• 28.03.2012, 14:09:54
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FPÖ-Stefan/ Deimek: FPK-Landesregierung in Kärnten klagt gegen Demokratieabbau

"Werden auch künftig jede Möglichkeit wahrnehmen, alle rechtlichen Schritte zur Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Bürger zu nutzen

Wien (OTS) - "Natürlich begrüße ich im Namen der österreichischen
Bürger diesen Akt der Kärntner Landesregierung", zeigen sich der
freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und der
freiheitliche Technologiesprecher NAbg. DI Gerhard Deimek über den
Antrag der Kärntner Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof
auf Aufhebung der am 28. April 2011 beschlossenen Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit erfreut.

Durch diese Novellierung werde die demokratiepolitisch äußerst
bedenkliche Datenspeicherung eingeführt, die Netzbetreiber
verpflichte, alle Verbindungsdaten im Handy- und E-Mailverkehr für
eine Dauer von sechs Monaten zu speichern und im Falle einer
gerichtlich bewilligten Anordnung der Strafverfolgungsbehörde zur
Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten zu übermitteln, so
Stefan. "Bis jetzt ist eine Telefonüberwachung nur dann zulässig
gewesen, wenn gegen eine bestimmte Person ein bestimmter Verdacht
bestand, während die neue Regelung zu einer flächendeckenden,
verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung für das gesamte
Bundesgebiet führt. Damit steht die gesamte Bevölkerung unter
Generalverdacht", betont Deimek.

Die Vorratsdatenspeicherung greife damit in unverhältnismäßiger Weise
in die bürgerlichen Grundrechte der Österreicher ein und verletze
somit laut der Beschwerde der Kärntner Landesregierung das Recht auf
Achtung der Privatsphäre, das Grundrecht auf Datenschutz, das
Fernmeldegeheimnis, das Kommunikationsgeheimnis, das Recht auf freie
Meinungsäußerung und die Unschuldsvermutung. Es sei also nicht
verwunderlich, meint Stefan, dass bereits im Zuge der
Beschlussfassung im Nationalrat diese Regelung umstritten gewesen sei
und sogar Abgeordnete der Regierungsparteien eingeräumt hätten, dass
man sich an der Grenze der verfassungsrechtlichen Grundrechte bewege.

Die Kärntner Landesregierung unter dem FPÖ-Kooperationspartner FPK
ergreife nun zur Wahrung der verfassungsmäßigen demokratischen Rechte
der österreichischen Bürger, auch im Sinne der FPÖ, das Recht jeder
Landesregierung, einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf
Aufhebung eines Bundesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu
stellen. "Hierbei ist in logischer Fortsetzung dieses
richtungsweisenden Schrittes bereits eine Beschwerde gegen das
Sicherheitspolizeigesetz, das ebenfalls die demokratischen Rechte der
Österreicher in bedenklicher Weise einschränkt, in Ausarbeitung",
lässt der freiheitliche Verfassungssprecher wissen.

"Die FPK in Kärnten und die FPÖ werden natürlich auch künftig jede
Möglichkeit wahrnehmen, alle rechtlichen Schritte zur Sicherung der
Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Bürger zu nutzen, und
damit das Vertrauen, dass uns die Bevölkerung entgegenbringt,
bestätigen", versichern Stefan und Deimek.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
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