizon 2020" seitens seines Ressorts liege
unterdessen vor. Er könne davon berichten, dass es auf dem letzten
Ministertreffen in Kopenhagen dazu erste positive Aussprachen gegeben
habe. Österreich setze verstärkt auf die Förderung der Geistes-,
Kultur- und Sozialwissenschaften. Prinzipiell gelinge es Österreich
sehr erfolgreich, im Forschungsbereich die investierten Gelder wieder
durch Forschungsprojekte zurückzuholen. Das sei nicht zuletzt ein
Erfolg einer effektiven Beratung und Unterstützung von
Projektanträgen. Österreich gebe den EU-Vorhaben keine
Blankovollmacht, weshalb sich auch immer die Formulierung einer
prinzipielle Unterstützung dieser Vorhaben finde, sagte Töchterle in
Richtung von Abgeordnetem Grünewald. Im Detail achte sein Ressort
stets auf die Vertretung der österreichischen Interessen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt sei für Österreich die
Grundlagenforschung. In diesem Zusammenhang verteidigte
Bundesminister Töchterle die Teilnahme Österreichs am
Forschungsprogramm ITER zur Fusionsforschung. Es handle sich hier um
sehr wesentliche Grundlagenforschung. Auch dieses Programm sei kein
ausschließliches EU-Projekt, sondern erfolge unter internationaler
Beteiligung.

Was die Zukunft des Lehrganges "Internationale Entwicklung" an der
Universität Wien anging, nach der sich Abgeordneter Rainer Widmann
(B) erkundigt hatte, betonte der Minister, diese liege im Bereich der
autonomen Entscheidung der Hochschule. Es gebe aber jedenfalls ein
Problembewusstsein für das Anliegen der Studierenden und Lehrenden
und an einer Lösung werde gearbeitet. Grundsätzlich sei ihm die
Mitsprache von Universitätsangehörigen im Forschungsbereich ein
ständiges Anliegen, wie auch die Erhöhung der österreichischen
Akademikerquote. Österreich sei auf einem klaren Weg zu einer solchen
Steigerung. Ein wesentlicher Erfolg könnte erzielt werden, wenn es
gelinge, die Zahl der Abschlüsse bei den bereits jetzt an den
Hochschulen Studierenden anzuheben, meinte Bundesminister Töchterle.
- Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Änderung des Universitätsgesetzes für mehr Planbarkeit

Der Ausschuss debattierte auch das Bundesgesetz, mit dem das
Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1710 d.B.). Damit erfolgt eine
Verkürzung der Fristen für Studienzulassungen sowie von
Nostrifizierungen. Die Regelungen soll Probleme insbesondere mit der
Planung der verpflichtenden Studieneingangs- und Orientierungsphase
beheben. Eine Zulassung über die vorgesehenen Stichtage hinaus soll
nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein. Damit soll auch für die
Universitäten eine bessere Planbarkeit in Hinblick auf die zu
erwartende Zahl von Studierenden entstehen. Für einen Bescheid über
eine Nostrifizierung hat die Universität derzeit eine Frist von sechs
Monaten, diese soll nun auf drei Monate verkürzt werden.

Unter den Abgeordneten zeichnete sich Konsens darüber ab, dass es
sich um eine grundsätzlich begrüßenswerte Novelle im Sinne einer
besseren Planbarkeit für Studierende wie Hochschulen handle. Zu Wort
meldeten sich dabei Ausschussobmann Martin Graf (F) und die
Abgeordneten Anna Franz (V), Sabine Oberhauser (S), Kurt Grünewald
(G) und Rainer Widmann (B).

Bundesminister Karlheinz Töchterle unterstrich ebenfalls die
Sinnhaftigkeit der Regelung, die den Hochschulen eine bessere
Planbarkeit des Angebots ermöglichen solle. Es habe sich gezeigt,
dass die vorher eingeführte Regelung diesen Anspruch nicht erfüllen
konnte, darauf habe man entsprechend reagiert. - Die Änderung des
Universitätsgesetzes wurde einstimmig angenommen.

Freiheitliche für Rechtssicherheit in der Frage der Studiengebühren

Ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen (1860/A(E)), der die
Bundesregierung auffordert, die Zwietracht innerhalb der
Bundesregierung über die Frage von Studiengebühren und die bestehende
Unsicherheit für Studierende wie Universitäten zu beenden, bot
Anlass, die unterschiedlichen Haltungen der Fraktionen in der Frage
der Studiengebühren darzulegen und zu bekräftigen. F-Abgeordneter
Gerhard Deimek meinte in seiner Begründung des Antrags, es sei
notwendig, hier endlich wieder einen Zustand der Rechtssicherheit
herzustellen. Ausschussobmann Martin Graf (F) erläuterte, der Antrag
sei keine Änderung der Haltung seiner Fraktion in der Frage der
Studiengebühren. Es gehe um ein Signal an die Regierungsparteien, zu
einer Einigung in dieser Frage zu kommen, da der derzeit ungeregelte
Zustand schlechter sei als sogar eine schlechte Regelung.

Die G-Abgeordneten Harald Walser und Kurt Grünewald meinten, es sei
auch aus ihrer Sicht notwendig, hier wieder Rechtssicherheit zu
schaffen. Abgeordneter Rainer Widmann (B) hielt dazu fest, dass für
ihn Studiengebühren unter der Bedingung, dass sie einen
Leistungsanreiz für Studierende darstellen, sinnvoll seien.
Allerdings müsste es dafür eine klare Regelung geben.

Abgeordneter Franz Glaser (V) meinte, es zeichne sich offenbar keine
Mehrheit für eine Neuregelung ab. Auch die Opposition sei sich hier
nicht einig, sagte er und beantragte die Zuweisung an den
Unterausschuss. Sein Fraktionskollege Heribert Donnerbauer (V)
meinte, es gebe eine ausreichende Rechtsgrundlage für die
Universitäten, wenn sie Studiengebühren einheben wollen. Das Probleme
sei also nicht so gravierend, wie es gezeichnet werde. S-Abgeordnete
Andrea Kuntzl hingegen meinte, da verschiedene Rechtsmeinungen in der
Frage der Einhebung von Studiengebühren bestehen, könne man von einer
gewissen Rechtsunsicherheit sprechen. Es wäre für die Universitäten
sehr wohl wünschenswert, wenn hier mehr Klarheit geschaffen würde.

Bundesminister Karlheinz Töchterle stellte fest, dass ihm keine
Informationen vorliegen würden, welche Universitäten tatsächlich
Studiengebühren einheben werden. Ansonsten sei seine Meinung in der
Frage der Studiengebühren hinlänglich bekannt. Er stehe nach wie vor
auf dem Standpunkt, dass ihre Einhebung im Rahmen der Autonomie der
Universitäten möglich sei. - Die Zuweisung des Antrags an den
Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses erfolgte mit S-V-B-G-
Mehrheit.

Grüne für eine geänderte Zusammensetzung der Hochschulkonferenz

Letzter Punkt der Tagesordnung war ein Entschließungsantrag der
Grünen (1817/A(E)) zur Zusammensetzung der Hochschulkonferenz (HSK),
die beratendes und koordinierendes Gremium in der Entwicklung des
Hochschulplans werden soll. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) meinte,
eine angemessenere Zusammensetzung der Hochschulkonferenz müsste eine
Stärkung der Rolle der Universitäten bewirken und auch den
Wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in die HSK
einbeziehen. Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (S) sprach sich mit
Hinweis darauf, dass die endgültige Zusammensetzung der HSK noch
offen sei und diskutiert werden sollte, für eine Zuweisung des
Antrags an den Unterausschuss aus. Diese erfolgte mit S-V-Mehrheit.
(Schluss)

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