• 28.03.2012, 21:00:31
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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" vom 29. März 2012 von Reinhard Fellner "Ministerium pfiff Tiroler Ankläger zurück"

Innsbruck (OTS) - Utl.: Eine Mail aus dem Justizministerium an
Tirols höchsten Ankläger belegt, wie sehr Wien Österreichs
Staatsanwälten auf die Finger schaut. Im Fall Kampusch war damit
allein die Sorge um Unterbrechung der Weisungskette verbunden.

Das Verbrechensopfer Natascha Kampusch kommt nicht zur Ruhe. Neue
Peiniger in Form von Verschwörungstheoretikern haben sich
zusammengefunden, um den Fall immer wieder an die Oberfläche zu
spülen. Letztes Jahr musste die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck den
Verdacht auf strafrechtlich relevanten Ermittlungspfusch durch fünf
in die Entführungscausa involvierte Wiener Staatsanwälte überprüfen.
Um ja nicht den Verdacht der Freunderlwirtschaft unter Justizkollegen
aufkommen zu lassen, beschloss Kurt Spitzer, leitender
Oberstaatsanwalt für Tirol und Vorarlberg, die Ermittlungen -
österreichweit erstmals wegen öffentlichen Interesses - an einen
Ermittlungsrichter zu übertragen. Dieser ermittelte dann anhand der
Aufträge der Staatsanwaltschaft in voller Unabhängigkeit. Sogar
richterliche Einvernahmen über die Anträge der Anklagebehörde hinaus
ließ man seitens des Oberstaatsanwaltschaft gewähren.
Bis der mächtige Justizministeriums-Sektionschef Christian Pilnacek
Spitzer per Mail zurückpfiff. Die Mail wurde über den
Kampusch-U-Ausschuss öffentlich und zeigte dem "lieben Kurt" nur
allzu deutlich die restriktive Auslegung des Gesetzes durch das
Ministerium auf. Demnach dürfe "der Richter nicht die Verfolgung an
sich reißen und müsse über weitergehende Ermittlungen informieren".
Viel Aufregung seitens des Ministeriums um das Bemühen
Justizangehöriger, Befangenheit so weit wie möglich auszuschließen.
Aufregung, die wohl mit der Sorge verbunden war, über Ermittlungen
eines ungebundenen Richters allzu große Löcher in der politischen
Weisungskette aufzutun.
Denn eines ist klar: Die (Ober)Staatsanwaltschaften sind an
Anordnungen des Ministeriums gebunden. Ist die Weisung nicht schon
per se rechtswidrig, ist sie zu befolgen. Schließlich leben wir auch
in einem Staat, in dem die Oberstaatsanwaltschaft vor Einleitung
eines Verfahrens gegen eine Person öffentlichen Interesses
(Politiker, Großunternehmer, Prominente) erst das Justizministerium
zu konsultieren hat. Darf dann ermittelt werden, ist dies
an ein engmaschiges Berichtswesen gekoppelt. Angesichts der
derzeitigen Vertrauenskrise der Justiz spült Pilna-ceks aufgeregtes
Mail Wasser auf gleich zwei Mühlen. Nämlich auf die Schaufeln derer,
die die Justiz ohnehin in Abhängigkeit sehen, und auf die Räder
ebenjener Kampusch-Detektive, die
im Fall einen der größten Skandale der Zweiten Republik vermuten.

Rückfragehinweis:
Tiroler Tageszeitung, Chefredaktion , Tel.: 05 04 03 DW 610

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