• 27.03.2012, 11:24:32
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FPÖ: Graf: Töchterle hat Überblick über sein Budget verloren

Immer noch horrend hohe Rücklagen, die den Unis vorenthalten werden

Wien (OTS) - "Wissenschaftsminister Töchterle beschränkt sich
offenbar auf reinen Aktionismus und hat jeden Überblick über sein
Budget verloren", kommentiert FPÖ-Wissenschaftssprecher NAbg. Martin
Graf eine aktuelle Anfragebeantwortung. Daraus geht hervor, dass
Töchterle Ende März noch keine Ahnung hat, wie hoch aktuell die
Rücklagen in seinem Budget sind. Das Ministerium wies darauf hin,
dass in der genannten Summe von 310,4 Millionen Euro die mögliche
Rücklagenzuführung 2011 noch nicht enthalten sei, da der Betrag erst
"nach allen Abschlussbuchungen" feststehe. Graf geht davon aus, dass
sich der Stand der Rücklagen gegenüber Ende 2010 nicht verringert
hat. Damals lagen rund 332 Millionen Euro ungenutzt herum.

"Ich halte diese Sparefroh-Politik angesichts der drängenden Probleme
an unseren Universitäten für völlig verfehlt. In diesem Zusammenhang
ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Töchterle zwei Prozent des
neuen Budgets mit einer Bindung versieht und damit erneut
zurückhalten will", stellt Graf fest. Auch die von Töchterle mit
haarsträubenden Argumenten geführte Studiengebührendebatte sei in
diesem Lichte zu bewerten. "Es geht hier um einen Betrag von 157
Millionen, die jährlich an die Unis als Ersatz für die
Studiengebührenbefreiung ausbezahlt werden. So zu tun, als hänge
davon das Wohl und Wehe der Universitäten ab, ist reiner Aktionismus.
Genauso wie die perfide Idee, jenen Unis Bonuszahlungen zu gewähren,
die sich dem rechtlichen Wagnis aussetzen, auf eigene Faust wieder
Studienbeiträge einzuführen", so der Obmann des parlamentarischen
Wissenschaftsausschusses.

Angesichts des fehlenden Willens im Ministerium ruft Graf die
Parlamentarier auf, endlich für klare Verhältnisse in der
Studiengebührenfrage zu sorgen. "Der FPÖ-Antrag sieht vor, die
ursprüngliche Regelung mit einer Befreiung von leistungswilligen und
berufstätigen Studenten zu erneuern, sodass sie rechtlich einer
Prüfung des Verfassungsgerichtshofes standhält. Es liegt nun an den
Abgeordneten der Regierungsparteien, sich zu diesem Weg zu bekennen,
insbesondere an jenen der SPÖ, die diese Regelung seinerzeit
mitgetragen haben", erklärt Graf.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
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