• 05.04.2012, 21:00:31
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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" vom 6. April 2012 von Michael Sprenger "Ach, diese roten Staatsanwälte"

Innsbruck (OTS) - Utl.: Die weiteren Erhebungen der
Staatsanwaltschaft in der Inseratenaffäre sind für Kanzler Werner
Faymann und seinen Staatssekretär Josef Ostermayer vielleicht
peinlich, für die Justiz ist es hingegen ein Zeichen ihrer
Unabhängigkeit.

Allgemein wurde damit gerechnet, dass es in der Inseratenaffäre zu
einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Werner Faymann und
Josef Ostermayer kommen wird. Kein Wunder, sind doch in der
Staatsanwaltschaft die "roten Gfrießer" unterwegs, zumindest in Wien.
Doch diese eindimensionale Sichtweise einiger ÖVP-Granden wurde nun
erschüttert. Zum Leidwesen der SPÖ-Spitze. Denn die Ermittlungen
werden nicht eingestellt, die Inseratenaffäre ist für Faymann und
insbesondere für Ostermayer keineswegs ausgestanden. Zum Leidwesen
aber auch der von Korruptionsaffären so gebeutelten ÖVP, kommt ihr
doch so das Feindbild der roten Justiz abhanden.
Es stimmt schon, die Staatsanwaltschaft Wien hat in ihrem
Vorhabensbericht noch die Meinung vertreten, dass für eine Anklage
die Suppe wohl zu dünn sei. Und zwar deshalb, weil Ostermayer in
seiner damaligen Funktion als Kabinettschef für seinen seinerzeitigen
Verkehrsminister Faymann mit den Geldern der ÖBB eine Imagekampagne
in der Kronen Zeitung schalten ließ - aber dieser Sachverhalt eben so
nicht strafbar ist. Die Oberstaatsanwaltschaft will nun aber konkret
der Frage nachgehen, ob sich nicht doch der Verdacht der Untreue
erhärten lässt. Deshalb wird nun ein Sachverständiger von der
Staatsanwaltschaft mit einem konkreten Auftrag ausgestattet. Er soll
24 für den Boulevard maßgeschneiderte ÖBB-Inserate überprüfen und
feststellen, ob ein Werbewert durch diese Inserate für die ÖBB
entstanden sei. Fehlt dieser Werbewert, dann kann man landläufig von
Untreue sprechen. Und gibt es dann auch noch Beweise, dass diese
Inserate trotz des Wissens des fehlenden Werbewerts geschalten worden
sind, dann dürfte eine Anklage erfolgen.
Weil die Oberstaatsanwaltschaft in anderen wesentlichen Teilen (bei
den Asfinag-Inseraten) der Argumentation der Staatsanwaltschaft
folgt, also eine Einstellung des Verfahrens empfiehlt, will das
Kanzleramt trotz alledem von einem Erfolg sprechen. Was vielleicht
keine kühne, aber voreilige Interpretation darstellt.
Ob nun in der Inseratenaffäre - oder in den anderen sattsam bekannten
Korruptionsfällen - Anklage erhoben wird oder nicht, bleibt weiter
offen. Doch die Justiz hat mit ihrer gestrigen Entscheidung ein
Bekenntnis ihrer unabhängigen Arbeit abgegeben. Auch wenn dies den
beiden Regierungsparteien nicht passt. Für das angeschlagene Image
der Justiz und des Rechtsstaats ist dies sehr wichtig.

Rückfragehinweis:
Tiroler Tageszeitung, Chefredaktion , Tel.: 05 04 03 DW 610

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